1279/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.03.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einsatz von Gesichtserkennungssoftware an Flughäfen

 

Laut eines Artikels der Zeit, Ausgabe N° 11, werde deutsche Gesichtserkennungstechnologie bereits an sechs US-amerikanischen Flughäfen eingesetzt. Die amerikanischen Grenzschutzbehörden hätten nach Wegen gesucht, Ausländer ohne gültiges Visum bei der Ein- und Ausreise leichter aufspüren zu können. Bis 2023 wolle die amerikanische Grenzschutzbehörde 97 Prozent aller internationalen Flugpassagiere mit Gesichtserkennung erfassen. Auch die deutsche Bundespolizei setze Gesichtserkennungssoftware an sieben deutschen Flughäfen ein, um die Pässe einreisender Passagiere zu überprüfen. 

Dem deutschen Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber zufolge sei eine solche allumfassende Überwachung ein "tiefer Eingriff in die Grundrechte von uns allen". Zudem warnte er vor einem Abschreckungseffekt: "Wenn Menschen sich immer und überall beobachtet fühlen, gehen sie beispielsweise irgendwann nicht mehr demonstrieren." Auch wies er auf die Gefahr von Verwechslungen hin, sogenannter "false positives", bei denen eine Person fälschlicherweise für eine andere gehalten werde. Frauen und junge Migranten seien davon überproportional oft betroffen, weil die Algorithmen mit mehr Fotos von weißen Männern trainiert werden würde. 

Fraglich ist, wie der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware an Flughäfen in Österreich ausgestaltet ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Kommt Gesichtserkennungssoftware derzeit an österreichischen Flughäfen zum Einsatz?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn ja, seit wann?

c.    Wenn ja, wie hoch sind die laufenden Kosten dieses Einsatzes? Bitte um Aufschlüsselung per Monat.

d.    Wenn nein, ist ein solcher Einsatz geplant?

                                  i.    Wenn ja, in welcher Form?

e.    Wenn ja, lassen sich durch den Einsatz der Gesichtserkennungssoftware Bewegungsprofile der Passagiere erstellen?

f.      Wenn ja, wie wird gewährleistet, dass es zu keinen sog. "false positives" kommt, bei denen eine Person fälschlicherweise für eine andere gehalten wird?

g.    Wenn ja, wie hoch ist die Fehlerquote der eingesetzten Gesichtserkennungssoftware?

h.    Wenn ja, wie wird gewährleistet, dass der in der Begründung genannte Abschreckungseffekt nicht eintritt?

i.      Wenn ja, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen werden vom Bundesministerium für Inneres gesetzt, um zu gewährleisten, dass es zu keinem Missbrauch von Daten kommt?