1003/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Kickl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend das Mitglied des BMI im Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes

 

Gemäß § 14 Abs 1 Z 2 lit c) Buchhaltungsagenturgesetz (BHAG-G) wird vom Bundesminister für Inneres ein Mitglied in den Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts entsandt. Mit Schreiben des Bundesministeriums für Inneres vom 30.4.2019 zur Geschäftszahl BMI-PA2500/0001-I/1/b/2019 an das Bundesministerium für Finanzen wurde seitens des Herrn Bundesministers für Inneres Herr Gruppenleiter V/A Mag. Dr. Christoph Luisser für die kommende Funktionsperiode in den Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) entsandt.

 

In diesem Zusammenhang und ausgehend von diesem Sachverhalt stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann begann die „kommende Funktionsperiode“ des Aufsichtsrats der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts, welche im angeführten Entsendungsschreiben vom 30.4.2019 genannt wird (somit die aktuelle Funktionsperiode)?

2.    Haben Sitzungen des Aufsichtsrats der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts seit Beginn der „kommenden Funktionsperiode“ (laut Entsendungsschreiben vom 30.4.2019) – somit in der neuen, aktuellen Funktionsperiode – stattgefunden?

a.    Wenn ja, wie viele und wann?

b.    Wenn ja, wer hat seitens des Bundesministeriums für Inneres an den Sitzungen des Aufsichtsrats der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts in der neuen, aktuellen Funktionsperiode tatsächlich teilgenommen?

c.    Wenn ja, erfolgte eine Weisung, dass diese Person/diese Personen an der/den Sitzung(en) des Aufsichtsrats der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts teilnehmen soll(en) und wenn ja, von wem, wann, warum und auf welcher Rechtsgrundlage?


3.    Hat das Aufsichtsratsmitglied des Bundesministeriums für Inneres im Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts Anspruch auf eine Vergütung für seine Tätigkeit?

a.    Wenn ja, in welcher Höhe?

4.    Wurde an jene Person(en), welche seitens des Bundesministeriums für Inneres an den Sitzungen des Aufsichtsrats der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts in der aktuellen Funktionsperiode tatsächlich teilnahm(en), eine Vergütung ausbezahlt?

a.    Wenn ja, wann, wie oft und in welcher Höhe?

5.    Warum ist Herr Gruppenleiter Mag. Dr. Christoph Luisser im Firmenbuch zu FN 251528w des HG Wien trotz erfolgter Entsendung bis dato nicht als Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts eingetragen?

6.    Gab es Weisungen oder sonstige Handlungen oder Unterlassungen seitens des Bundesministeriums für Inneres, welche die Eintragung von Herrn Gruppenleiter Mag. Dr. Christoph Luisser als Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts in das Firmenbuch zu FN 251528w des HG Wien bis dato verhinderten?

a.    Wenn ja, welche konkret und von wem wurden diese wann gesetzt bzw. erteilt?

7.    Wurden im Verantwortungsbereich des Bundesministers für Inneres seit 1.5.2019 bis dato generell schriftlich oder mündlich Weisungen im Zusammenhang mit dem Aufsichtsratsmandat des Bundesministeriums für Inneres im Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts erteilt?

a.    Wenn ja, wie viele, wann, von wem, an wen und mit welchem Inhalt?

8.    Gab es seit 1.5.2019 betreffend das Aufsichtsratsmitglied des Bundesministeriums für Inneres im Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts ressortübergreifende persönliche, fernmündliche oder schriftliche Kontakte oder Korrespondenzen mit anderen Ressortleitern oder Mitarbeitern von anderen Ressorts oder mit Organen, Organwaltern oder Personen der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts?

a.    Wenn ja, wer kommunizierte wann mit wem und was war der Inhalt dieser Korrespondenzen oder Besprechungen?

b.    Wenn ja, gab es eine oder mehrere Weisungen zur Vornahme einer solchen Kontaktaufnahme?

                                          i.    Wenn ja, welche konkret und von wem wurde(n) diese wann erteilt?

