1318/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.03.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend COVID-19-Testung und Quarantäne für einreisende Asylwerber_innen und Drittstaatsangehörige

 

Am 23. März 2020 gab es 3.244 (Stand 15:00 Uhr) bestätigte SARS-CoV-2 (Coronavirus)-Infektionen in Österreich. Im Laufe der letzten Woche führte die Regierung drastische, wenn auch längst notwendige Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus innerhalb des Landes ein. Seit 11. März 2020 gibt es Grenzkontrollen zu Italien sowie zur Schweiz und zu Liechtenstein. Seit 19. März gibt es auch Grenzkontrollen zu Deutschland. Auch die ungarische und slowenische Grenze werden seit 20. März kontrolliert. Die Tschechische Republik und die Slowakei haben ihre Grenzen bereits am 12. März im wesentlichen für Österreicher_innen geschlossen.

Am 18. März 2020 wurde die 105. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich erlassen. Demnach sind Österreichische Staatsbürger und Fremde, wenn sie über ein von Österreich ausgestelltes Visum D verfügen oder auf Grund einer Aufenthaltsberechtigung oder einer Dokumentation des Aufenthaltsrechts nach dem Fremdenpolizeigesetz, dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz 2005 zum Aufenthalt in Österreich berechtigt sind, nach Einreise auf dem Luftweg nach Österreich verpflichtet, unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten und dies mit einer eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen, sofern nicht die unverzügliche Ausreise sichergestellt ist. 

Unklar ist, ob und wie diese Verpflichtung zur freiwilligen Heimquarantäne behördlich überwacht wird. In vielen Fällen dürften die zurückkehrenden Personen auch keinerlei geeigneten Unterkünfte zur einer sinnvollen und menschenwürdigen Selbstisolation haben. Es besteht daher das Risiko, dass diese an sich sinnvollen Maßnahmen mangels geeigneter Räumlichkeiten in vielen Fällen nicht adäquat durchgeführt werden können.

Diese Problematik dürfte bei Asylwerber_innen noch verschärft sein, zumal in den entsprechenden Erstaufnahmezentren kaum ausreichende Räumlichkeiten zum Verbringen der 14-tägigen Quarantäne vorhanden sein dürften; andererseits stehen viele ehemalige Flüchtlingsunterbringungen leer, für welche der Bund wegen Kündigungsverzichts unter BM Mikl-Leitner sowieso Miete zahlt (z.B. Steinhaus am Semmering: https://t.co/kH9yna8zrg?amp=1).   

Es stellte sich mit Aufkommen des Coronavirus auch dringlicher die Frage nach Hilfe für die Menschen, die in Lagern auf den griechischen Inseln untergebracht sind. Die Zustände in diesen Lagern für Asylwerber_innen und Migrant_innen sind schon seit Jahren nicht mehr menschenwürdig. Mittlerweile sind sie aufgrund der Untätigkeit der EU-Mitgliedsstaaten, die sich auch nach 2015 auf keine gemeinsame Asyl- und Migrationspolitik einige konnten, unerträglich: 1.300 Menschen teilen sich einen Wasserhahn. Letzte Woche ist ein kleines Mädchen bei einem Brand ums Leben gekommen. Krankheiten wie COVID-19 können sich in den Lagern rasend schnell verbreiten. Die Folgen sind sehr bald tödliche Lager. Die Lager müssen daher schnellstmöglich geräumt werden. Die Evakuierung auf das Festland wird möglich wenn dort schnell Kapazitäten geschaffen werden. Dafür braucht es die anderen EU-Staaten, die Flüchtlinge aufnehmen. Europa muss hier endlich konstruktiv agieren und Handlungsfähigkeit und Menschlichkeit zeigen. Deutschland und andere Länder sind dazu bereit.

