1052/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.02.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Lärmemissionen und Pumpentausch KW Malta Hauptstufe

 

In mehreren schriftlichen Anfragen (10993/J, 13166/J, 13154/J in der XXV. GP) und in persönlichen Gesprächen mit den Eigentümervertretern der Verbund AG wurde immer wieder auf die massiven, gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Pumplärm beim KW Malta Hauptstufe (Reißeck) hingewiesen.

 

Mehrfach wurde versprochen, hierfür eine Lösung zu finden, und die Verbund Hydro Power (VHP) hat auch bereits diverse Maßnahmen getroffen, von einer dauerhaften Lärmreduktion ist jedoch noch immer nicht auszugehen.

 

Wie bereits in vorangegangenen Anfragen angeführt, gibt es ein medizinisches Gutachten aus dem Jahr 2016, das gesundheitsgefährdende Auswirkungen durch den Pumplärm bei den Anrainern der Kraftstation Rottau bestätigt (siehe 12533/AB). In einer Anfragebeantwortung durch den damaligen Bundesminister Andrä Rupprechter vom 13. Juli 2017 wird darauf hingewiesen, dass dem Konzessionsinhaber (VHP) aufgetragen wurde, bis längstens 31.08.2018 ein Konzept zur dauerhaften Lärmreduktion vorzulegen (siehe 12532/AB). Hierzu gab es eine Berichterstattung an das damalige Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, im Zuge derer seitens der VHP festgehalten wurde, dass eine Lärmreduktion bereits erfolgt ist, man aber von weiteren Optimierungen ausgehe. Ebenso wurde die VHP aufgefordert, bis spätestens 31.12.2018 ein umweltmedizinisches Gutachten in Auftrag zu geben und dieses in Folge der Obersten Wasserrechtsbehörde vorzulegen. Laut der „Bürgerinitiative für ein lebenswertes Unteres Mölltal“ wurde das Gutachten zwar Ende April 2019 durch die VHP präsentiert, eine Einsichtnahme in das Gutachten wurde bis dato hingegen nicht ermöglicht.

 

Zudem ist noch heuer ein Pumpentausch vorgesehen, der aber gleichzeitig zu erhöhten Pumpzeiten führen kann. Die neuen Pumpen sollen laut VHP jedoch zu einer Lärmreduktion und merklichen Situationsverbesserung führen.

 

Da seit 2017 die Zuständigkeit für den Verbund-Konzern nicht mehr beim Wirtschafts- sondern Finanzministerium (als Vertretung der Mehrheitseigentümerin der Republik Österreich) liegt, ergeht eine weitere parlamentarische Anfrage an den Bundesminister für Finanzen. 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

 

ANFRAGE

 

1.    Ist Ihnen die Situation rund um die Lärmemissionen beim KW Malta bekannt und welche Maßnahmen wurden bis dato durch das BMKUEIMT (bzw. die zuständigen Ministerien in den vorangegangenen Gesetzgebungsperioden) zur Unterstützung der betroffenen Bevölkerung gesetzt?

2.    Wurde seitens der VERBUND AG das geforderte Konzept bis längstens 31.08.2018 vorgelegt?

2a. Wenn ja, wie ist der konkrete Inhalt dieses Konzepts (bitte Kopie beilegen)?

2b. Wenn nein, warum nicht, und werden Sie ein solches einfordern?

3.    Ist Ihnen bekannt, dass ein Pumpentausch beim KW Rottau (Malta Hauptstufe) vorgenommen wird?

3a. Wenn ja, wann?

3b. Wenn nein, werden Sie entsprechende Unterlagen vom Konzessionsinhaber anfordern?

4.    Liegt ihnen das oben erwähnte umweltmedizinische Gutachten aus dem Jahr 2018 vor?

4a. Wenn ja, was ist dessen konkreter Inhalt (bitte Kopie beilegen)?

4b. Wenn nein, warum nicht, und werden Sie dieses nachfordern?

5.    Gibt es hinsichtlich des in Frage 4 angeführten Gutachtens andere schriftliche Aufzeichnungen/Unterlagen (bspw. Präsentationen, etc.), die weiterführende Informationen enthalten?

5a. Wenn ja, welche und mit welchem Inhalt (bitte Kopie beilegen)?

6.    Welche Auswirkungen sind vom geplanten Pumpentausch zu erwarten?

7.    Wie wird überprüft, ob durch den Pumpentausch eine Verbesserung der Lärmsituation herbeigeführt wird, und welche Vorgaben gibt es, die seitens der VERBUND AG – insbesondere hinsichtlich möglicher Lärmemissionen – diesbezüglich einzuhalten sind?

8.    Welche Maßnahmen werden getroffen, sollte die in Aussicht gestellte Lärmreduktion nicht eintreten?

9.    Gibt es Ihrerseits die Bereitschaft, einen gemeinsamen Termin mit den Vertretern der betroffenen Bevölkerung und der VERBUND AG zur „Lagebesprechung“ wahrzunehmen?

9a. Wenn nein, warum nicht?