1260/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.03.2020
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Kainz

und weiterer Abgeordneten

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Benützung des bundesheereigenen Bahnhofes Wurmbach am TÜPLA zur Schadholzaufarbeitung  

 

Aufgrund der Borkenkäfersituation im gesamten Waldviertel, spitzt sich die Lage auch am Truppenübungsplatz Allentsteig (TÜPLA) immer weiter zu. Der Borkenkäfer ist einer der gefährlichsten Schädlinge in der Forstwirtschaft und daher muss das Schadholz, so schnell wie möglich, entfernt werden. Derzeit holen LKWs das Schadholz, welches zum Großteil aus Käferholz des Vorjahres besteht, vom TÜPLA ab und bringen es zum Bahnhof Allentsteig. Dieses Vorgehen ist natürlich eine unschöne Belastung für die Bevölkerung und die gesamte Umgebung, da der Abtransport über Schwertransporter durch die Stadt Allentsteig stattfindet. Bei Betrachtung der Situation und der Route, sollte die Wahl jedoch auf den nicht öffentlichen bundesheereigenen Bahnhof Wurmbach, welcher sich direkt am Truppenübungsplatz Allentsteig befindet, fallen, denn dieser stellt die einzige logische Lösung dar. Dadurch könnte das Schadholz direkt am TÜPLA verladen und abtransportiert werden und auf den LKW-Schadholz-Schwerverkehr, durch die Stadt Allentsteig, könnte gänzlich verzichtet werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele LKW-Schwerlastfahrzeuge fahren pro Tag/Woche/Jahr mit wie viel Tonnen Schadholz vom TÜPLA durch die Stadt Allentsteig zum Bahnhof Allentsteig?

2.    Wie lange wird die Schadholzaufarbeitung und somit der LKW-Schwerlastverkehr noch andauern?

3.    Warum wird der bundesheereigene Bahnhof Wurmbach am TÜPLA für das Verladen und den Abtransport des Schadholzes nicht in Anspruch genommen?

4.    Ist angedacht künftig den nicht öffentlichen bundesheereigenen Bahnhof Wurmbach für das Verladen und den Abtransport des Schadholzes zu verwenden?
a.) Wenn ja, ab wann soll dieser in Anspruch genommen werden?
b.) Wenn nein, warum nicht?