1343/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Philip Kucher, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend „Krisenmanagement rund um Ausbruch & Verbreitung des Coronavirus"

 

„Ischgl - wo die Gier feiert"[1], die „heimliche Virus-Drehscheibe"[2] oder die „heimliche Corona- Brutstätte"[3] Europas schreiben internationale Medien über Ischgl und dortige Après-Ski-Bars wie das „Kitzloch“. Hunderte Touristen vor allem aus dem skandinavischen Raum – haben sich über Ischgl-Aufenthalte mit Covid-19 angesteckt, aber auch österreichische Infektionen, etwa in Oberösterreich und der Steiermark, sind auf die Tiroler Schigebiete um Ischgl, das Paznauntal und St. Anton zurückzuführen.

 

Währenddessen zeigte sich der Tiroler Gesundheitslandesrat Tilg selbst am 16. März in seinem ZIB2-Auftritt immer noch uneinsichtig: „Ich glaube, dass auch in der zeitlichen Abfolge alles richtig passiert ist."

 

Die Chronologie der Ereignisse zeigt, dass die Verantwortlichen - ob bewusst oder unbewusst - wichtige Zeit im Kampf gegen Corona verstreichen haben lassen. Bereits am 5. März wurden in Island 14 Infizierte aus Tirol getestet und Ischgl als Krisenherd eingestuft. Am 13. März wurde in Norwegen die Ansteckung von 370 Fällen auf einen Skiurlaub in Tirol zurückgeführt. Zu diesem Zeitpunkt wurde in Tiroler Tourismushotspots noch munter gefeiert, die Seilbahnen surrten und 150.000 Urlauber aus der ganzen Welt standen in Tiroler Gondeln und Skibussen dicht gedrängt aneinander. Und das obwohl sowohl Landes- als auch Bundesregierung bereits über das internationale Alarmsystem informiert waren. Im Skiort Ischgl wurde der Profit zu lange über die Gesundheit der Menschen gestellt"[4], urteilt die Süddeutsche Zeitung.

 

Gesundheitsangelegenheiten sind (mit Ausnahme Kranken- und Pflegehäuser sowie Bestattungswesen) in Gesetzgebung und Vollziehung Bundeskompetenz (Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG) - damit steht der für Gesundheit zuständige Bundesminister an der Spitze der diesbezüglichen Weisungskette. Ihm ist im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung sowohl der Landeshauptmann als auch die Bezirksverwaltungsbehörde weisungsgebunden. Das Epidemiegesetz regelt in seinem § 43 die Aufgabenteilung zwischen Bezirksverwaltungsbehörde, dem Landeshauptmann und dem zuständigen Bundesministerium und sieht insbesondere unverzügliche Berichtspflichten an den Bundesminister vor.

 

Um zum Erreichen des Ziels, dass sich die „Causa-Ischgl" nicht wiederhole darf, einen Beitrag zu leisten, im Sinne eines nationalen Schulterschlusses den die aktuelle Situation zweifelsohne erforderlich macht, stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage

 

Das Epidemiegesetz sieht für die Landeshauptleute die Pflicht vor, das Ministerium unverzüglich über Krankheitsausbrüche zu informieren (§43 Abs. 6):

 

1)           Wann erlangten Sie Kenntnis von Ischgl als potentielle europäische Drehscheibe des Virus?

 

2)           Wann wurde den Behörden der erste Corona-Fall in Ischgl gemeldet?

 

3)           Wann erlangten Sie von den ersten Krankheitsfällen in Ischgl selbst Kenntnis?

 

4)           Wann erlangten Sie von den ersten Krankheitsfällen in Europa mit vermutlichem Ursprung in Ischgl Kenntnis?

 

5)           Wodurch erlangten Sie jeweils Ihre Kenntnisse?

 

6)           Kam Landeshauptmann Platter seiner Informationspflicht Ihnen gegenüber nach?

a. Wenn ja, wann kam er dieser nach? (Bitte um Aufschlüsselung jeweils nach Datum, Informationsweg und Informationsinhalt)

 

b. Wenn ja, kam er dieser vollständig und umfassend nach?

 

c. Wenn ja, wie regelmäßig kam er dieser nach? (Bitte um detaillierte Auflistung und inhaltlicher Darstellung aller Korrespondenzen zwischen Ihnen und dem Landeshauptmann persönlich sowie zwischen ihren politischen Büros)

 

d. Wenn ja, kam er dieser stets so rasch als möglich nach?

 

e. Wenn ja, welche Verzögerung bestand zwischen der Meldung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (Landeck) an den Landeshauptmann und der Weiterleitung an Sie?

 

f. Wenn nein, wieso nicht?

 


7)           Erstattete die Bezirkshauptmannschaft Landeck jemals direkt Bericht an Sie?

 

a. Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?

 

8)           Welche Maßnahmen haben Sie auf Basis wann gesetzt? (Bitte um detaillierte Auflistung und Aufschlüsselung nach Datum, gesetzter Maßnahme wie zB. Einberufene Sitzungen des Krisenstabes, Telefonate mit zuständigen Behörden oder politischen Verantwortungsträgerlnnen, erteilten Weisungen etc. und Inhalt der jeweiligen Maßnahmen)

 

a. Entspricht dies dem Vorgehen des seitens des Ministeriums gesetzten Notfallplanes zur Bekämpfung des Coronavirus? (Wenn ja, bitte um Erläuterung des Notfallplanes und Begründung der auf Basis dieses Notfallplanes gesetzte Maßnahmen)

 

9)           Tirol hat mit Stand 25.3.2020, 15:00 1.393 bestätigte Corona Fälle. In keinem anderen Bundesland gibt es so viele Infizierte. Das steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem gescheiterten Krisenmanagement in Tirol.