9.    Ist seit 1.5.2019 bis dato seitens des Bundesministers für Inneres die Abberufung von Herrn Gruppenleiter Mag. Dr. Christoph Luisser als Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts erfolgt, wenn ja nach welcher Ziffer des § 14 Abs 3 BHAG-G und aus welchem konkreten Grund?

a.    Wenn ja, gab es eine oder mehrere Weisungen zur Vornahme einer solchen Abberufung?

                                          i.    Wenn ja, welche konkret und von wem wurde(n) diese wann und warum erteilt?

10. Wurden seit 1.5.2019 bis dato seitens des Bundesministeriums für Inneres weitere Personen außer Herrn Gruppenleiter Mag. Dr. Christoph Luisser nach diesem für den Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts nominiert oder vorgesehen (BMI-intern)?

a.    Wenn ja, welche, wann und warum?

b.    Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

c.    Wenn ja, gab es zur BMI-internen Nominierung eine oder mehrere Weisungen?

                                          i.    Wenn ja, welche konkret und von wem wurde(n) diese wann und warum erteilt?

11. Wurden seit 1.5.2019 bis dato seitens des Bundesministers für Inneres weitere Personen außer Herrn Gruppenleiter Mag. Dr. Christoph Luisser nach diesem in den Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts entsendet (BMI-extern)?

a.    Wenn ja, welche, wann und warum?

b.    Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

c.    Wenn ja, gab es zur BMI-externen Entsendung eine oder mehrere Weisungen?

                                          i.    Wenn ja, welche konkret und von wem wurde(n) diese wann und warum erteilt?

12. Warum wird auf der Homepage der Buchhaltungsagentur unter https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/ueber_uns/struktur/ und unter https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/impressum/#Impressum_und_Offenlegung1a62-de59 Frau Abteilungsleiterin V/10 Mag. Elisabeth Wenger-Donig als Mitglied des Aufsichtsrats ausgewiesen?

13. Wurde die Ersichtlichmachung von Frau Abteilungsleiterin V/10 Mag. Elisabeth Wenger-Donig als Mitglied des Aufsichtsrats auf der Homepage der Buchhaltungsagentur vom Bundesministerium für Inneres veranlasst

a.    Wenn ja, wann, von wem und aus welchem Grund?

14. Seit wann (genaues Datum) ist Frau Abteilungsleiterin V/10 Mag. Elisabeth Wenger-Donig als Mitglied des Aufsichtsrats auf der Homepage der Buchhaltungsagentur des Bundes ausgewiesen?

15. Warum ist Frau Abteilungsleiterin Mag. Elisabeth Wenger-Donig im Firmenbuch (FN 251528w des HG Wien) nicht als Aufsichtsrätin der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts eingetragen, obwohl diese in deren Webauftritt als solche aufscheint?

16. Warum wurde vom Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zur Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts Firmenbuchnummer 251528w in der Ediktsdatei https://edikte.justiz.gv.at unter „Bekanntmachungen der Firmenbuchgerichte“ am 11.2.2020 bekannt gemacht, dass das bisherige vom Bundesministerium für Inneres entsandte Aufsichtsratsmitglied Mag. Dr. Franz Einzinger als Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts gelöscht wurde, jedoch nicht gleichzeitig ein neues Aufsichtsratsmitglied des Bundesministeriums für Inneres eingetragen, während ein Wechsel der Aufsichtsräte hinsichtlich aller anderen Ressorts in diesem Beschluss ersichtlich war (nämlich: je eine Person als Aufsichtsrat gelöscht, gleichzeitig eine Person als Aufsichtsrat neu eingetragen)?

17. Warum wurde Frau Abteilungsleiterin Mag. Elisabeth Wenger-Donig im Firmenbuch (FN 251528w des HG Wien) nicht als Aufsichtsrätin der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts eingetragen, obwohl diese einerseits in deren Webauftritt als solche aufscheint und andererseits das bisherige vom Bundesministerium für Inneres entsandte Aufsichtsratsmitglied Mag. Dr. Franz Einzinger als Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts gelöscht wurde?

18. Wer vertritt nun das Bundesministerium für Inneres im Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes, wenn der bisher entsandte Aufsichtsrat vom Firmenbuch gelöscht wurde und ein anderer Aufsichtsrat bis dato nicht eingetragen wurde?

