1316/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.03.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Grenzkontrollen und Maßnahmen im Umgang mit Migrant_innen und Flüchtlingen

 

Obwohl die Anzahl an Asylanträgen über die vergangenen Jahre stetig gesunken ist, verlängerte das BMI Österreichs Grenzkontrollen zu Slowenien und Ungarn Mitte November 2019 abermals für ein halbes Jahr (bis Mitte Mai 2020). Nun stellen Sie, Herr Innenminister Nehammer, aufgrund der aktuellen Entwicklungen an der türkisch-griechischen Grenze, wo sich derzeit Zehntausende von Migrant_innen und Flüchtlingen in menschenunwürdigen Umständen gefangen sehen, eine weitere Verlängerungen in den Raum. In einer Aussendung vom 1. März 2020 werden Sie wie folgt zitiert: "Österreich wird im Bezug auf die Situation in der Türkei Vorbereitungen für Grenzschutzmaßnahmen treffen. (...) Im Notfall sind wir aber auch bereit, unsere Grenzen eigenständig zu schützen." In einer Pressekonferenz am 9. März 2020 ergänzten Sie: "Wir bekennen uns zu einem starken und robusten Grenzeinsatz." 

Der freie Personenverkehr stellt eine der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union (EU) dar und ist unter anderem im Schengener Abkommen verankert. Das unkontrollierte Passieren der EU-Binnengrenzen als Prinzip dieses Abkommens ist ein wesentlicher Pfeiler unseres europäischen "Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts". Folglich dürfte es sich bei der Wiedereinführung von Grenzkontrollen bloß um eine Ausnahme handeln. Dennoch ist das Prinzip des unkontrollierten Passierens nun schon seit mehreren Jahren ausgesetzt. Zudem stellt sich die Frage, ob die zusätzlichen Kosten für die Kontrollen - auch in Anbetracht der vom BMI angefragten Verlängerung des Assistenzeinsatzes des österreichischen Bundesheeres - in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der aufgegriffenen illegalen Grenzübergänger_innen stehen. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


Anfrage:



1.    Wie viele illegale Grenzübergänger_innen wurden in den Jahren 2015 bis 2019 aufgegriffen? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland.

a.    Wie viele von ihnen wurden von nachgeordneten Behörden des BMI aufgegriffen? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bundesland.

b.    Wie viele der Aufgegriffenen haben einen Asylantrag in Österreich gestellt? Bitte um Angabe pro Jahr und Bundesland.

2.    Was passierte, wenn eine Person von nachgeordneten Behörden des BMI an der Grenze aufgegriffen wird? Was war der weitere Ablauf?

a.    Welche Überprüfungen werden durchgeführt?

b.    Planen Sie, dieses Vorgehen zu ändern?

                                  i.    Wenn ja, wann inwiefern?

3.    Wann und wo bekamen aufgegriffene Personen die Möglichkeit einen Asylantrag zu stellen?

4.    Was passierte, wenn eine aufgegriffenen Person zum Ausdruck bringt, einen Asylantrag stellen zu wollen bzw. einen Asylantrag stellte? Was war der weitere Ablauf?

a.    Planen Sie, dieses Vorgehen zu ändern?

                                  i.    Wenn ja, wann inwiefern?

5.    Was passierte, wenn eine Person vom Bundesheer aufgegriffen wurde? Was war der weitere Ablauf?

a.    Wurden die aufgegriffenen Personen an nachgeordnete Behörden des BMI übergeben? Wenn ja, wann?

b.    Was passierte, wenn eine vom Bundesheer aufgegriffene Person beim Bundesheer zum Ausdruck brachte, einen Asylantrag stellen zu wollen? Wo konnte diese Person den Asylantrag dann tatsächlich stellen? Wurde diese Person an nachgeordnete Behörden des BMI übergeben?

c.    Planen Sie, diesen Ablauf zu ändern?

                                  i.    Wenn ja, wann inwiefern?

6.    Wie viele Personen wurden in den Jahren 2015 bis 2019 zurückgewiesen? Bitte um Angabe nach Jahr und Zielland bzw. Nachbarstaat.

a.    Wie viele der Zurückgewiesenen haben vor der Zurückweisung einen Asylantrag in Österreich gestellt? Bitte um Angabe pro Jahr und Bundesland.