Wir NEOS appellierten zum wiederholten Male an die österreichische Bundesregierung, Menschen aufzunehmen - und zwar 100 bis 200 anerkannte Flüchtlinge vom Festland, insbesondere Familien. Österreichische Gemeinden und Bürgermeister_innen (auch von ÖVP und Grünen) haben sich ja schon bereit erklärt, Flüchtlinge aufzunehmen. Logistisch wäre dies wie für heimkehrende Österreicher_innen machbar. Auch eine Testung auf COVID-19 wäre vorzunehmen, Quarantäne-Unterbringungen stünden bereit (siehe oben). Danach könnte es zur Aufteilung auf die engagierten Gemeinden und Orte kommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Werden Asylwerber_innen, Drittstaatsangehörigen, EU-Bürger_innen und Österreicher_innen, die das Bundesgebiet erreichen und in Österreich derzeit keine Wohnung zur Verfügung haben, Unterkünfte zur Verfügung gestellt?

a.    Wenn ja, welche Behörden sind für die Organisation von Unterkünften seit wann zuständig?

b.    Wenn ja, wie viele solcher geeigneten Unterkünfte stehen insgesamt zur Verfügung?

c.    Wenn ja, wie viele dieser Unterkünfte wurden für wie viele Personen genutzt? Bitte um Aufschlüsselung nach Monat und Zahl.

d.    Wenn ja, nach welchen Kriterien werden welche Unterkünfte wann und wie lange zur Verfügung gestellt?

e.    Wenn ja, werden diese Unterkünfte sowohl auf dem Luftweg Einreisenden wie auf dem Landweg Einreisenden zur Verfügung gestellt?

f.      Wenn ja, wie erfolgt der Transport zu diesen Unterkünften?

g.    Wenn ja, welche Kosten in welcher Höhe werden übernommen?

h.    Wenn nein, wieso nicht und wie ist dies mit der Verpflichtung zur Quarantäne und dem Ziel, einer Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken, vereinbar?

2.    Wie wird generell hinsichtlich das Bundesgebiet erreichender Asylwerber_innen sichergestellt, dass geeignete Orte zur Verbringung der Quarantäne zur Verfügung stehen?

3.    Wie wird die Heimquarantäne nach § 1 Abs 1 der 105. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich im Falle von Asylwerber_innen überwacht?

4.    Ist Unterbringung bei Verwandten oder Bekannten angeraten oder wird davon abgeraten?

a.    Welche gesundheitlichen Sicherheitsvorkehrungen haben welche Behörden seit wann für Personen vorgesehen, die bereits in jenem Haushalt leben?

5.    Welche Gesundheitskontrollen werden bei von § 1 Abs 1 der 105. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise auf dem Luftweg nach Österreich umfassten nach Österreich über den Luftweg Einreisenden durchgeführt?

a.    Seit wann implementieren welche Behörden oder Organe wie und mit welchen Mitteln die Einhaltung der Regelungen für Einreisende über den Luftweg?

b.    Wie wird die Durchführung bestehender Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus kontrolliert?

c.    Welche Gesundheitskontrollen und Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wurden bei Einreisenden nach Österreich über den Luftweg seit Bekanntmachung des Ausbruchs des Coronavirus in China wann durchgeführt? Bitte um detaillierte Schilderung der jeweiligen Maßnahmen und Zuständigkeiten.

                                  i.    Wieso traten die jeweiligen Maßnahmen nicht früher in Kraft?

6.    Welche Gesundheitskontrollen werden bei nach Österreich über den Landweg Einreisenden durchgeführt?

a.    Seit wann implementieren welche Behörden oder Organe wie und mit welchen Mitteln die Einhaltung der Regelungen für Einreisende über Land- und Seewege?

b.    Wie wird die Durchführung bestehender Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus kontrolliert?

c.    Welche Gesundheitskontrollen und Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wurden bei Einreisenden nach Österreich seit Bekanntmachung des Ausbruchs des Corona-Virus in China wann durchgeführt? Bitte um detaillierte Schilderung der jeweiligen Maßnahmen und Zuständigkeiten!

                                  i.    Wieso traten die jeweiligen Maßnahmen nicht früher in Kraft?

7.    Werden nach Österreich über den Landweg Einreisende auch verpflichtet, eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten?

a.    Wenn ja, ab/seit wann?

b.    Wenn ja, welche Personengruppen betrifft das? Betrifft das alle über den Landweg Einreisenden oder nur Personen mit bestimmter Staatsbürgeschaft bzw. bestimmten Aufenthaltstitel/Status?

c.    Wenn ja, werden betroffenen Personen, die in Österreich derzeit keine Wohnung zur Verfügung haben, Unterkünfte zur Verfügung gestellt?

