1189/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.03.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend das Verfassungsverständnis der Justizministerin

 

Am 26. Jänner hat die nunmehrige Justizministerin Dr. Alma Zadic folgende Stellungnahme auf ihrem Facebook-Profil veröffentlicht:

 

Quelle:  https://www.facebook.com/alma.zadic/posts/2170042576592676/

 

Die Kritik der damaligen Nationalratsabgeordneten der Liste Pilz galt vor allem dem Ausspruch, dass das Recht der Politik folgen würde. Laut Zadic sei das „eine grobe Missachtung unserer Verfassung, der Demokratie und Gewaltenteilung“.

Als Justizministerin hat sich Dr. Zadic nunmehr hinsichtlich ihres Zuganges zur Verfassungsgesetzgebung neuerlich geäußert und kundgetan, dass sie 11 Verfassungsgesetze ändern möchte:

 

Bild

Quelle: https://twitter.com/biber_mitscharf/status/1234428766908243968/photo/1

 

Dass die Bundesministerin für Justiz, Dr. Zadic, nunmehr Verfassungsgesetze ändern möchte, erstaunt insbesondere, da sie noch am 26. Jänner 2019 unter Bezugnahme auf Art. 18 B-VG betonte, dass Minister ihre Tätigkeit auf Grundlage der Gesetze auszuüben haben und die Gesetzgebung gem. Art 24 B-VG Sache des Parlaments sei.

 

Die Grundlage für die Zuständigkeiten der Justizministerin bildet das Bundesministeriengesetz, wo in § 18 Teil 2 lit. I die Verfassung dezidiert nicht als Aufgabe des Bundesministeriums für Justiz aufgezählt ist, denn die Angelegenheiten der staatlichen Verfassung fallen gem. § 18 Teil 2 lit. A Z 3 in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundeskanzler folgende

Anfrage

 

1)    Ist Ihnen bekannt welche Verfassungsgesetze Justizministern Dr. Zadic ändern möchte?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, seit wann?

c.    Wenn nein, warum nicht ?

2)    Inwiefern kann die Bundesministerin für Justiz an der Verfassungsgesetzgebung mitwirken?

3)    Wissen Sie von Verfassungsgesetzentwürfen, die im Verantwortungsbereich von Bundesministerin Dr. Zadic erarbeitet werden?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, seit wann?

c.    Wenn nein, warum nicht?

4)    Planen Sie eine Novelle des Bundesministeriengesetzes, um Bundesministerin Dr. Zadic den Bereich „Angelegenheiten der staatlichen Verfassung“ zu überantworten?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, wann?

c.    Wenn nein, warum nicht?

5)    Wie beurteilen Sie die Aussage der Justizministerin Dr. Zadic, 11 Verfassungsgesetze ändern zu wollen, unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Gewaltenteilung?

6)    Unterstützen Sie das politische Anliegen der Justizministerin Dr. Zadic, 11 Verfassungsgesetze zu ändern, auch wenn das bedeuten würde, das Recht hätte der Politik zu folgen?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, inwiefern?

c.    Wenn nein, warum nicht?

7)    Dürfen sich die Minister ihrer Regierung politisch äußern?

8)    Dürfen sich die Minister ihrer Regierung auch zu ressortfremden Themen äußern?

9)    Kann im Rahmen der österreichischen Verfassung eine politische Äußerung eines Ministers zu einer Debatte führen, die letztlich eine (Verfassungs-) Gesetzesänderung bewirkt?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, inwiefern?

c.    Wenn nein, warum nicht?