1285/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.03.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Übermittlung von Bewegungsprofilen an die Regierung

 

Laut Medienberichten vom 17. März 2020 im Standard (https://www.derstandard.at/story/2000115828957/kronenzeitungmobilfunker-liefert-bewegungsprofile-aller-handynutzer-der-regierung?ref=article&fbclid=IwAR2MnRnd5POtFSoW4aIKuA6ucF5sxVBxgG4VVX0yFHX4jIcHrW05oUVf0bk) und der Kronen Zeitung (https://www.krone.at/2118142) stelle der Mobilfunker A1, das größte Telekommunikationsunternehmen Österreichs, der Regierung die Bewegungsprofile aller Handynutzer österreichweit zur Verfügung. Die Daten würden aufzeigen, wie und ob die sozialen Kontakte, die für die Verbreitung des Corona-Virus verantwortlich sind, abnahmen oder nicht. A1-Sprecher Michael Höfler bestätigte dem Standard, dass sein Unternehmen die Bewegungsprofile sammelt, auswertet und der Regierung liefert. 

Diese Maßnahme stellt einen enormen Eingriff in die Privatsphäre der Kund_innen dar. Fraglich ist unter anderem, ob die Übermittlung rechtlich gedeckt ist.  

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Übermittlung der Bewegungsprofile bzw. der Daten und Auswertungen?

2.    Ist Ihnen bekannt, ob die Zustimmung der betroffenen Kund_innen eingeholt wurde?

a.    Wenn die Zustimmung nicht eingeholt wurde, warum nicht?

b.    Wenn ja, in welcher Form wurde die Zustimmung eingeholt?

c.    Wenn die Zustimmung nicht eingeholt wurde: War Ihrem Ressort bewusst, dass die Zustimmung der Kund_innen nicht eingeholt wurde?

3.    Durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass der Schutz des Privatlebens (Art. 8 EMRK) der Kund_innen trotz der Übermittlung der Bewegungsprofile bzw. der Daten und Auswertungengewahrt wird?

4.    Durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass das Grundrecht auf Datenschutz (Art. 1 DSG) der Kund_innen trotz der Übermittlung der Bewegungsprofile bzw. der Daten und Auswertungengewahrt wird?

5.    Welche Daten werden konkret an die Bundesregierung übermittelt bzw. können von dieser eingesehen werden?

6.    Sind die Bewegungsprofile bzw. der Daten und Auswertungen anonymisiert?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Laut eines Artikels der New York Times (https://www.nytimes.com/interactive/2019/12/19/opinion/location-tracking-cell-phone.html?fbclid=IwAR16kHz7fcVZsA6kkb3uBt07kWcMSqDCDSMlX_2ffHFaUHXRPrGZzQmO2Nk) sei eine Anonymisierung von Bewegungsprofilen nicht möglich. Wenn ja, wie sollen die übermittelten Bewegungsprofile bzw. der Daten und Auswertungen anonymisiert worden seien?

7.    Wie wird sichergestellt, dass die übermittelten Daten nicht auf einzelne Personen rückführbar sind, also kein Personenbezug mehr besteht?

8.    Auf wessen Initiative erfolgte die Übermittlung der Bewegungsprofile bzw. der Daten und Auswertungen?

a.    Erfolgte die Übermittlung auf Anfrage der Bundesregierung?

                                  i.    Wenn ja, auf wessen Anfrage konkret?

9.    Für welchen Zeitraum erfolgte die Übermittlung der Bewegungsprofile bzw. der Daten und Auswertungen in diesem Zusammenhang?

10. Ist eine weitere Übermittlung von Bewegungsprofilen bzw. der Daten und Auswertungen angedacht?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, warum nicht?

11. Wo werden die an die Bundesregierung übermittelten Bewegungsprofile bzw. der Daten und Auswertungen gespeichert?

12. An welche Behörden bzw. Stellen werden die Bewegungsprofile bzw. der Daten und Auswertungen übermittelt?

13. Wer hat Zugriff auf die der Bundesregierung übermittelten Bewegungsprofile bzw. der Daten und Auswertungen?

a.    Werden diese Zugriffe dokumentiert?

                                  i.    Wenn ja, wie werden diese Zugriffe dokumentiert? 

                                ii.    Wenn nein, warum nicht?

14. Wie wird sichergestellt, dass Unbefugte keinen Zugriff erlangen bzw. im Falle eines unbefugten Zugriffs dieser schnellstmöglich beendet wird?

15. Wie setzt die Bundesregierung die Bewegungsprofile bzw. die Daten und Auswertungen ein?

16. Drohen Sanktionen, wenn sich aus den jeweiligen übermittelten Bewegungsprofilen bzw. der Daten und Auswertungen ergibt, dass sich Kund_innen nicht an die Ausgangsbeschränkungen halten?

a.    Wenn ja, welche?