7.    Nach welchen Kriterien und auf welcher rechtlichen Grundlage wurden Menschen an der Grenze zurückgewiesen?

a.    Planen Sie, diese Kriterien zu ändern?

                                  i.    Wenn ja, wann inwiefern?

8.    Wer entschied, ob eine Person zurückgewiesen wird?

9.    Gibt es ein Verfahren, in dem festgestellt wird, ob eine Person zurückgewiesen werden soll?

a.    Wenn ja, was beinhaltete das Verfahren bisher und wie lief es ab?

b.    Planen Sie, dieses Verfahren zu ändern?

                                  i.    Wenn ja, wann inwiefern?

10. Haben die betroffenen Personen die Möglichkeit vor einer Zurückweisung einen Asylantrag in Österreich zu stellen?

a.    Planen Sie, diese Möglichkeit zu reduzieren?

                                  i.    Wenn ja, wann inwiefern?

11. Wie sind Zurückweisungen an der Grenze im Detail abgelaufen?

a.    Wer führte Zurückweisungen durch?

b.    Wurde dabei gegebenenfalls Zwang angewendet und wenn ja, inwiefern?

c.    Inwieweit wurden Zurückweisungen an der Grenze mit den Behörden des jeweiligen Nachbarstaates akkordiert?

d.    Wurden die betroffenen Personen den Behörden des Ziellandes bzw. Nachbarstaates übergeben?

e.    Planen Sie, diesen Ablauf zu ändern?

                                  i.    Wenn ja, wann inwiefern?

12. Wurden auch Personen, die sich bereits auf österreichischem Boden befinden, gegebenenfalls wieder über die Grenze zurückgeschickt?

a.    Wenn ja, wieviele wann? Bitte um Angabe nach Monat und Nachbarstaat.

b.    Planen Sie, dieses Vorgehen zu ändern?

                                  i.    Wenn ja, wann inwiefern?

13. Konnten in der Vergangenheit bereits Personen nicht zurückgewiesen werden, weil das Zielland bzw. der Nachbarstaat die von Österreich (eigentlich) zurückgewiesenen Personen nicht aufgenommen hat?

a.    Wenn ja, wie viele? Bitte um Angabe nach Jahr (2015-2019) und Zielland bzw. Nachbarstaat.

14. Wie viele Fälle sind dem BMI bekannt, in denen bereits Zurückgewiesene die österreichische Staatsgrenze letztendlich doch überschritten haben?

15. Auf welche Summe belaufen sich die kalkulatorischen Kosten der Kontrolle österreichischer Staatsgrenzen in den Jahren 2015 bis 2019? Bitte um Aufschlüsselung der Personalkosten, Sachaufwandskosten und weiterer in diesem Zusammenhang anfallender Kosten nach Jahr sowie Bundesland.

16. Was ist die Schlepperdatenbank?

a.    Wer führt diese?

b.    Welche Zahlen und Daten werden dort gespeichert?

c.    Werden dort die Gesamtzahlen der Aufgriffe erfasst, also auch die Aufgriffe durch das Bundesheer oder nur die Aufgriffe durch nachgeordnete Behörden des BMI?

17. Was ist die "Meldeschiene Migration" (siehe 40/AB vom 19.12.2019 zu 15/J (XXVII. GP), Seite 3)?

a.    Wer führt diese?

b.    Welche Zahlen und Daten werden dort gespeichert?

18. Welche konkreten "Grenzschutzmaßnahmen" sehen Sie in Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen an der türkisch-griechischen Grenze vor?

a.    Worin besteht Ihrer Meinung die konkrete Gefährdung in diesem Fall?

b.    Auf welche Summe belaufen sich die vorausichtlichen Kosten der angedachten Maßnahmen? Bitte um Aufschlüsselung der Personalkosten, Sachaufwandskosten sowie weiterer in diesem Zusammenhang anfallender Kosten.

c.    Sollen auch private Unternehmen zur Umsetzung der Maßnahmen herangezogen werden?

                                  i.    Wenn ja, wie werden diese ausgewählt?  

                                ii.    Wenn ja, seit wann werden welche Unternehmen für welche Tätigkeit herangezogen?

1.    Welche Kosten erwuchsen wofür bisher?