1058/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.02.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

betreffend Kooperation bezüglich MTB-Strecken zwischen der ÖBf AG und anderen Vertragspartnern

 

Die Bundesforste wurden 1997 aus dem Bundesbudget ausgelagert und als Österreichische Bundesforste AG neu gegründet.  Alleinaktionär ist die Republik Österreich, vertreten durch den jeweils zuständigen Bundesminister.

 

Das Forstgesetz 1975 regelt unter anderem Betretungsrechte des Waldes, wie auch Rechte zum Reiten und Fahren im Wald. Das Befahren des Waldes ist mit Zustimmung des Waldeigentümers oder des Forststraßenerhalters erlaubt.

Die Bundesforste stellen laut Homepage (Stand: 05.02.2020) ihrerseits 2.200 km – Mountainbikestrecken zur Verfügung. Das heißt, in Kooperation mit einem Vertragspartner (Gemeinden, Tourismusverbänden, etc.) werden Flächen für das Radfahren im Wald von den Bundesforsten freigegeben, Erhaltungsmaßnahmen, Bewerbung etc. obliegen jedoch dem jeweiligen Vertragspartner.

 

In einem solchen Vertrag wird beispielsweise festgehalten, dass Gemeinden, Tourismusverbände, o.Ä. die Funktion des Halters im Sinne des § 1319a ABGB übernehmen und somit die Strecke regelmäßig auf Gefährdung überprüfen müssen und sich verpflichten, diese in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Die ÖBf AG erhält die Strecken nur soweit, als dies für betriebliche Zwecke erforderlich ist. Des Weiteren verpflichtet sich der Vertragspartner die Bundesforste gegen Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten und muss eine Wegehaftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Zudem gebührt den ÖBf ein entsprechendes Entgelt pro lfm.

 

Die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen, um Mountainbiken im Wald zu ermöglichen, liegen demnach auf und können von Gemeinden, Tourismusverbänden, Vereinen, etc. entsprechend genützt werden. Auch das Land Kärnten unterstützt die Legalisierung von MTB-Infrastruktur und möchte sich als „führende Raddestination“ (Radforum 2020) positionieren.

 

Obwohl demnach das öffentliche Interesse wie auch die gesetzlichen Grundlagen für einen Ausbau der MTB-Strecken sprechen, wird – am konkreten Beispiel der Gemeinde Mühldorf (9814, Ktn) – sichtbar, dass es dennoch Hürden gibt.

 

Die Gemeinde Mühldorf hatte für die Wegstrecke „Mühldorfer Forstweg“ einen geltenden Mountainbikevertrag mit der ÖBf AG bis Ende 2019. Wie oben angemerkt, wurden auch in diesem Vertrag die Haftungsbestimmungen angeführt, die insbesondere zu Lasten der Gemeinde als Vertragspartner der Bundesforste ausgestaltet sind. Laut der ÖBf bestünde für die Strecke nun ein erhöhtes Gefahrenpotenzial, weshalb eine Zusatzvereinbarung und vorherige Besichtigung durch die ÖBf von Nöten sei (welche aufgrund der Wetterlage noch nicht stattfinden konnte). Die Verträge mit den anderen (privaten) Grundeigentümern wurden problemlos getroffen, ebenso ist sichergestellt, dass die forstliche und jagdliche Nutzung in dieser Region nicht eingeschränkt ist.

Diese äußerst beliebte Radstrecke ist somit für die Radsaison 2020 gefährdet, obwohl es Verträge gibt, die bis dato perfekt funktioniert haben und nur verlängert werden müssten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Setzen Sie sich für den Ausbau von legalen MTB-Strecken ein?

a. Wenn ja, inwiefern?

b. Wenn ja, wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass forstliche und jagdliche Interessen geschützt bleiben?

c. Wenn nein, warum nicht?

2.    Werden Sie, im Sinne einer Unterstützung für den ländlichen Raum und den regionalen Tourismus entsprechend, auf die ÖBf bzw. das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus einwirken, um hier einfache und rasche Lösungen herbeizuführen?

a. Wenn ja, inwiefern?

b. Wenn nein, warum nicht?