1339/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.04.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Schnedlitz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend Aussetzung der Demokratie für Niederösterreichische Landarbeiterkammerwahl

 

Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation in Bezug auf Covid-19 ließ die Niederösterreichische Landarbeiterkammer Ende März ihren Mitgliedern hinsichtlich der bevorstehenden Wahl des Gremiums im Mai 2020, folgenden Brief zukommen:

 

Liebes Kammermitglied!

 

Ursprünglich wollten wir Sie mit diesem Brief über den Ablauf der NÖ Landarbeiterkammer-Wahl im Mai 2020 informieren.

 

Die aktuell schwierige Lage hat uns jedoch zu einem raschen Umdenken bewogen. Die Gesundheit von uns allen (Wahlberechtigte, Kandidatlnnen, Mitglieder der Wahlkommissionen) hat oberste Priorität. Die Abhaltung einer Wahl wäre vor diesem Hintergrund verantwortungslos gewesen.

 

Deshalb haben sich die vertretenen Fraktionen in der NÖ Landarbeiterkammer, das Team Freistetter NÖAAB/FSG und die FSG-LAK, darauf verständigt, auf eine Wahlauseinandersetzung zu verzichten und stattdessen einen gemeinsamen Wahlvorschlag mit Kandidatinnen und Kandidaten beider Fraktionen einzubringen. Vorbehaltlich der Zustimmung der Landeswahlbehörde gelten die ersten 40 Kandidatinnen und Kandidaten dieses Wahlvorschlags dann als gewählt, das Wahlverfahren ist beendet und der eigentliche Wahlgang kann entfallen. Die endgültige Entscheidung der Landeswahlbehörde, die den eingebrachten Wahlvorschlag derzeit prüft, erfolgt am 15. April 2020. Natürlich werden wir über alle Beschlüsse, die die NÖ Landarbeiterkammerwahl 2020 betreffen, möglichst zeitnah auf unserer Website online unter www.landarbeiterkammer.at/noe berichten.

 

Uns ist natürlich bewusst, dass uns aufgrund der aktuellen Krise auch in der Land- und Forstwirtschaft in Niederösterreich herausfordernde Zeiten bevorstehen.

Bei arbeitsrechtlichen Fragen, wie etwa zum Thema Kurzarbeit, zögern Sie nicht, sich an die Rechtsabteilung der NÖ Landarbeiterkammer telefonisch unter 01/ 512 16 01 12 zu wenden. Unser Team wird sich mit voller Kraft dafür einsetzen, Ihre Interessen Arbeitnehmer/in bestmöglich vertreten.

Die NÖ Landarbeiterkammer ist die gesetzliche Interessensvertretung der unselbständig Beschäftigten (Arbeiter, Angestellte, Beamte) und Pensionisten in der Land- und Forstwirtschaft. Die Vollversammlung der NÖ Landarbeiterkammer besteht aus 40 Mitgliedern, die alle sechs Jahre neu gewählt werden. Die neue geplante Vorgangsweise, nämlich dass etablierte Vertreter des Gremiums sich nun untereinander auf eine Liste an Kandidaten einigen und die 40 Erstgereihten, ohne tatsächliche Wahl in das Gremium einziehen sollen, bringt definitiv starke Demokratiedefizite im Schatten der Corona-Krise ans Tageslicht. Auch in Zeiten einer Krise, darf in einem Staat wie Österreich nicht auf demokratische Wahlen verzichtet werden.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

Anfrage

 

1.    Wie bewerten Sie die Entscheidung der Niederösterreichischen Landarbeiterkammer hinsichtlich der LAK NÖ-Wahl 2020?

2.    Ist die Niederösterreichische Landarbeiterkammer in dieser Sache an Sie als Bundeskanzler herangetreten?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, welcher Vertreter der NÖ LAK?

c.    Wenn ja, was war das genaue Anliegen der NÖ LAK?

d.    Wenn ja, wie sind Sie mit der NÖ LAK verblieben?

3.    Erkennen Sie in der Entscheidung der Niederösterreichischen Landarbeiterkammer eine Gefährdung der Demokratie?

a.    Wenn ja, bitte um Ihre genaue Erläuterung.

b.    Wenn nein, bitte um Ihre genaue Erläuterung weshalb nicht.

4.    Haben Sie Kenntnis darüber, ob andere Alternativen zur Durchführung der Wahl (zB. Briefwahl etc.) in Erwägung gezogen wurden?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, aus welchen Gründen wurden diese Alternativen nicht durchgesetzt?

5.    Sollte es Ihrer Meinung nach Konsequenzen für die verantwortlichen Entscheidungsträger der NÖ LAK geben?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Ist Ihrer Meinung nach trotz allen Maßnahmen die wegen Covid-19 gesetzt wurden, nach wie vor der Schutz der Demokratie gewahrt?

7.    Welche Kooperationen gibt es zwischen Ihrem Ressort und der NÖ Landarbeiterkammer? (Bitte um genaue Aufstellung aller einzelnen Kooperationen nach Monat, Laufzeit der Kooperation, Zweck der Kooperation und eventuellen Kosten der Kooperation)


8.    Subventionieren Sie die Landarbeiterkammer?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn ja, mit welchen Subventionen konkret? (Bitte um genaue Auflistung aller einzelnen Subventionen nach Datum, Höhe der Subvention und Zweck der Subvention)

9.    Sind in ihrem Verantwortungsbereich ähnliche Maßnahmen wie die der NÖ LAK geplant?

a.    Wenn ja, welche Maßnahmen genau?

b.    Wenn ja, wann werden diese umgesetzt?