1274/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.03.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Alois Stöger diplômé und FreundInnen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und

Technologie

betreffend Absicherung der Arbeitsplätze bei Austrian Airlines (AUA) als der größten in Österreich niedergelassenen Fluggesellschaft

 

 

Im November 2019 hatte die AUA mitteilen müssen, zu einem neuen Sparpaket von 90 Mio Euro jährlich gezwungen zu sein. Bis Ende 2021 sollen 700 bis 800 Stellen gestrichen werden, das ist rund jeder zehnte Arbeitsplatz. Grund für den massiven Sparkurs ist der harte Preiskampf am Standort Wien. Für ein Unternehmen, wie die AUA, mit einem Kollektivvertrag (KV) von überwiegender Bedeutung, der dafür Sorge trägt, dass die MitarbeiterInnen fair entlohnt und beschäftigt werden und welches hohe Ansprüche an hervorragend ausgebildetes Personal und bestens gewartete Fluggeräte

stellt, hat Österreich sicherzustellen, dass Bedingungen herrschen, die gewährleisten, dass die Mitarbeiterinnenanzahl beibehalten bzw aufgrund der steigenden Passagierzahlen ausgebaut und nicht verringert werden muss.

 

Am Flughafen Wien herrscht ein bedrohlicher Verdrängungswettbewerb. Trotz Passagierrekorde schreiben die in Wien beheimateten Fluglinien Verluste. Neben Lauda Motion (Ryanair ÖsterreichTochter) kämpfen die britische easyjet, die ungarische Wizz Air (Osteuropas größte Billig-Airline) sowie Level und Vueling Airlines (britisch-spanische IAG-Group) mit sehr ungleichen Bedingungen um Marktanteile. Die ungarische Wizz Air, mit Basis in Wien, verweigert den Abschluss eines KV und hat aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen die Zahlung der Steuern in die Schweiz verlagert.

Ryanair, die in Wien unter dem Namen Lauda Motion operiert, schließt neue Arbeitsverträge anstelle mit Lauda Motion mit der irischen Crewlink ab und hat intern bereits angekündigt, dass sie sich in Hinblick auf neues Personal nicht an den KV gebunden fühlt. Sie anerkennt zudem nicht die Wahl des Betriebsrates (BR) und hat gegenüber der Vorsitzenden des BR mehrmals die Entlassung ausgesprochen. Zusätzlich wird der Ryanair Konzern in Wien ab März mit einer weiteren Tochterfirma aktiv, die unter keinen KV fällt, nicht organisiert ist und den Druck auf die Arbeiterinnen und Arbeiter

weiter erhöhen wird.

 

Zudem setzt die aggressive Preispolitik der Billig-Airlines mit Tickets bereits unter 10 Euro der AUA massiv zu. Um nicht mit leeren Flugzeugen zu fliegen, musste die AUA Ihre Ticketpreise auf den betroffenen Strecken reduzieren. Kosten für Personal, Anschaffung, Betrieb und Wartung der Flugzeuge können mit diesen Ticketeinnahmen nicht beglichen werden. Des Weiteren stellen Fluggesellschaften aus Drittstaaten, die Großteils ungleich niedrigere arbeits- und sozialrechtliche, sowie Umweltstandards zu beachten haben und welche nicht bereit sind faire Wettbewerbsbedingungen einzuhalten, eine weitere bedrohliche Konkurrenz dar.

 

Erschwerend kommt dazu, dass es für Österreich keinen Branchenkollektivvertrag Luftfahrt gibt, sondern nur einzelne Fluggesellschaften - wie AUA - Firmenkollektivverträge abgeschlossen haben. Dieses unfaire Vorgehen schädigt nicht nur die Mitarbeiterinnen von kollektivvertragsfreien Firmen, auch die Unternehmen mit Firmenkollektivverträgen erleiden dadurch einen massiven Wettbewerbsnachteil.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.       Hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bei Genehmigung der Flughafenentgeltordnung den Schutz der hochwertigen Arbeitsplätze, der in Österreich beheimateten Fluglinien, berücksichtigt? Wenn ja, nennen Sie die jeweiligen Bestimmungen unter Angabe der Schutzmaßnahmen und Wirkung in Zahlen seit 2016?

