1330/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.03.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend „Digitaler Krisenstab“

 

 

Das Bundeskanzleramt informierte die APA über die Einrichtung eines "Digitalen Krisenstabes", der sich unter anderem mit dem Aufspüren und Richtigstellen von Falschinformationen rund um das Coronavirus beschäftigen soll. Die Stabsstelle des Medienbeauftragten des Bundeskanzlers, Gerald Fleischmann, als schnelle Eingreiftruppe gegen „Fake News“ wird dabei den Medienberichten zufolge auch von Polizeischülern unterstützt.

 

Dieser "Digitale Krisenstab" kümmert sich laut Bundeskanzleramt außerdem um die operative Abwicklung der digitalen Schiene der Informationskampagne zum Corona Virus.

 

Eingerichtet werden soll darüber hinaus ein "Aufdecker-Netzwerk", "in dem sich die Vertreter der österreichischen Medien untereinander und gemeinsam mit dem ‚Digitalen Krisenstab‘ über aktuell kursierende Falschinformationen zum Coronavirus austauschen können“.

 

Offen bleibt, nach welchen Kriterien Berichte als faktenwidrig definiert werden, was mit diesen geschieht und vor allem, wer diese, die Informationsfreiheit gravierend einschränkende Entscheidung tatsächlich trifft.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.         Ist es richtig, dass im Bundeskanzleramt ein „Digitaler Krisenstab“ zur Aufdeckung von „Fake News“ eingerichtet wurde?

 

2.         Wann, zu welchem Zeitpunkt, begann dieser „Digitale Krisenstab“ genau zu arbeiten.

 

3.         In der APA Meldung vom 20.03.2020 (APA0038 5 II 0281 MI/CI) wird darauf verwiesen, dass der „Digitale Krisenstab“ „rund um die Uhr im Einsatz“ sei. Was bedeutet in diesem Zusammenhang „rund um die Uhr“ und wie wird dies dienstrechtlich bewerkstelligt?

 

4.         Welche internen Abteilungen/Gruppen/Stabstellen sind für diesen „Digitalen Krisenstab“ zuständig bzw. in welche Abteilung/Gruppe/Stabstelle ist dieser „Digitale Krisenstab“ eingegliedert?

 

5.         Wie viele Mitarbeiter hat/haben diese Abteilung/en?

 

6.         Auf welcher Rechtsgrundlage basieren/basierten diese Arbeitsverhältnisse (Angabe der Zahl der Beschäftigten nach Art der Rechtsverhältnisse: Beamtendienstverhältnis/Vertragsbedienstetenverhältnis/befristet/unbefristet/ Freie Dienstnehmer/Werkvertrag/Arbeitskräfteüberlassung/Sonstige)?

 

7.         Wie viele dieser Personen sind/waren mit spezifischen „Tätigkeiten zum Aufspüren von Falschmeldungen“ im technischen Sinn befasst?

 

8.         Wurden diesem „Digitalen Krisenstab“ Polizeischüler oder andere Beamte/Vertragsbedienstete des Innenministeriums zur Seite gestellt?

 

9.         Wenn ja, wie viele?

 

10.      Wenn ja, auf welcher dienstrechtlichen Grundlage beruht die Beschäftigung dieser Personen?

 

11.      Wurden diesem „Digitalen Krisenstab“ andere Beamte/Vertragsbedienstete eines sonstigen Ressorts zur Seite gestellt?

 

12.      Wenn ja, wie viele?

 

13.      Wenn ja, auf welcher dienstrechtlichen Grundlage beruht die Beschäftigung dieser Personen?

 

14.      Sind in diesem „Digitalen Krisenstab“ sonstige externe Personen beschäftigt?

 

15.      Wenn ja, wie viele?

 

16.      Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage beruht die Beschäftigung dieser Personen?

 

17.      Wenn ja, welche Kosten entstehen durch deren Beschäftigung?

 

18.      Wenn ja, wie werden diese Kosten budgetär behandelt?

 

19.      Wie viele Personen sind in Summe in diesem „Digitalen Krisenstab“ tätig?

 

20.      Wer übt die Dienst- und Fachaufsicht gegenüber diesen Personen aus?

 

21.      Nach welchen Kriterien wurden die Polizeischüler oder sonstige dort tätige Personen ausgewählt?

 

22.      Konnten sich für diese Tätigkeit Polizeischüler oder sonstige Personen freiwillig melden?

 

23.      Wer übt die Dienst- und Fachaufsicht über sämtliche im „Digitalen Krisenstab“ tätigen Personen aus?

 

24.      Welche Aufgaben umfasst die Tätigkeit des „Digitalen Krisenstabes“ im Detail?

 

25.      Wie sind dieser „Digitale Krisenstab“ und sein Aufgabenfeld in der Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramtes eingegliedert?

