1055/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.02.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Rauchverbot in den Gastgärten der heimischen Gastronomie

 

Ein gewöhnlich gut informierter Innenpolitik- und Wien-Redakteur ließ in einem Bericht in der Ausgabe der Tageszeitung ÖSTERREICH den Puls vieler Gastronomen und Gäste merklich in die Höhe gehen: In schwarz-grünen Zirkeln der Verbotskultur soll es jetzt sogar handfeste Überlegungen geben, ein absolutes Rauchverbot auch auf die Gastronomie-Gastgärten auszudehnen. Vorbild soll Deutschland sein, wo es um die Einführung sogenannter Schutzzonen rund um Gastronomielokale gehen soll, wo dann auch das Rauchen im Freien, und damit in den Außenbereichen verboten sein soll.

 

https://www.oe24.at/oesterreich/politik/Insider-Rauchverbot-bald-auch-in-den-Schanigaerten/418451757

 

In Österreich soll das vom grünen Gesundheitsminister Rudi Anschober geleitete Ressort dahinterstecken, obwohl aus dem Ministerium verlautet, dass „eine Erweiterung des Rauchverbots auf Freiflächen derzeit kein Thema sei“. Dieses halbherzige Dementi klingt schon, wie die Einleitung erster Maßnahmen in diesem Bereich.

 

Gewöhnlich gut informierte Kreise wissen, dass etwa Anti-Raucherinitativen sogar der Tabakgenuss im Freien ein zu bekämpfendes Übel ist. Nach den Innenräumen der Gastronomielokalen möchte man jetzt auch den Außenbereich durch diese besondere Art der Verbotskultur von den Rauchern befreien.

 

Bereits bei der ersten Einführung des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie 2015 wurde kurz vor der Wahl von ÖVP- und SPÖ-Wirtschaftskammervertretern und der Bundesregierung eine Regelung in Abrede gestellt, um sie kurz nach der geschlagenen WKÖ-Wahl 2015 einfach einzuführen.

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1)    Gab oder gibt es in Ihrem Ressort Überlegungen zu einem absoluten Rauchverbot in den Gastgärten?

2)    Wenn ja, seit wann?

3)    War das absolute Rauchverbot in den Gastgärten ein Thema bei den Regierungsverhandlungen 2019/2020?

4)    Gab oder gibt es dazu Studien in Ihrem Ressort, um diese Überlegungen zu einem absoluten Rauchverbot in den Gastgärten argumentativ zu unterstützen?

5)    Wenn ja, wer hat diese Studien in Auftrag gegeben?

6)    Sind Anti-Raucherinitiativen an Ihr Ressort bzw. einzelne Ihrer Beamten und Mitarbeiter herangetreten, um diese Überlegungen zu einem absoluten Rauchverbot in den Gastgärten argumentativ zu unterstützen?

7)    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

8)    Sind Anti-Raucherinitiativen an Sie persönlich bzw. Ihr Kabinett herangetreten, um diese Überlegungen zu einem absoluten Rauchverbot in den Gastgärten argumentativ zu unterstützen?

9)    Hat Herr Dr. Pietsch, im BMSGPK der ressortzuständige Beamte für das Thema Tabak, zu irgendeinem Zeitpunkt mit Vertretern von Anti-Raucherinitiativen über dieses Thema diskutiert bzw. verhandelt?

10) Können Sie es ausschließen, dass es in dieser Legislaturperiode zu einem Ministerialentwurf aus Ihrem Hause zum Thema absoluten Rauchverbot in den Gastgärten kommen wird?