                                  i.    Wenn nein, wieso nicht und wie ist dies mit der Verpflichtung zur Quarantäne und dem Ziel, einer Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken, vereinbar?

d.    Wenn ja, wie wird diese Heimquarantäne seitens der Behörden überwacht?

e.    Wenn ja, welche Gesundheitskontrollen werden bei Personen in Heimquarantäne durchgeführt?

f.      Wenn nein, wieso nicht?

8.    Welche Maßnahmen wurden bzw. werden gesetzt, um einer Ausbreitung des Coronavirus in Asylunterkünften entgegenzuwirken?

9.    Seit 11.03.2020 sind per Erlass alle Indoor-Veranstaltungen über 100 Teilnehmer_innen bis Anfang April untersagt. In welchen Erstaufnahmenzentren waren ab 11.03.2020 über 100 Asylwerber_innen untergebracht? Bitte um detaillierte Information über Belegungsstand nach Woche.

a.    Wo die Belegung über 100 Personen war: inwiefern wurde garantiert, dass nie mehr als 100 Personen in einem Raum, z.B. zu Essenszeiten, anwesend sind?

10. Welche Gesundheitskontrollen werden seit wann und von wem in den Asylunterkünften durchgeführt, um einer Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken?

11. Werden Asylwerber_innen gesundheitlich überprüft bevor sie in Asylunterkünfte gebracht werden?

a.    Wenn ja, welche Gesundheitskontrollen werden von wem und seit wann durchgeführt?

b.    Wenn nein, wieso nicht und wie ist dies mit dem Ziel, einer Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken, vereinbar?

12. Laut dem für Flüchtlingsangelegenheiten zuständigen niederösterreichischen Landesrat wurde seitens des Bundesministeriums für Inneres in schriftlicher Form bestätigt, dass die zuletzt nach Niederösterreich überstellten Asylwerber_innen "jegliche gesundheitliche Kriterien erfüllen".

a.    Welche gesundheitlichen Kriterien sind das?

b.    Wer nimmt diese Gesundheitsüberprüfungen vor?

c.    Betrifft das Asylwerber_innen, die in Asylunterkünfte des Bundes, wie z.B. Traiskirchen, gebracht werden?

d.    Betrifft das Asylwerber_innen, die von Asylunterkünften des Bundes in Asylunterkünfte des Landes überstellt werden?

e.    Wird dies standardmäßig bei allen Asylwerber_innen gemacht, die in ein anderes Quartier gebracht werden?

                                  i.    Wenn ja, seit wann?

                                ii.    Wenn nein, wieso nicht?

13. Müssen neu Ankommende in den Asylunterkünften eine Heimquarantäne bzw. Selbstisolation antreten?

a.    Wenn ja, wie genau läuft dies ab?

b.    Wenn nein, wieso nicht und wie ist dies mit dem Ziel, einer Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken, vereinbar?

14. Inwieweit sind Sie jeweils seit wann über die aktuelle Lage in den Flüchtlingslagern in Griechenland informiert?

a.    Durch wen erfolgt(e) diese Information?

15. Inwieweit haben Sie sich jeweils wann über die aktuelle Lage in den Flüchtlingslagern in Griechenland informiert?

a.    Durch wen erfolgt(e) diese Information?

16. Wann haben Sie zuletzt aktuelle Informationen zum Thema eingeholt?

a.    Durch wen erfolgt(e) diese Information?

17. Wann wurde an Sie bzw. andere offizielle Stellen/Vertreter_innen der Republik Österreich herangetreten, mit dem Ersuchen, Personen aus den griechischen Flüchtlingslagern aufzunehmen?

a.    Wer trat jeweils mit diesem Ersuchen an wen heran, und was war Inhalt der jeweiligen Ersuchen?

b.    Warum wurde diesem Ersuchen nicht entsprochen?

18. Wann wurde an Sie bzw. andere offizielle Stellen/Vertreter_innen der Republik Österreich herangetreten, mit dem Ersuchen, Asylwerber_innen aus anderen Gebieten Griechenlands aufzunehmen?

a.    Wer trat jeweils mit diesem Ersuchen an wen heran, und was war Inhalt der jeweiligen Ersuchen?

b.    Warum wurde diesem Ersuchen nicht entsprochen?