1021/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.02.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petra Wimmer, Genossinnen und Genossen

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

 

betreffend Bearbeitungsdauer bei der Abwicklung von Familienbeihilfenanträgen

 

Die Finanzämter haben bei der Bearbeitung von Anträgen auf Familienbeihilfe je nach Fallgruppe einen sehr unterschiedlichen Verwaltungs- und Prüfaufwand. Bei komplexeren Fragestellung kann es zu Wartezeiten von vielen Monaten bis zu einem Jahr kommen, auch wenn alle Unterlagen vorhanden sind.

 

Ab 1.5.2015 kam es aufgrund der Einführung der automatischen antragslosen Auszahlung der Familienbeihilfe für neugeborenen Kinder zu einem bedeutenden Rationalisierungsschritt, der zur Einsparung von Personalressourcen in den Finanzämtern geführt haben muss. Dieser Schritt hätte auch Kapazitäten für aufwändigere Fälle freimachen müssen, bei denen es nicht möglich ist diese automationsunterstützt abzuarbeiten.

 

Nach wie vor beschweren sich Kund_innen des Finanzamtes, weil ihnen mitgeteilt wird, dass die Bearbeitungsdauer bis zur Auszahlung der Familienbeihilfe als Regelfall sechs Monate dauert. Dabei liegt es meistens nicht an der Komplexität der Anträge, sondern deutet auf einen eklatanten Personalmangel in der Finanzverwaltung hin. Angesichts dessen, dass in diesem Bereich eine Pensionierungswelle bevorsteht und jede/r dritte öffentlich Bedienstete nicht nachbesetzt werden soll, ist kaum mit Verbesserungen zu rechnen.

 

Seit mindestens drei Jahren haben alle Finanzbeamt_innen in ganz Österreich jederzeit Zugriff auf die entsprechenden Akten und auch der telefonische Kund_innenverkehr wird bundesweit erledigt. Alleine durch die medial angekündigte „Zusammenlegung“ der Finanzämter kann kaum mit weiteren Beschleunigungen gerechnet werden, wenn es nicht zu Neuaufnahmen in der Finanzverwaltung kommt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.)       Wie viele Vollzeitäquivalente sollten plangemäß durch die antragslose automatisierte Gewährung der Familienbeihilfe seit dem 1.5.2015 im Bereich der Familienbeihilfe eingespart werden? Wie viele wurden tatsächlich eingespart?

 

2.)       Wie viele Vollzeitäquivalente waren bei den Finanzämtern mit der Bearbeitung und Prüfung von Anträgen auf Familienbeihilfe in den Jahren 2006 und 2010 im Vergleich zu den Zeiträumen 2014 und 2019 befasst?

 

3.)       Wie viele dieser eingesetzten Vollzeitäquivalente entfielen auf Beamt_innen, Vertragsbedienstete und Praktikannt_innen?

 

4.)       Welche durchschnittliche Erledigungs- bzw. Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Familienbeihilfe gab es in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019?

 

5.)       Gibt es Maßnahmen zur Verringerung der Bearbeitungsdauer von Anträgen und wenn ja, welche?

 

6.)       Wie viele Anträge wurden auf den Erhöhungsbetrag bei erheblicher Behinderung gestellt? Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Familienbeihilfe in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019?

 

7.)       Für wie viele Student_innen wurde ein Antrag auf Familienbeihilfe für die Zwischenzeiten zwischen Matura, Präsenzdienst, Soziales Jahr und Studium gestellt? Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019?

 

8.)       Wie lange war die Bearbeitungsdauer bei zwischenstaatlichen Fälle innerhalb des EU/EWR/CH Raumes in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019?

 

9.)        Bei wie vielen Familienbeihilfenanträge wurde in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 die zulässige Erledigungsfrist (6 Monate) gemäß § 284 BAO, idF BGBl I 105/2014 überschritten (Aufschlüsselung nach Fallgruppen)?

 

10.)    Es gibt erhebliche Zweifel daran, dass die Indexierung der Familienbeihilfe europarechtskonform ist. Für den Fall, dass der EuGH die Regelung als europarechtswidrig erkennt: Welche Vorkehrungen wurden für eine Rückabwicklung getroffen?

 

11.)    Wie viele zusätzliche Arbeitsstunden wurden 2019 für die Umsetzung der Indexierung der Familienbeihilfe erbracht? Waren dafür personelle Aufstockungen erforderlich?

 

a.       Wenn ja, wie viele Vollzeitäquivalente wurden vorgesehen und für welche Dauer?

b.       Kam es zu einer Verlängerung der Bearbeitungsdauer der Anträge? Wie lange dauerten die Verzögerungen konkret?