993/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.02.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend das faschistische Ustaša-Treffen in Bleiburg/Kärnten

Alljährlich findet in Bleiburg/Kärnten ein Treffen zum Gedenken an die faschistischen Ustaša-Einheiten statt. Das Treffen gilt als eines der größten rechtsextremen Netzwerktreffen in Europa. Des Weiteren kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Verstößen gegen das NS-Verbotsgesetz. Neben offen zur Schau gestellten NS-Symbolen und Hitlergrüßen, fallen insbesondere auch faschistische Symbole ins Auge, die bisher nach geltender österreichischer Rechtslage keinen strafbaren Tatbestand erfüllten.

Mit der Symbolegesetz-Novelle wurden nun auch die Ustaša-Gruppierungen in deren Wirkungsbereich aufgenommen, die viele ihrer Symbole beim Treffen in Bleiburg offen zur Schau stellen. Allerdings sind etliche Symbole der Ustaša-Gruppierung durch die Gesetzesnovelle nicht erfasst, sodass auch heuer wieder davon auszugehen ist, dass viele einschlägige Abzeichen zu sehen sein werden.

Die katholische Kirche erteilt für das Jahr 2019 keine Erlaubnis zur Feier der heiligen Messe auf dem Loibacher Feld bei Bleiburg in Kärnten. Es wird eine politische Instrumentalisierung des Gottesdienstes durch Ustascha-Anhänger sowie fehlende Distanz zu faschistischem Gedankengut geortet.

Abzuwarten bleibt, wo und in welcher Form das Treffen für 2020 beantragt wird.

Es entstehen bei den jährlichen Treffen begleitenden Polizeieinsätzen nicht nur hohe Kosten, sondern es werden auch Straßen und Bahnstrecken blockiert.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang folgende

Anfrage

 

1.    Am 12.5.2018 betraten am Rande der Ustaša-Feier 2018 in Bleiburg/Pliberk Organe der öffentlichen Sicherheit die Streckengleise der ÖBB-Strecke 423 01 zwischen der Staatsgrenze mit Slowenien (km 82,152) und dem Bahnhof Bleiburg (km 86,334). Kam es im Jahr 2019 zu ähnlichen Einsätzen?

a.    Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Bahnanlagen von den Organen der öffentlichen Sicherheit betreten?

  1. Wenn ja, wann hat welche Organisationseinheit ihres Ressorts zunächst davon erfahren und an welche Organisationseinheiten wurde diese Information auf welche Art und Weise und zu welchem Zeitpunkt berichtet?
  2. Wenn ja, wann und auf welche Art und Weise hat das MinisterInnenbüro und der Minister erstmals davon Kenntnis erlangt?
  3. Wenn ja, wie lange hielten sich Organe der öffentlichen Sicherheit im Gefahrenraum der Bahnstrecke auf?
  4. Wenn ja, wurden die Organe der öffentlichen Sicherheit vor Betreten der Bahnanlagen über die Gefahr des Arbeitens im Gleisbereich unterrichtet?

i.              Wenn ja, von wem?

ii.             Wenn nein, wieso nicht?

f.      Wurde das Streckengleis für die Dauer des Einsatzes gesperrt?

i.         Wenn nein, wieso nicht?

ii.       Wenn ja, von welcher Organisationseinheit wurde diese Sperre angeordnet oder beantragt?

  1. Wurden im Falle einer Streckensperre die die in der ÖBB Dienstvorschrift V3 vorgesehen Schutzmaßnehmen ergriffen?

i.      Wurde eine Haltscheibe angebracht?

h.    Wie wurde das gesperrte Streckengleis gegen ein unbeabsichtigtes Befahren durch Schienenfahrzeuge gesichert?

 

2.    Am 12.5.2018 betraten am Rande der Ustaša-Feier 2018 in Bleiburg/Pliberk MitarbeiterInnen des vom Veranstalter der genannten Feier beauftragte MitarbeiterInnen eines privaten Sicherheitsdienstes die Streckengleise der ÖBB-Strecke 423 01 zwischen der Staatsgrenze mit Slowenien (km 82,152) und dem Bahnhof Bleiburg (km 86,334) und das direkt an den Gleiskörper angrenzende Grundstück, welches sich im Besitz der Bundesbahnen befindet. Kam es im Jahr 2019 zu ähnlichen Einsätzen?

  1. Wenn ja, wann hat welche Organisationseinheit ihres Ressorts zunähst davon erfahren und an welche Organisationseinheiten wurde diese Information auf welche Art und Weise und zu welchem Zeitpunkt errichtet?
  2. Wenn ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage wurden die Bahnanlagen von den MitarbeiterInnen des Sicherheitsdienstes betreten?
  3. Wenn ja, wie lange hielten sich die MitarbeiterInnen des Sicherheitsdienstes im Gefahrenraum der Bahnstrecke auf?
  4. Wenn ja, wurden die MitarbeiterInnen des Sicherheitsdienstes vor Betreten der Bahnanlagen über die Gefahr des Arbeitens im Gleisbereich unterrichtet?

i.              Wenn ja, von wem?

ii.             Wenn nein, wieso nicht?

e.    Trugen die MitarbeiterInnen des Sicherheitsdienstes im Gleisbereich die in §22 Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung vorgesehene Schutz- und Warnkleidung?

i.              Wenn nein, wieso nicht?