1336/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.04.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Assistenzeinsätze des Bundesheeres

 

Das Regierungsprogramm (Seite 225) stellt fest: „Die Neutralität Österreichs ist unumstößlich.

Der nachfolgende Absatz (selbe Seite) besagt: „Diese steht nicht im Widerspruch zur Solidarität innerhalb der Europäischen Union.

Aktuell sucht die Türkei in Gewässern, die von Zypern beansprucht werden, nach Bodenschätzen. Im Falle einer Verschärfung des Konflikts steht eine Assistenzforderung Zyperns an die Europäische Union im Raum. Artikel 42 besagt: „Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung … Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Im Falle einer von der Europäischen Union bewilligten Assistenzforderung Zyperns, was ist die Deutung des Verteidigungsministeriums betreffend die widersprüchlichen Vorgaben im Regierungsprogramm in Hinblick auf Neutralität und Solidarität?

2.    Hat die Bundesregierung dem Ministerium für Landesverteidigung und dem Generalstab Richtlinien bereitgestellt, um in dringlichen Fällen eine rasche Entscheidung treffen zu können?

3.    Wenn es keine Richtlinien gibt, welche Prozeduren existieren im Bundesministerium für Landesverteidigung, um in Notfällen schnelle Entscheidungen unbürokratisch Fällen zu können?