1115/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.02.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Kassegger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Maßnahmen zum Schutz der Infrastruktur im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

 

Aktuell kann man nach medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen davon ausgehen, dass die Gefahr einer Ansteckung durch das Corona-Virus an Plätzen mit hohem Personenaufkommen potentiell am höchsten ist. Um eine Ausbreitung des Corona-Virus in einer großen Personengruppe zu verhindern, müssen in diesem Zusammenhang Einrichtungen und Institutionen einer in diesem Zusammenhang „kritischen Infrastruktur“ besondere Sicherheitsmaßnahmen in Sachen Gesundheitsschutz vorsehen und umsetzen.

Im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten sind das insbesondere die Botschaften und Konsulate.

 

Entsprechend geschützt werden müssen alle öffentlich-rechtlich Bediensteten an Dienststellen, welche dem Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten unterliegen und sich in Ländern befinden, in denen es bereits bestätigte Corona-Virus-Fälle gegeben hat.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

 

Anfrage

 

1)    Welche rechtlichen Maßnahmen werden von Ihrer Seite gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ sowie ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?

2)    Sind dazu insbesondere Gesetzesnovellierungen, Verordnungen und/oder Erlässe notwendig?

3)    Wenn ja, können Sie diese benennen?

4)    Wenn ja, bis wann werden diese erfolgen?


5)    Welche organisatorischen Maßnahmen werden von Ihrer Seite gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ und ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?

6)    Bis wann werden diese erfolgen?

7)    Welche personellen Maßnahmen werden von Ihrer Seite gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ und ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?

8)    Bis wann werden diese erfolgen?

9)    Welche finanziellen (budgetären) Maßnahmen werden von Ihrer Seite gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ und ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung mit und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?

10) Bis wann werden diese erfolgen?

11) Aus welchen Mitteln werden diese bedeckt?

12) Welche inhaltlichen (medizinisch-technischen) Maßnahmen werden von Ihrer Seite gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ und ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?

13) Bis wann werden diese erfolgen?

14) Welche informationspolitischen Maßnahmen werden von Ihrer Seite gesetzt, um die im Einleitungstext exemplarisch genannten und in Ihrem Kompetenzbereich befindlichen Einrichtungen und Institutionen als „kritische Infrastruktur“ und ihren Mitarbeiterstab vor der Ausbreitung und der Ansteckung durch das Corona-Virus kurz-, mittel- und langfristig zu schützen?

15) Bis wann werden diese erfolgen?

16) In welcher Art und Weise und über welche Medien und Plattformen werden diese erfolgen?