1234/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.03.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Matznetter, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Beitragsreduktion für GSVG-Versicherte wegen Folgen Corona­Virus und Bedeckung Kosten Krankenversicherung der Bauern in der SVS

Den in der damaligen SVB versicherten Bäuerinnen und Bauern wurden die Sozialversicherungsbeiträge im letzten Quartal 2016 tw. erlassen. Begründet wurde diese Maßnahme von der damaligen Bundesregierung damit, dass die bäuerlichen Betriebe Schäden infolge katastrophaler Witterungsbedingungen erlitten hätten.

Nunmehr erfahren die österreichischen Betriebe im Bereich Tourismus, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen ebenfalls ertragsmindernde Schäden durch die Ausbreitung des Corona-Virus und der Folgen daraus.

Im Bericht der Tageszeitung „die Presse" vom 19.12.2016 ist zu lesen, dass die Folgen des damaligen Erlasses von SV-Beiträgen der in der SVB versicherten Personen erst ab 2020 wirksam werden, weil dann der Anteil aus den Tabaksteuereinnahmen entfällt. „Die Presse“ berichtet in diesem Artikel weiter: „Im Bereich Krankenversicherung werde es ab diesem Zeitpunkt (2020) jährlich ein Defizit zwischen 60 und 70 Millionen Euro geben, erklärt die SVB."

Nunmehr wurde in der ÖVP-FPÖ Regierungszeit die Fusion der SVB mit der SVA zur SVS beschlossen. Die Krankenversicherung der Bauern und Selbständigen erwartet nach Auskünften des SVS-Obmannes Peter Lehner zurückgehende Überschüsse, die ab 2024 zu dauerhaften Verlusten führen (vgl.

https://www.sn.at/politik/innenpolitik/svs-bis-2023-im-plus-2024-leichtes-minus- 83487997).

Da die durch den Beitragsnachlass 2016 bei den Bauern ab 2020 erwarteten, generierten Verluste von 60-70 Mio Euro nunmehr von der gesamten Versicherungsgemeinschaft zu tragen sind, bedeutet das, dass die Selbständigen die Beitragsermäßigung 2016 Großteils zu tragen haben.

Da die Selbständigen, insbesondere hunderttausende EPU's und KMU's die Folgen der Corona-Virus-Katastrophe zu tragen haben, stellt sich die Frage, ob nicht auch den nach dem GSVG-Versicherten ein entsprechender Nachlass auf die SV-Beiträge bei der SVS gewährt werden muss.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

Anfrage an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz

1.    Ist es richtig, dass zur Finanzierung der einmaligen Beitragssenkung für die in der SVB versicherten Personen im 4. Quartal 2016 die Tabaksteueranteile in Höhe von 2016 ca 31 Mio Euro gestrichen wurden?

2.    Stimmt es, dass damit die bisherige Krankenversicherung im Rahmen der SVB zwar bis Ende 2019 noch knapp im Plus, diese aber - ohne die Fusion zum 1.1.2020 - bereits heuer, 2020 einen Abgang zu verzeichnen hätte?

3.    Ohne die Fusion der SVS, wie hätte sich die Deckungsrechnung in der Krankenversicherung der Bauern 2020 und in den Folgejahren entwickelt?

4.    Stimmt daher die Überlegung, dass das Defizit in der Krankenversicherung der Bauern durch die Überschüsse in der Krankenversicherung der nach dem GSVG und FSVG Versicherten, welche nunmehr in die gemeinsame Gebarung der SVS eingehen, vorläufig abgedeckt wird und in den Folgejahren wesentlich zu den erwarteten Abgängen ab 2024 beiträgt?

5.    Wenn schon die nach dem GSVG und FSVG versicherten Personen indirekt die Beitragssenkung der Bauern im 4. Quartal 2016 mitfinanzieren dürfen und dabei auch mangels Leistungsharmonisierung im Bereich der SVS schlechtere Leistungen in der Krankenversicherung erhalten (Stichwort Selbstbehalt), wieso bekommen diese Versicherten nach dem GSVG und FSVG nicht auch einen Ausgleich?

6.    Planen Sie, Hr. Bundesminister, dass die nach dem GSVG und FSVG versicherten Personen so wie die Bauern 2016 für ein Quartal einen Beitragsnachlass von 53% heuer im Ausgleich für die Folgen der Corona- Virus-Katastrophe bekommen?