1017/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.02.2020
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A N F R A G E

 

der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Code 111 – Motorrad mit B-Führerschein

Seit November 1997 besteht in Österreich für bereits erfahrene Autofahrer die Möglichkeit, ihren PKW-Führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte Motorräder zu erweitern und sich damit eine zusätzliche Mobilitätsoption zu verschaffen. Das heißt, ein  125 ccm-Motorrad mit einem Führerschein der Klasse B zu lenken, ohne eine Motorrad-Prüfung ablegen zu müssen.

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 lit. c FSG erfüllt, das sind mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz einer gültigen B-Lenkerberechtigung, Ablauf der Probezeit, Nachweis des praktischen Fahrunterrichtes im Ausmaß von insgesamt 6 Stunden in Fahrschulen oder bei einem Autofahrer-Club, kann bei der Führerscheinbehörde eine Ergänzung des B-Führerscheines auf Krafträder mit einem Hubraum bis 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW beantragt werden. Dabei wird ein neuer Scheckkartenführerschein ausgestellt, in welchen der Zahlencode 111 eingetragen wird.

Akzeptiert wird der Code 111 außer in Österreich nur in den EU-Ländern Spanien (nach mind. 3-jährigem Besitz der Klasse B), Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren), der Tschechischen Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe), Italien und Lettland.

Da in Deutschland mit Ende des letzten Jahres mit der Schlüsselzahl 196 eine fast deckungsgleiche Regelung besteht, in den meisten europäischen Ländern – außer den oben angeführten - ein 125er-Motorrad nur mit dem A1-Schein gelenkt werden darf und diese Nichtanerkennung natürlich viele Reisziele einschränkt (insbesondere in die Nachbarländer Deutschland, Schweiz, Ungarn und Slowakei)

stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

ANFRAGE:

1.       Gibt es hinsichtlich einer diesbezüglichen Führerscheinharmonisierung bereits bilaterale Verhandlungen?

2.       Wenn ja,  mit welchen Ländern wurden diese geführt?

3.       Wann und mit wem wurden die Verhandlungen geführt?

4.       Wie ist der Stand der Verhandlungen?

5.       Bis wann wird mit einer Harmonisierung zu rechnen sein?

6.       Wenn nein, warum nicht und bis wann ist angedacht, Verhandlungen aufzunehmen?