1323/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.03.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Wiedereröffnung Asylquartier in Leoben

 

Wie am 25. März 2020 bekannt wurde, soll die ehemalige „Baumax-Halle“ in Leoben als Quartier für 150 Asylwerber reaktiviert werden. Die Kleine Zeitung berichtet darüber: „Die Stadt Leoben wurde am Mittwoch vom Innenministerium in Kenntnis gesetzt, dass in den kommenden Tagen 150 Asylwerber in die ehemalige Baumax-Halle nach Leoben-Lerchenfeld verlegt werden. […]

 

Im Zusammenhang mit der Ankündigung des Innenministeriunms fordert nun Kurt Wallner, Bürgermeister von Leoben, zum Schutz der Leobener Bevölkerung, dass sich diese Personen ausschließlich auf dem Gelände der Baumax-Halle aufzuhalten haben.“

(Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/leoben/5790630/Wallner-fordert-Ausgangsverbot_Ehemalige-BaumaxHalle-in-Leoben)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wer hat die Entscheidung getroffen, diese Asylunterkunft in Leoben wieder zu belegen?

2.    Wann wurde die Entscheidung getroffen, diese Asylunterkunft in Leoben wieder zu belegen?

3.    Aus welchem Grund war diese Entscheidung erforderlich?

4.    Wer wurde über diese Entscheidung zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang informiert?

5.    Wie viele Asylwerber sollen in dieser Unterkunft in Leoben – aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern – tatsächlich untergebracht werden?

6.    Handelt es sich bei den Asylwerbern die in dieser Unterkunft in Leoben untergebracht werden sollen um Neuankömmlinge?

7.    Wenn ja, wann sind diese Neuankömmlinge nach Österreich gekommen?

8.    Wenn ja, wie sind diese Neuankömmlinge nach Österreich gekommen?

9.    Wenn nein, aus welchen bisherigen Unterkünften werden diese nach Leoben verlegt?

10. Unabhängig davon ob es sich um Neuankömmlinge oder Verlegungen handelt, wie werden die Asylwerber nach Leoben transportiert?

11. Kann bei diesen Transporten sichergestellt werden, dass der erforderliche Mindestabstand hinsichtlich Gebote und Anordnungen gemäß Corona-Bekämpfung eingehalten wird?

12. Wenn ja, wie kann das sichergestellt werden?

13. Wenn nein, warum ist dies beim Transport von Asylwerbern nicht erforderlich, in allen anderen Lebensbereichen jedoch schon?

14. Werden die Asylwerbe, welche nach Leoben kommen, vorab auf das Corona-Virus getestet?

15. Wenn ja, wo finden die Corona-Testungen statt?

16. Wenn ja, wo halten sich diese Asylwerber im Zeitraum zwischen Testung und Testergebnis auf?

17. Werden die Asylwerber, bevor sie nach Leoben gebracht werden unter Quarantäne gestellt um eine Infektion mit dem Corona-Virus auszuschließen?

18. Wenn ja, wo findet diese Quarantäne statt?

19. Wenn nein, wie kann dann sichergestellt werden, dass keine Infektion vorliegt?

20. Werden die von Bürgermeister Kurt Wallner geforderten strikten Ausgangsverbote umgesetzt?

21. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Ausgangsverbote verhängt?

22. Wenn ja, wie und in welchem Umfang werden diese Ausgangsverbote überprüft?

23. Soll diese Unterkunft in Leoben temporär oder langfristig wieder genutzt werden?

24. Sofern eine temporäre Nutzung vorgesehen ist: Wie lange ist diese in Aussicht gestellt?

25. Sofern eine langfristige Nutzung vorgesehen ist: Wie viele Asylwerber sollen sich maximal gleichzeitig in diesem Quartier aufhalten?