 

2.       Wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wie Arbeits- und Sozialrecht, ArbeitnehmerInnenschutz und Finanzrecht kontrolliert?
Wenn ja: Welche Fluggesellschaften wurden 2019 kontrolliert? Wann haben welche Kontrollen stattgefunden?
Welche Maßnahmen wurden in Folge ergriffen?

 

3.       Ist ein Ausbau der Kontrollinstanzen (insbesondere Sozialversicherung, Arbeitsinspektorat, Finanzamt, Austro Control) geplant, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten?
Wenn ja: Um welche Anzahl wird der Personalstand und in welchen Bereichen aufgestockt?

 

4.       Wird ein fairer Wettbewerb unter vergleichbaren Bedingungen für die Fluggesellschaften beim Abschluss von Luftverkehrsabkommen bzw der Vergabe von Frequenzen berücksichtigt?
Wenn ja: Welche Vorgaben wurden erteilt?

 

5.       Ist es richtig, dass den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zum Nachteil der AUA alle gewünschten Frequenzen (32) zugesprochen wurden, obwohl noch keine Einigung über vergleichbare Wettbewerbsbedingungen, verpflichtende und durchsetzbare vergleichbare soziale und umweltrechtliche Rahmenbedingungen erfolgt ist und die VAE die Mindestarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Vereinigungs- und Kollektiwertragsfreiheit nicht ratifiziert haben?

 

6.       Wurde vor dem Abschluss des Abkommens eine Folgenabschätzung durchgeführt, ob dies negative Auswirkungen auf bestehende Arbeitsplätze hat? Wenn ja, welche Ergebnisse hat diese Folgenabschätzung insbesondere im Hinblick auf die AUA gebracht und welche Annahmen wurden ihr zugrunde gelegt?

 

7.       Ist es richtig, dass die VAE nicht bereit waren, mit der EU als Vertretung der Mitgliedstaaten ein Luftfahrtabkommen - insbesondere wegen der Erfordernis einer fairen Wettbewerbsklausel von Seiten der EU - abzuschließen?

 

8.       Ist sichergestellt, dass ein Abkommen mit den VAE nur abgeschlossen wird, wenn eine Einigung über die Einhaltung vergleichbarer verbindlicher und durchsetzbarer sozialer Rechte (inklusive Vereinigungs- und Kollektivertragsfreiheit), Umweltstandards und gleicher und fairer Wettbewerbsbedingungen stattfindet?
Wenn ja: Geben Sie die diesbezüglichen rechtlichen Bestimmungen in den VAE an (wie Versammlungsfreiheit, Gleichbehandlungsgebote, Kollektivertragsfähigkeit, Arbeitnehmerlnnenschutz, arbeits-, sozial-, sowie umweltrechtlichen Bestimmungen, die den österreichischen bzw europäischen rechtlichen Regeln entsprechen.

 

9.       Wurden Luftverkehrsabkommen mit Drittstaaten seit 2016 bis dato abgeschlossen? Wenn ja: Nennen Sie die Drittstaaten und geben Sie die in den Drittstaaten - im Vergleich mit Österreich - gültigen rechtlichen Bestimmungen bezüglich Versammlungsfreiheit, Gleichbehandlungsgebote, Kollektivvertragsfähigkeit, Arbeitnehmerinnenschutz, arbeits- und sozialrechtliche, sowie umweltrechtliche Bestimmungen, die den österreichischen bzw europäischen rechtlichen Regeln entsprechen, an.

 

10.   Wurden seit 2016 Frequenzen an Drittstaaten von Österreich vergeben?
Wenn ja: Nennen Sie die Drittstaaten und die Anzahl der jeweils erteilten Frequenzen. Geben Sie die in den Drittstaaten - im Vergleich mit Österreich - gültigen Bestimmungen bezüglich Versammlungsfreiheit, Gleichbehandlungsgebote, Kollektivvertragsfähigkeit, Arbeitnehmerinnenschutz, arbeits- und sozialrechtliche, sowie umweltrechtliche Bestimmungen, die den österreichischen bzw europäischen rechtlichen Regeln entsprechen, an.