1317/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.03.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend COVID-19-Testung und Quarantäne für nach Österreich einreisende Personen 

 

Am 23. März 2020 gab es 3.244 (Stand 15:00 Uhr) bestätigte SARS-CoV-2 Virus (Corona-Virus)-Infektionen in Österreich. Im Laufe der letzten Woche führte die Regierung drastische, wenn auch längst notwendige Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus innerhalb des Landes ein. Seit 11. März 2020 gibt es Grenzkontrollen zu Italien sowie zur Schweiz und zu Liechtenstein. Seit 19. März gibt es auch Grenzkontrollen zu Deutschland. Auch die ungarische und slowenische Grenze werden seit 20. März kontrolliert. Die Tschechische Republik und die Slowakei haben ihre Grenzen bereits am 12. März im wesentlichen für Österreicher geschlossen. 

Zusätzlich werden aufgrund der weltweiten Verbreitung der Corona-Pandemie in einem von der Bundesregierung koordinierten Programm Rückholungen nach Österreich organisiert. Für die Heimflugs-Aktion des BMEIA sind neben österreichischen Staatsbürger_innen, auch nahe Angehörige von Staatsbürger_innen im selben Haushalt und Personen mit gültigem Aufenthaltstitel in Österreich berechtigt. Diese Personengruppen sollten wir vielleicht auch in die Anfrage mit aufnehme (siehe https://heimflug.austrian.com/ und https://orf.at/stories/3158905/). 47.000 Auslandsösterreicher_innen haben sich für diese Rückholaktion des Außenministeriums registriert. Mit Stand 22. März sind laut Angaben des Außenministeriums 3.500 Personen aus dem Ausland im Zuge dieser Rückholaktion nach Österreich zurückgekehrt.

Laut "Standard" berichtete BMeiA-Sprecher Peter Guschelbauer am 18. März 2020, dass im Ausland erkrankte Österreicher_innen oder Staatsbürger_innen, die im Ausland unter Quarantäne stehen, vor Boarding eines Fluges nach Österreich "ausnahmslos auf Covid-19 getestet" werden. Bei einem positiven Testresultat wird die Einreise verweigert, bis eine von den lokalen Behörden verhängte Quarantänezeit abgesessen wurde. Bei der Landung in Österreich soll es laut Aussagen des BMeiA-Sprechers im angeführten Standard-Interview einen Gesundheitscheck am Flughafen geben, danach haben sich die Heimgeholten für 14 Tage in eine laut BMI "selbstüberwachte Heimquarantäne" zu begeben – unabhängig davon, ob Symptome vorhanden sind oder nicht.

Am 18. März 2020 wurde die 105. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich erlassen. Demnach sind Österreichische Staatsbürger und Fremde, wenn sie über ein von Österreich ausgestelltes Visum D verfügen oder auf Grund einer Aufenthaltsberechtigung oder einer Dokumentation des Aufenthaltsrechts nach dem Fremdenpolizeigesetz, dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz 2005 zum Aufenthalt in Österreich berechtigt sind, nach Einreise auf dem Luftweg nach Österreich verpflichtet, unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten und dies mit einer eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen, sofern nicht die unverzügliche Ausreise sichergestellt ist. 

Unklar ist, ob und wie diese Verpflichtung zur freiwilligen Heimquarantäne behördlich überwacht wird. In vielen Fällen dürften die zurückkehrenden Personen auch keinerlei geeigneten Unterkünfte zur einer sinnvollen und menschenwürdigen Selbstisolation haben. Es besteht daher das Risiko, dass diese an sich sinnvollen Maßnahmen mangels geeigneter Räumlichkeiten in vielen Fällen nicht adäquat durchgeführt werden können.

Die Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen für die Wahl der designierten Heimquarantäne sowie der nunmehr angekündigten Gesundheitschecks bei Einreise bleiben ebenfalls unklar. Ob es sich um einen alleinstehenden Haushalt handeln muss, steht nicht fest. Auch berichten Medien in der jüngsten Vergangenheit von bisher kaum vorhandenen Vorkehrungen: "Ein Flughafen-Mitarbeiter erzählt ÖSTERREICH gegenüber von laschen und wohl auch gefährlichen Maßnahmen: 'Eine Frau aus einer Krisen-Stadt in China reiste einfach über Moskau ein und war seitdem in ganz Europa unterwegs – auch sie checkte niemand'." Der Bericht spricht weiters von einer Hochrechnung von 18.000 Menschen, die am 17.03.2020 ungetestet am Flughafen Wien-Schwechat landen und Österreich betreten konnten, ehe die vom Ministerium genannten Maßnahmen am 19.03.2020 in Kraft treten sollten (https://www.oe24.at/coronavirus/Wien-Schwechat-Keine-Kontrollen-bei-uns-am-Flughafen/422271104).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Werden Personen, die die Rückholaktion des Außenministerium in Anspruch nehmen, und in Österreich derzeit keine Wohnung zur Verfügung haben, Unterkünfte zugesichert?

a.    Wenn ja, welche Behörden sind für die Organisation von Unterkünften seit wann zuständig?

b.    Wenn ja, wie viele solcher geeigneten Unterkünfte stehen insgesamt zur Verfügung?

c.    Wenn ja, wie viele dieser Unterkünfte wurden für wieviele Personen genutzt? Bitte um Aufschlüsselung nach Monat und Zahl.

d.    Wenn ja, nach welchen Kriterien werden welche Unterkünfte wann und wie lange zur Verfügung gestellt?

e.    Wenn ja, wie erfolgt der Transport zu diesen Unterkünften?

f.      Wenn ja, welche Kosten in welcher Höhe werden übernommen?

g.    Wenn nein, wieso nicht und wie ist dies mit der Verpflichtung zur Quarantäne und dem Ziel, einer Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken, vereinbar?