 

26.      Nach welchen Kriterien werden Berichte bzw. Meldungen als faktenwidrig bzw. als „Falschmeldung“ kategorisiert?

 

27.      Wie wurden diese Kriterien aufgestellt?

 

28.      Wer (welche Person) trifft die endgültige Entscheidung, ob es sich bei einer Veröffentlichung um eine sogenannte „Falschmeldung“ handelt?

 

29.      Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Suche nach „Falschmeldungen“?

 

30.      Welche weiteren Schritte werden gesetzt, nachdem eine Meldung als Falschmeldung eingestuft wurde?

 

31.      Werden Falschmeldungen gelöscht?

 

32.      Wenn ja, durch wen und in welcher Art und Weise?

 

33.      Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage werden Meldungen gelöscht?

 

34.      Werden Falschmeldungen kommentiert?

 

35.      Wenn ja, wer nimmt diese Kommentierung vor und nach welchen Kriterien wird der Inhalt einer Kommentierung verfasst?

 

36.      Welche Person entscheidet endgültig über den Inhalt einer Kommentierung?

 

37.      Medienberichten zufolge werden auf EU-Ebene jene Informationen als Falschmeldungen eingestuft, die von der Weltgesundheitsorganisation als falsch eingestuft werden. Wird auch im Bundeskanzleramt die Weltgesundheitsorganisation als einzig vertrauenswürde Quelle angesehen?

 

38.      Wenn, nein, welche Quellen (um detaillierte Aufschlüsselung wird ersucht) sind aus Sicht des Bundeskanzleramtes noch als vertrauenswürdig einzustufen?

 

39.      Wird sich die geplante Bewertung von „Fake-News“ auch auf die Expertise glaubwürdiger Gesundheitsexperten stützen?

 

40.      Wenn ja, wird um Aufschlüsselung dieser Experten nach Namen und Expertise ersucht?

 

41.      Wie erfolgt die Auswahl dieser Experten?

 

42.      Wie erfolgt die Veröffentlichung der als Falschmeldungen definierten Berichte?

 

43.      Wird es ein transparentes, nachvollziehbares, für die Öffentlichkeit abrufbares, Beschwerdemanagement geben?

 

44.      Ist der „Digitale Krisenstab“ ausschließlich für Falschnachrichten im Themenfeld „COVID“ zuständig, oder werden auch in anderen Themenfeldern Falschmeldungen eruiert?

 

45.      Wenn ja, in welchen Themenfeldern und wie erfolgte die Auswahl?

 

46.      Welche Medien, Nachrichtenplattformen und ähnliches werden derzeit oder zukünftig beobachtet werden – es wird um eine namentliche Aufschlüsselung ersucht?

 

47.      Wie (nach welchen Kriterien) erfolgte diese Auswahl?

 

48.      Unterliegt die Einrichtung des „Digitalen Krisenstabes“ einer zeitlichen Befristung?

 

49.      Wenn ja, wie lange?

 

50.      Wie werden die Kosten des „Digitalen Krisenstabes“ budgetär behandelt?

 

51.      Sind Polizeischüler oder sonstige im „Digitalen Krisenstab“ tätige Personen verpflichtet, eine Anzeige nach dem MedienG oder einer sonstigen Rechtsgrundlage hinsichtlich einer Falschmeldung zu erstatten?

 

52.      Stehen dem „Digitalen Krisenstab“ auch Bewegungsprofile aus Handydaten zur Verfügung?

 

53.      Durch welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wird gewährleistet, dass der Schutz der Meinungsfreiheit trotz Kennzeichnung der Meldung als „Falschmeldung“ gewahrt wird?

 

54.      Wie setzt die Bundesregierung die Daten der eruierten Falschmeldungen und deren Auswertungen ein?

 

55.      Wo werden die vom „Digitalen Krisenstab“ eruierten Falschmeldungen bzw. die zugrundeliegenden Daten und Auswertungen gespeichert?

 

56.      Ist es für die Öffentlichkeit nachvollziehbar welche „Falschmeldung“ vom „Digitalen Krisenstab“ unter Zugrundelegung welcher Tatsachen gelöscht, kommentiert, oÄ. wurde?

 

57.      Ist geplant, im Bundeskanzleramt eine weitere Stelle einzurichten, deren Aufgabe es sein wird, Falschmeldungen im Internet oder sonstigen Medien („Fake News“) zu eruieren?

 

58.      Wurde im Bundeskanzleramt ein sogenanntes "Aufdecker-Netzwerk", in dem sich die Vertreter der österreichischen Medien untereinander und gemeinsam mit dem „Digitalen Krisenstab“ im Bundeskanzleramt über aktuell kursierende Falschinformationen zum Coronavirus austauschen können, eingerichtet?

