1294/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.03.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Informationsschreiben an Kindergeldbezieher vor Ende der Kindergeldbezugsdauer

 

 

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es einen Rechtsanspruch auf Karenz längstens bis zur Vollendung des 24. Lebensmonates des Kindes. Während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld besteht grundsätzlich eine Krankenversicherung. Kehrt eine Mutter oder ein Vater nach Ende der Karenzzeit nicht umgehend in den Arbeitgeber-Betrieb zurück bzw. nimmt eine andere Erwerbstätigkeit auf, ist er/sie nicht kranken- und unfallversichert, es sei denn, es besteht eine Mitversicherung beim Ehepartner.

 

Leider gibt es immer wieder Jungeltern, die über das 24. Lebensmonats ihres Kindes hinaus Vollzeit bei ihrem Kind bleiben wollen und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, denen aber nicht bewusst ist, dass sie dann nicht mehr krankenversichert sind.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende

 

Anfrage

 

1.     Gibt es ein Informationsschreiben seitens des Familienministeriums bzw. seitens der Krankenkassen an Kindergeld-Bezieher vor Ende der Kindergeldbezugs-dauer?

2.     Wenn nein, warum nicht?

3.     Sind Fälle Betroffener bekannt, die unwissentlich nicht krankenversichert waren / sind?

4.     Wenn ja, wie viele Fälle waren dies jeweils im Jahr 2017, 2018 und 2019?

5.     Welche (insbesondere negative finanzielle) Folgen gab es für die Betroffenen?

6.     Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit Betroffene künftig besser informiert werden?