2.    Wie wird die freiwillige Selbstquarantäne nach § 1 Abs 1 der 105. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich im Falle von zurückkehrenden Österreicher_innen überwacht?

3.    Werden jene Menschen Gesundheitskontrollen unterzogen, die im Zeitraum von 14 Tagen vor dem offiziellen Inkrafttreten der Gesundheitskontrollen in Österreich landeten?

a.    Wenn ja, wer ist dafür seit wann zuständig?

b.    Wenn ja, seit wann werden die betroffenen Personen wie ausfindig gemacht?

c.    Wenn ja, welche Kosten trägt diese Aktion und wer übernimmt diese?

d.    Wenn nein, wieso nicht?

e.    Werden wiederum jene Menschen ausfindig gemacht, die mit den betroffenen kürzlich angereisten Personen seit ihrer Landung Kontakt hatten?

                                  i.    Wenn ja, wie werden sie ausfindig gemacht?

                                ii.    Wenn ja, von wem werden diese Feststellungen durchgeführt?

                               iii.    Wenn ja, welche Gesundheitsvorkehrungen werden für sie genommen?

                               iv.    Wenn nein, wieso nicht?

4.    Wurden bei von § 1 Abs 1 der 105. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich umfassten Einreisenden nach Österreich bereits vor Inkrafttreten der genannten Verordnung Gesundheitschecks am Flughafen durchgeführt?

a.    Wenn ja: handelte es sich dabei um systematische oder stichprobenartige Testungen?

b.    Wenn ja: seit wann und in welchem Ausmaß wurde getestet? (Bitte um genaue chronologische Schilderung, welches Testsystem jeweils angewandt wurde)

c.    Bestand bisher irgendeiner den Bestimmungen der 105. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich umfassten Einreisenden nach Österreich entsprechende Verpflichtung zur Selbstquarantäne nach Einreise ins Bundesgebiet?

                                  i.    wenn nein: warum nicht?

                                ii.    wenn nein: wurden wenigstens entsprechende Empfehlungen abgegeben?

d.    Wenn keine systematischen Testungen durchgeführt wurde: warum unterblieb dies und wie ist dieses Unterbleiben mit dem Ziel, einer Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken, vereinbar?

5.    Werden Asylwerber_innen und Drittstaatsangehörigen die das Bundesgebiet erreichen, Unterkünfte zugesichert?

a.    Wenn ja, welche Behörden sind für die Organisation von Unterkünften seit wann zuständig?

b.    Wenn ja, wie viele solcher geeigneten Unterkünfte stehen insgesamt zur Verfügung?

c.    Wenn ja, wie viele dieser Unterkünfte wurden für wie viele Personen genutzt? Bitte um Aufschlüsselung nach Monat und Zahl.

d.    Wenn ja, nach welchen Kriterien werden welche Unterkünfte wann und wie lange zur Verfügung gestellt?

e.    Wenn ja, wie erfolgt der Transport zu diesen Unterkünften?

f.      Wenn ja, welche Kosten in welcher Höhe werden übernommen?

g.    Wenn nein, wieso nicht und wie ist dies mit der Verpflichtung zur Quarantäne und dem Ziel, einer Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken, vereinbar?

6.    Wie wird generell hinsichtlich das Bundesgebiet erreichender Asylwerber_innen sichergestellt, dass geeignete Orte zur Verbringung der Quarantäne zur Verfügung stehen?

7.    Wie wird die freiwillige Selbstquarantäne nach § 1 Abs 1 der 105. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich im Falle von Asylwerber_innen überwacht?

8.    Ist Unterbringung bei Verwandten oder Bekannten angeraten oder wird davon abgeraten?

a.    Welche gesundheitlichen Sicherheitsvorkehrungen haben welche Behörden seit wann für Personen vorgesehen, die bereits in jenem Haushalt leben?

9.    Welche Gesundheitskontrollen werden bei von § 1 Abs 1 der 105. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich umfassten Einreisenden nach Österreich über den Luftweg durchgeführt?

a.    Seit wann implementieren welche Behörden oder Organe wie und mit welchen Mitteln die Einhaltung der Regelungen für Einreisende über den Luftweg?

b.    Wie wird die Durchführung bestehender Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus kontrolliert?

c.    Welche Gesundheitskontrollen und Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus wurden bei Einreisenden nach Österreich über den Luftweg seit Bekanntmachung des Ausbruchs des Corona-Virus in China wann durchgeführt? Bitte um detaillierte Schilderung der jeweiligen Maßnahmen und Zuständigkeiten!

                                  i.    Wieso traten die jeweiligen Maßnahmen nicht früher in Kraft?

10. Welche Gesundheitskontrollen werden bei Einreisenden nach Österreich über den Landweg durchgeführt?

a.    Seit wann implementieren welche Behörden oder Organe wie und mit welchen Mitteln die Einhaltung der Regelungen für Einreisende über Land- und Seewege?

b.    Wie wird die Durchführung bestehender Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus kontrolliert?

c.    Welche Gesundheitskontrollen und Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus wurden bei Einreisenden nach Österreich seit Bekanntmachung des Ausbruchs des Corona-Virus in China wann durchgeführt? Bitte um detaillierte Schilderung der jeweiligen Maßnahmen und Zuständigkeiten!

                                  i.    Wieso traten die jeweiligen Maßnahmen nicht früher in Kraft?