19. Welche Personen haben den Akt des Bundesministeriums für Inneres mit der Geschäftszahl BMI-PA2500/0001-I/1/b/2019 wann (genaues Datum) bearbeitet und welche Bearbeitungsschritte haben diese wann (genaues Datum) gesetzt?

20. Wurden für diese Bearbeitungsschritte Weisungen erteilt?

a.    Wenn ja, von wem, wann, warum und mit welchem genauen Inhalt?

21.  Existieren oder existierten außer dem Akt des Bundesministeriums für Inneres mit der Geschäftszahl BMI-PA2500/0001-I/1/b/2019 noch weitere Akten des Bundesministeriums für Inneres, welche mit der Entsendung des vom Bundesministerium für Inneres zu entsendenden Aufsichtsratsmitgliedes in den Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts zu tun haben?

a.    Wenn ja, wie lauten deren exakte Geschäftszahlen?

b.    Wenn ja, welche Person haben in diesen Akten wann welche konkreten Bearbeitungsschritte vorgenommen?

c.    Sind die konkreten Bearbeitungsschritte aufgrund von Weisungen erfolgt?

                                          i.    Wenn ja, von welcher Person wurde die jeweilige Weisung wann erteilt und was war deren genauer Inhalt?

22. Wurde im Zusammenhang mit den das Aufsichtsratsmitglied des Bundesministeriums für Inneres im Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes betreffenden Vorgängen der Anzeigepflicht beim Verdacht einer Straftat gemäß § 78 StPO entsprochen?

a.    Wenn ja, von wem, wann und was ist der Inhalt der Anzeige oder der Anzeigen?

b.    Wenn ja, wie ist der genaue Status des Strafverfahrens oder der Strafverfahren?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, wurden in diesem Fall eine oder mehrere Weisungen erteilt, dass keine Anzeige erstattet werden soll?

                                          i.    Wenn ja, von wem, wann und mit welchem genauen Inhalt wurde diese oder wurden diese Weisungen erteilt?

23. Wurden im Zusammenhang mit den das Aufsichtsratsmitglied des Bundesministeriums für Inneres im Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes betreffenden Vorgängen eine oder mehrere Disziplinaranzeigen erstattet?

a.    Wenn ja, von wem, gegen wen, wann und was ist der Inhalt dieser Disziplinaranzeige(n)?

b.    Wenn ja, wie ist der genaue Status dieses Disziplinarverfahrens oder dieser Disziplinarverfahren?

c.    Wenn nein, warum nicht?

d.    Wenn nein, wurden in diesem Fall eine oder mehrere Weisungen erteilt, dass keine Disziplinaranzeige/n erstattet werden soll?

                                          i.    Wenn ja, von wem, wann und mit welchem genauen Inhalt wurde diese oder wurden diese Weisungen erteilt?

24. Wusste Herr Bundesminister für Inneres a.D. Dr. Wolfgang Peschorn von der erfolgten Entsendung von Dr. Christoph Luisser in den Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts Bescheid?

a.    Wenn ja, ab wann (genaues Datum)?

b.    Wenn nein, warum nicht?

25. Wusste Herr Bundesminister für Inneres a.D. Dr. Wolfgang Peschorn von der nicht erfolgten Eintragung von Dr. Christoph Luisser als Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts ins Firmenbuch Bescheid?

a.    Wenn ja, ab wann (genaues Datum)?

b.    wenn ja, welche Veranlassungen hat er getroffen, um diese herbeizuführen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

26. Wissen Sie persönlich von der erfolgten Entsendung von Dr. Christoph Luisser in den Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts Bescheid?

a.    Wenn ja, seit wann (genaues Datum)?

b.    Wenn nein, warum nicht?

27. Wissen Sie persönlich über die nicht erfolgte Eintragung von Dr. Christoph Luisser als Aufsichtsrat der Buchhaltungsagentur des Bundes Anstalt öffentlichen Rechts ins Firmenbuch Bescheid

a.    Wenn ja, seit wann (genaues Datum)?

b.    Wenn ja, welche Veranlassungen haben Sie getroffen, um diese herbeizuführen?

c.    Wenn nein, warum nicht?