1281/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.03.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Alois Stöger diplômé, Mag. Christian Drobits,
Genossinnen und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend die rechtswidrige Weitergabe von Daten durch A1
Wie den Medien entnommen werden kann, hat der Telekombetreiber A1 der
Bundesregierung angeboten, Daten ihrer Kunden weiterzugeben.
A1 schreibt auf ihrer Homepage:
"A1 bietet gemeinsam mit Invenium, einem Spin Off der TU Graz, Bewegungsanalysen an, die
aus vollständig anonymisierten Daten mittels Algorithmen errechnet werden. Mit diesen
Daten ist es möglich, die Bewegungsströme von Menschengruppen (in 20er-Schritten) zu
visualisieren. Diese Technologie wird im Normalfall eingesetzt, um zum Beispiel zu sehen,
woher Touristen kommen, die Sehenswürdigkeit A besichtigen und welche Sehenswürdigkeit
danach angesteuert wird.
Die Lösung ist vollständig DSGVO-konform und TÜV geprüft. Es ist durch diese Analysen nicht
möglich, auf einzelne Personen zu schließen, es können lediglich Bewegungsströme in 20er Schritten analysiert werden (z.B. kann nicht ausgesagt werden, dass 3 Personen von A nach B
gehen. Es kann ausgesagt werden, dass sich "bis zu 20 Personen" bewegen (ab 21 Personen
"bis zu 40“, usw.).
Diese Technologie wird europaweit von einer Vielzahl an Unternehmen angeboten und ist
jahrelang erprobt. A1 stellt diese Analysen in Krisenzeiten relevanten staatlichen Stellen zum
Wohle der Allgemeinheit zur Verfügung. „
Ein Mitglied der Datenschutzbehörde im Bundeskanzleramt hat laut einem ORF-Bericht,
dieser Datenweitergabe die Unbedenklichkeit bescheinigt.
Die Erstellung von Bewegungsprofilen an Hand von Mobiltelefongeräten stellt eine massive,
in die Grund- und Freiheitsrechte eingreifende Maßnahme dar. Eine entsprechende
Information der betroffenen Kunden erfolgte nicht.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachfolgende
Anfrage:
1. Welche Dienststelle
des Bundes hat die Bewegungsprofile aus Handydaten bei A1
angefordert?
2. Wurden von Dienststellen des Bundes bei anderen Telekombetreibern Handydaten
angefordert?
3. Nach welchen gesetzlichen Bestimmungen wäre eine Weitergabe von Daten an die
Bundesregierung möglich (national und auf EU-Ebene)?
4. Welcher Prozess der Anonymisierung von Daten wurde durch A1 vorgenommen?
5. Durch wen wurde diese Anonymisierung vorgenommen, durch A1 selbst oder durch
einen Dienstleister (z.B. " Invenium")?
6. Wer hat diesen Prozess der Anonymisierung kontrolliert?
7. Wurde die Datenweitergabe der Datenschutzbehörde gemeldet?
8. Wie viele Datensätze wurden übermittelt?
9. Welche Rolle nimmt das genannte Unternehmen " Invenium", welche die TU Graz, in
diesen Prozessen ein?
10. Welche besonderen
Kompetenzen kommen dem TÜV zu, solche datenschutz-
rechtliche Fragen zu beurteilen?
11. Wie kann die Übermittlung anonymisierter Daten an die Bundesregierung eine Verhinderung der Ausbreitung von Coronaviren unterstützen, ohne auf personenbezogene Daten zurückzugreifen?
12. Werden Sie als
Eigentümervertreter Handlungen setzen, die dem Management von
A1 die Grenzen ihres Handelns aufzeigt - bis hin zur Abberufung des
Managements?
13. Werden Sie gesetzliche Maßnahmen treffen, die jede entgeltliche und unentgeltliche Datenweitergabe unter Strafe stellt?