1091/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.02.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die Verwahrlosung eines jungen Häftlings in der Justizanstalt Asten

 

Im Jahr 2015 wurde der Fall Wilhelm S. bekannt, dabei handelt es sich um jenen geistig abnormen Rechtsbrecher, der aufgrund von 21 Vorstrafen und eines versuchten Mordes an einer Prostituierten 15 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung in der Justizanstalt Stein verbüßen musste. Der Häftling Wilhelm S. sei immer „völlig unauffällig“, gewesen. Dass er in der Justizanstalt Stein (Niederösterreich) seine Füße aus Protest gegen das Justizsystem hatte verfaulen lassen, ist demnach – entsprechend des Verwesungsgrades seiner Zehen – äußerst lange niemanden aufgefallen. Der damalige Justizminister Wolfgang Brandstetter hat im Zuge dessen der Republik eine umfassende Reform versprochen, damit ein derartiger Vorfall ein Einzelfall bleiben würde.

 

Nun schreiben wir das Jahr 2020 und der Fall Wilhelm S. ist kein Einzelfall geblieben. Zwar handelt es sich diesmal nicht um die Justizanstalt Stein (Niederösterreich), sondern um die Justizanstalt Asten (Oberösterreich), die als Vorzeigeeinrichtung im Bezug auf den Umgang mit psychisch kranken Straftätern gilt. In der Justizanstalt Asten (Oberösterreich) ist publik geworden, dass ein 22 Jahre alter Häftling (Adem C.) seit Juni unter massiven Pilzbefall der Zehen gelitten hat. Erst als Adem C. aufgrund eines Tobsuchtanfalles in das nächstgelegene Krankenhaus gebracht werden musste, sind die verfaulenden Zehen des Häftlings publik geworden. Die Gutachterin und die, vom Kepler-Klinikum herangezogenen Spezialisten vor Ort sprachen von „Verwahrlosung“ und waren vom körperlichen Zustand des Insassen schokiert.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen der gegenständliche Fall bekannt?

a.    Wenn „Ja“, welche Maßnahmen werden in die Wege geleitet, um derartige Vorfälle zu unterbinden?

b.    Wenn „Nein“, warum nicht?

2.    Wieso konnte der gesundheitliche Zustand des Häftlings Adem C. so lange unentdeckt bleiben?

3.    Welche Maßnahmen werden vom zuständigen Personal vor Ort in den Justizanstalten gesetzt, um allgemein die körperliche Gesundheit der Häftlinge zu gewährleisten?

4.    Wird eine Reform betreffend das österreichische Justizsystem in die Wege zu leiten?

5.    Wenn „Nein“, warum nicht?

6.    Wenn „Ja“, welche reformatorischen Maßnahmen solle diese umfassen?