 

59.      Wenn nein, ist geplant, ein sogenanntes "Aufdecker-Netzwerk", in dem sich die Vertreter der österreichischen Medien untereinander und gemeinsam mit dem „Digitalen Krisenstab“ im Bundeskanzleramt über aktuell kursierende Falschinformationen zum Coronavirus austauschen können, zukünftig einzurichten?

 

60.      Welche österreichischen Medien nehmen an diesem Netzwerk teil bzw. werden zukünftig teilnehmen?

 

61.      Wer entscheidet, welche Medien an diesem Netzwerk teilnehmen können?

 

62.      Ist es jedem Medium möglich, freiwillig bei diesem Netzwerk teilzunehmen?

 

63.      Wenn nein, warum ist dieses Netzwerk nicht für alle Medien zugänglich?

 

64.      Welche Aufgabe hat dieses Netzwerk?

 

65.      Wie oft tritt dieses Netzwerk zusammen – physisch/telefonisch/VoIP/ Videokonferenz?

 

66.      Welche Informationen werden innerhalb dieses Netzwerkes ausgetauscht?

 

67.      Welcher Abteilung/Gruppe/Stabstelle obliegt die organisatorische und inhaltliche Koordinierung dieses Netzwerks?

 

68.      Arbeitet das Bundeskanzleramt auf internationaler Ebene am EU-„Rapid Alert System“ gegen Desinformation mit?

 

69.      Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise?

 

70.      Welche Abteilungen/Gruppen/Stabstellen sind in die Tätigkeit auf internationaler Ebene zur Thematik EU-„Rapid Alert System“ gegen Desinformation eingebunden?

 

71.      Welcher Abteilung/Gruppe/Stabstelle obliegt die organisatorische und inhaltliche Koordinierung der nationalen Umsetzung des EU-„Rapid-Alert-System“ gegen Desinformation?

 

72.      Welcher Abteilung/Gruppe/Stabstelle obliegt die Meldung von Falschinformationen an das EU-„Rapid-Alert-System“ gegen Desinformation?

 

73.      Wer (welche Person) entscheidet, welche als faktenwidrig eingestuften Informationen an das EU-„Rapid-Alert-System“ gegen Desinformation gemeldet werden?

 

74.      Welche Aufgabe übt der „Digitale Krisenstab“ in Bezug auf die operative Abwicklung der digitalen Schiene der Informationskampagne "Schau auf dich, schau auf mich" in Kooperation mit dem Roten Kreuz aus?

 

75.      Welche internen Abteilungen/Gruppen/Stabstellen sind für diese operative Abwicklung zuständig bzw. in welche Abteilung/Gruppe/Stabstelle ist diese operative Abwicklung eingegliedert?

 

76.      Wie viele Mitarbeiter hat/haben diese Abteilung/en?

 

77.      Auf welcher Rechtsgrundlage basieren/basierten diese Arbeitsverhältnisse (Angabe der Zahl der Beschäftigten nach Art der Rechtsverhältnisse: Beamtendienstverhältnis/Vertragsbedienstetenverhältnis/befristet/unbefristet/ Freie Dienstnehmer/Werkvertrag/Arbeitskräfteüberlassung/Sonstige)?

 

78.      Wie viele Personen sind in Summe mit dieser operativen Abwicklung betraut?

 

79.      Wie erfolgt die Abstimmung mit dem Roten Kreuz?

 

80.      Wurden zur operativen Abwicklung der digitalen Schiene der Informationskampagne Aufträge an externe Dienstleister vergeben?

 

81.      Wenn ja, in welcher Höhe, in welchem Umfang und an welche Unternehmen?

 

82.      Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Vergabe dieser Aufträge?

 

83.      Wie werden die Kosten dieser Informationskampagne budgetär behandelt?

 

84.      Werden die Kosten dieser Informationskampagne aus Mitteln des Krisenfonds beglichen?

 

85.      Werden Teile der Kosten dieser Informationskampagne von externen Unternehmen getragen?

 

86.      Wenn ja, von welchen Unternehmen und in welcher Höhe?

 

87.      Werden Unternehmen, insbesondere solche, die der kritischen Infrastruktur und der Daseinsvorsorge zugerechnet werden, Interessensvertretungen, oÄ. vorab über Kampagnen informiert bzw. werden Kampagnen mit diesen koordiniert?

a.  Wenn ja, welche?

b.  Wenn ja, wann?

c.   Wenn ja, inwiefern?


88.      Haben Unternehmen, insbesondere solche, die der kritischen Infrastruktur und der Daseinsvorsorge zugerechnet werden, Interessensvertretungen, oÄ. den Bundeskanzler oder den „Digitalen Krisenstab“ vorab über Kampagnen informiert bzw. mit diesen Kampagnen koordiniert?

a.     Wenn ja, welche?

b.     Wenn ja, wann?

c.      Wenn ja, inwiefern?