1035/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.02.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Abschiebung von Asylsuchenden vor Entscheidung über aufschiebende Wirkung

 

Herr Elias Z. lebte bis Anfang dieses Monats bereits über drei Jahre lang in Mogersdorf. Am 4. Februar 2020 wurde der zum Christentum konvertierte Afghane nach zweitinstanzlicher negativer Asylentscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nach Afghanistan abgeschoben. Dies geschah obwohl er gegen die negative BVwG-Entscheidung ein Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben hatte und zum Zeitpunkt seiner Abschiebung noch nicht über seinen Antrag auf aufschiebende Wirkung entschieden worden war. Am 11. Februar 2020 wurde ihm nun vom BVwG die aufschiebende Wirkung zuerkannt. Das bedeutet, er hat bis zur Entscheidung des VwGH ein Aufenthaltsrecht in Österreich. 

Vertreter der katholischen Kirche argumentieren, dass ihm in Afghanistan als Konvertierter unter der Blasphemie-Gesetze, deren Strafrecht auch nicht die Todesstrafe ausschließt, ernsthafte Konsequenzen drohen. Zusätzlich bestehe die Möglichkeit, jederzeit erkannt zu werden, weshalb Herr Z. seit seiner Abschiebung hauptsächlich in seinem Zimmer bliebe. Für Elias Z. bestünde das Risiko einer strafrechtlichen und religiösen Verfolgung solange er in Afghanistan verbleibt. Sowohl die Kirche als auch NGOs haben zur sofortigen Rückholung von Herrn Z. aufgerufen.

Im Regierungsprogamm wird die Einhaltung des Non-Refoulement-Gebots unterstrichen (nach Korrektur der falschen Formulierung von "Bekenntnis zum Non-Refoulement-Verbots" zum "Bekenntnis zum Refoulement-Verbot", Seite 196), das besagt, dass Menschen nicht in ein Land abgeschoben werden dürfen, in dem ihnen Gefahr für Leib und Leben droht. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:



1.    Werden das BMI und das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) eine Rückholung von Elias Z. in die Wege leiten?

a.    Wenn ja, wann?

2.    Wurden bereits Schritte zur Rückholung von Elias Z. in die Wege geleitet?

a.    Wenn ja, welche und wann?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

3.    Wurden in der Vergangenheit bereits Asylwerber_innen abgeschoben bevor die Frist für die Einbringung eines Rechtsmittel an die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts abgelaufen war?

a.    Wenn ja, wie viele und wann? Bitte um Auflistung nach Jahr (mind. seit 2010) und Datum der Abschiebung.

b.    Wenn ja, wohin wurden die Betroffenen jeweils abgeschoben? Bitte um Auflistung nach Jahr (mind. seit 2010), Datum der Abschiebung und genaue Abschiebedestination.

4.    Wurden in der Vergangenheit bereits Asylwerber_innen abgeschoben, über deren Antrag auf Zuerkennung der aufschiebende Wirkung ihrer Revision beim VwGH noch nicht entschieden wurde?

a.    Wenn ja, wie viele und wann? Bitte um Auflistung nach Jahr (mind. seit 2010) und Datum der Abschiebung.

b.    Wenn ja, wohin wurden die Betroffenen jeweils abgeschoben? Bitte um Auflistung nach Jahr (mind. seit 2010), Datum der Abschiebung und genaue Abschiebedestination.

5.    Wurden in der Vergangenheit bereits Asylwerber_innen abgeschoben, über deren Antrag auf Zuerkennung der aufschiebende Wirkung ihrer Beschwerde beim VfGH noch nicht entschieden wurde?

a.    Wenn ja, wie viele und wann? Bitte um Auflistung nach Jahr (mind. seit 2010) und Datum der Abschiebung.

b.    Wenn ja, wohin wurden die Betroffenen jeweils abgeschoben? Bitte um Auflistung nach Jahr (mind. seit 2010), Datum der Abschiebung und genaue Abschiebedestination.

6.    Wurden in der Vergangenheit aus Österreich abgeschobene Personen von den afghanischen Behörden an der Einreise gehindert bzw. nicht ins Land aufgenommen?

a.    Wenn ja, wie viele und wann? Bitte um Auflistung nach Jahr (mind. seit 2015) und Datum der Abschiebung.

b.    Wenn ja, aus welchem Grund wurden diese Personen jeweils an der Einreise gehindert bzw. nicht ins Land aufgenommen?

c.    Wenn ja, wurden diese Personen wieder nach Österreich rückgeführt? Bitte um Auflistung nach Jahr (mind. seit 2010), Datum der Abschiebung und Datum der Rückführung.

                                  i.    Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage wurden die betroffenen Personen nach Österreich rückgeführt?

                                ii.    Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage durften die betroffenen Personen wieder nach Österreich einreisen?

d.    Wann ja, wurden diese Abschiebungen von Frontex oder von Österreich organisiert?

e.    Wenn ja, wie viel kosteten diese Abschiebungen und gegebenenfalls Rückführungen? Bitte um Auflistung nach Jahr (mind. seit 2010), Datum der Abschiebung und Datum der Rückführung.

7.    Wie viel hat die Abschiebung von Elias Z. gekostet?

8.    Wurde schon einmal eine Person, die in Österreich ein Asylverfahren durchlief, nach einer Abschiebung rückgeholt?

a.    Wenn ja, wann und aus welchem Land?

b.    Wenn ja, wie lange nach der rechtlichen Möglichkeit einer Rückkehr nach Österreich wurde die Rückholung jeweils durchgeführt?

c.    Wenn ja, wie viel kosteten die Rückholungen jeweils?

9.    Gibt es seit der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch das BVwG einen Verantwortlichen im BMI dafür, Kontakt zu Elias Z. aufrechtzuerhalten?

a.    Wenn ja, wer?

b.    Wenn ja, durch welche Mittel wurde der Kontakt wann gepflegt?

c.    Wenn ja, durch welche Mittel wird der Kontakt wann gepflegt werden?

10. Wurde in der Beweiswürdigung erwogen, dass eine Abschiebung nach Afghanistan wegen seine Übertritts für Elias Z. riskant sein könnte?

a.    Wenn ja, wie wurden diese Bedenken geäußert? Von wem? Wann?

b.    Wenn ja, mit welcher Begründung oder Begründungen wurden diesen Bedenken entgegengestimmt?

11. Warum wird in Fällen rechtskräftiger Entscheidungen mit dem Vollzug der Abschiebung nicht abgewartet, ob ein Rechtsmittel an einen der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts erhoben wird?

12. Warum wird nicht zugewartet, ob eine aufschiebende Wirkung erteilt wird?