1105/J XXVII. GP
Eingelangt am 27.02.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend das Rechtsinformationssystem des Bundes
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), das vom österreichischen Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Internet zur Verfügung gestellt wird, dient der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt (seit 2004) und in den Landesgesetzblättern der Länder (Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg ab 2015, Kärnten, Steiermark, Tirol und Wien ab 2014) zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Amtlichen Verlautbarungen der Sozialversicherung und der Amtlichen Veterinärnachrichten.
Es dient weiters der Information über das Recht von Bund und Ländern und bietet einen Zugang zum EU-Recht, zur Rechtsprechung, zu ausgewählten Rechtsnormen von Gemeinden und zu ausgewählten Erlässen von Bundesministerien.
Die Dokumentation von „ausgewählten“1 Erlässen (Rundschreiben, Mitteilungen, etc.) österreichischer Bundesministerien ist eine Teilapplikation des RIS und wird ebenso vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zur Verfügung gestellt - mit Ausnahme jener des Bundesministeriums für Finanzen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort folgende
Anfrage
1) Unter welchen Voraussetzungen werden Erlässe für die Veröffentlichung im RIS ausgewählt? (Bitte die Kriterien angeben)
2) Welche Erlässe
werden nicht im RIS veröffentlicht?
3) Entscheidet das Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort welche Erlässe veröffentlicht werden?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn ja, auf welcher Grundlage?
c. Wenn nein, warum?
4) Entscheidet jedes Ministerium eigenständig welche Erlässe veröffentlicht werden?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn ja, auf welcher Grundlage?
c. Wenn ja, ist die Entscheidungsgrundlage in den Ministerien einheitlich?
d. Wenn nein, warum?
5) Warum werden die
Erlässe des Bundesministeriums für Finanzen gesondert
veröffentlicht?
6) Warum werden die Erlässe
des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz in Sozialversicherungssachen gesondert veröffentlicht?
7) Unter welchen
Voraussetzungen werden Verordnungen für die Veröffentlichung im RIS
ausgewählt? (Bitte die Kriterien angeben)
8) Welche Verordnungen
werden nicht im RIS veröffentlicht?
9) Verweisen alle Ministerien auf ihren Websites auf die von ihnen zu verantwortenden Verordnungen und Erlässe im RIS?
10) Wurde die Benutzeroberfläche des RIS seit der Einführung überarbeitet?
a. a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, von wem?
c. Wenn nein, warum?
d. Wenn nein, soll die
Benutzeroberfläche in dieser Gesetzgebungsperiode zeitgemäß
erneuert werden?
11) Erachten Sie das RIS für barrierefrei?
a. Wenn ja, inwiefern?
b. Wenn nein, gibt es
Bestrebungen das RIS barrierefrei zu gestalten?
12) Auf welcher technologischen
Grundlage erfolgt die Suchfunktion im RIS?
13) Welche Entwicklungsschritte im
Bereich der Suchfunktion im RIS wurden seit der Einführung gesetzt? (Bitte
nach Datum gliedern und Neuerung beschreiben)
14) Welche Entwicklungsschritte im
Bereich der Suchfunktion im RIS sollen in dieser Gesetzgebungsperiode gesetzt
werden? (Bitte nach Datum gliedern und Neuerung beschreiben)
15) Gibt es einen Suchalgorithmus der sie Suchanfrage eines Nutzers vor der eigentlichen Suche interpretiert und komplexe Anfragen ermöglicht?
a. Wenn ja, inwiefern?
b. Wenn nein, warum?
c. Wenn nein, wann soll
ein solcher umgesetzt werden?
16) Werden privaten Anbietern Programmierschnittstellen / Anwendungsschnittstellen für das RIS zur Verfügung gestellt?
a. Wenn ja, inwiefern?
b. Wenn ja, seit wann?
c. Wenn ja, welchen?
d. Wenn ja, müssen diese dafür ein Entgelt entrichten? (Bitte gegebenenfalls die Kosten je Anbieter angeben)
e. Wenn nein, warum?
f. Wenn nein, wie bekommen diese die Daten vom RIS?