1190/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.03.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Änderung von 11 Verfassungsgesetzen

 

 

Am 26. Jänner haben Sie – damals noch als Abgeordnete der Liste JETZT – folgende Stellungnahme auf ihrem Facebook-Profil veröffentlicht:

 

Quelle:  https://www.facebook.com/alma.zadic/posts/2170042576592676/

 

Ihre Kritik galt vor allem dem Ausspruch, dass das Recht der Politik folgen solle. Dies sei, wie Sie formulierten, „eine grobe Missachtung unserer Verfassung, der Demokratie und Gewaltenteilung“.

Als Justizministerin haben Sie nunmehr hinsichtlich Ihres Zuganges zur Verfassungsgesetzgebung geäußert und kundgetan, dass Sie 11 Verfassungsgesetze ändern möchten:

 

Bild

Quelle: https://twitter.com/biber_mitscharf/status/1234428766908243968/photo/1

 

Dass Sie nunmehr Verfassungsgesetze ändern möchten, erstaunt insbesondere, da Sie noch am 26. Jänner 2019 unter Bezugnahme auf Art. 18 B-VG betonten, dass Minister ihre Tätigkeit auf Grundlage der Gesetze auszuüben haben und die Gesetzgebung gem. Art 24 B-VG Sache des Parlaments sei.

 

Die Grundlage für die Zuständigkeiten der Justizministerin bildet das Bundesministeriengesetz, wo in § 18 Teil 2 lit. I die Verfassung dezidiert nicht als Aufgabe des Bundesministeriums für Justiz aufgezählt ist, denn die Angelegenheiten der staatlichen Verfassung fallen gem. § 18 Teil 2 lit. A Z 3 in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1)    Welche 11 Verfassungsgesetze möchten Sie ändern?

2)    Inwiefern können Sie an der Verfassungsgesetzgebung mitwirken?

 

 

3)    Welche Verfassungsgesetzentwürfe, die in Ihrem Verantwortungsbereich liegen, werden von Ihrem Ministerium erarbeitet?

4)    Wird es eine Novelle des Bundesministeriengesetzes geben, um Ihrem Bundesministerium die „Angelegenheiten der staatlichen Verfassung“ zu überantworten?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, wann?

c.    Wenn nein, warum nicht?

5)    Wie beurteilen Sie Ihre aktuelle Aussage, 11 Verfassungsgesetze ändern zu wollen, unter Bedachtnahme auf den Grundsatz der Gewaltenteilung?

6)    Findet Ihr politisches Anliegen, 11 Verfassungsgesetze zu ändern, auch wenn das bedeuten würde „das Recht hätte der Politik zu folgen“, Unterstützung bei den Ministern Ihrer Fraktion?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, inwiefern?

c.    Wenn nein, warum nicht?

7)    Findet Ihr politisches Anliegen, 11 Verfassungsgesetze zu ändern, auch wenn das bedeuten würde „das Recht hätte der Politik zu folgen“, Unterstützung beim Bundeskanzler?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, inwiefern?

c.    Wenn nein, warum nicht?

8)    Sind Sie der Meinung, dass sich die Minister dieser Regierung politisch äußern können?

9)    Dürfen sich die Minister dieser Regierung auch zu ressortfremden Themen äußern?

10) Kann im Rahmen der österreichischen Verfassung eine politische Äußerung eines Ministers zu einer Debatte führen, die letztlich eine (Verfassungs-) Gesetzesänderung bewirkt?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn ja, inwiefern?

c.    Wenn nein, warum nicht?