 

a. Entsprach das Krisenmanagement den vorgesehenen Maßnahmen des Notfallplanes zur Bekämpfung des Coronavirus?

 

b. Welche Konsequenzen gab es seither, um eine Verschlechterung der Situation einerseits, insbesondere aber ein Wiederholen der Situation andererseits zu verhindern? (Bitte um detaillierte Auflistung der erfolgten Konsequenzen inkl. Datum und Begründung der jeweiligen Konsequenz)?

 

c. Gab es bisher personelle Konsequenzen?

 

d. Wurden Mitarbeiterinnen abgezogen?

 

e. Wurden Kompetenzen entzogen?

 

10)       Wann haben Sie zum ersten Mal mit LH Platter über COVID-19 allgemein und die Situation in Ischgl im Besonderen gesprochen? Bitte um Angabe der im Gespräch getroffenen Ableitungen.

 

11)       Wie oft haben Sie seither mit LH Platter darüber gesprochen? Bitte um Angabe der getroffenen Ableitungen in Bezug auf bisher aller in Tirol sowie bundesweit gesetzter Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.

 

12)       Wann haben Sie zum ersten Mal mit LR Tilg darüber gesprochen? Bitte um Angabe der im Gespräch getroffenen Ableitungen.

 

13)       Wie oft haben Sie seither mit LR Tilg darüber gesprochen? Bitte um Angabe der getroffenen Ableitungen in Bezug auf bisher aller in Tirol sowie bundesweit gesetzter Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.

 

14)       Wann haben Sie zum ersten Mal mit Innenminister Nehammer darüber gesprochen? Bitte um Angabe der im Gespräch getroffenen Ableitungen.

 

15)       Wie oft haben Sie seither mit Innenminister Nehammer darüber gesprochen? Bitte um Angabe der getroffenen Ableitungen in Bezug auf bisher aller in Tirol sowie bundesweit gesetzter Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.

 

16)       Wann haben Sie zum ersten Mal mit Außenminister Schallenberg darüber gesprochen? Bitte um Angabe der im Gespräch getroffenen Ableitungen.

 

17)       Wie oft haben Sie seither mit Außenminister Schallenberg darüber gesprochen? Bitte um Angabe der getroffenen Ableitungen in Bezug auf bisher aller in Tirol sowie bundesweit gesetzter Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.

 

 

18)       Wann haben Sie zum ersten Mal mit Bundeskanzler Kurz darüber gesprochen? Bitte um Angabe der im Gespräch getroffenen Ableitungen.

 

19)       Wie oft haben Sie seither mit Bundeskanzler Kurz darüber gesprochen? Bitte um Angabe der getroffenen Ableitungen in Bezug auf bisher aller in Tirol sowie bundesweit gesetzter Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.

 

20)       Wann haben Sie zum ersten Mal mit der für Tourismus zuständigen Ministerin Köstinger gesprochen? Bitte um Angabe der im Gespräch getroffenen Ableitungen.

 

21)       Wie oft haben Sie seither mit der für Tourismus zuständigen Ministerin Köstinger darüber gesprochen? Bitte um Angabe der getroffenen Ableitungen in Bezug auf bisher aller in Tirol sowie bundesweit gesetzter Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.

 

 

In einem Interview mit der Tiroler Tageszeitung vom 21. März 2020 sagt Gesundheitslandesra Tilg: „Alle Maßnahmen waren und werden täglich mit dem Bund akkordiert." Dies ist auch im Epidemiegesetz § 43 Abs. 6 normiert.

 

22)       Mit wem wurden die in Tirol gesetzten Maßnahmen seitens des Bundes akkordiert?

 

23)       Entsprach diese mit dem Bund täglichen akkordierten Maßnahmen dann dem durch das Gesundheitsministerium verfassten Notfallplanes zur Bekämpfung des Coronavirus?

 

a. Wenn nein, warum wurde dann offensichtlich entgegen des Gesundheitsministeriums gesetzten Notfallplans gehandelt?

 

24)       Gab es jemals unterschiedliche Auffassungen zwischen den politischen Verantwortungsträgerinnen in Tirol und ihrem Ressort betreffend der Situation vor Ort und daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen bzw. zu setzenden Maßnahmen? (Wenn ja, bitte um ausführliche Darstellung der Unterschiede. )

Am 5. März 2020 erfahren die Tiroler Behörden Medienberichte zu Folge, dass 15 isländische Gäste in ihrer Heimat nach einem Ischgl-Aufenthalt positiv auf das Virus getestet worden sind. Island erklärte Ischgl zum Risikogebiet. Der Schibetrieb wurde aber erst am 15. März eingestellt. Erst am 16. März hat die Bundesregierung über das gesamte Paznaun mit den Gemeinden Ischgl, Kappl, See und Galtür sowie St. Anton am Arlberg eine Quarantäne

verhängt.

 

25)       Laut Epidemiegesetz §43 Abs. 6 ist das Gesundheitsministerium unverzüglich von dieser Meldung zu verständigen. Wann wurde das Gesundheitsministerium, dass 15 isländische Gäste auf das Virus getestet wurden? Sollten Sie nicht verständigt worden sein, wurden andere Mitglieder der Bundesregierung verständigt?

 

26)       Haben Sie sich mit dem Bundeskanzler oder anderen Mitgliedern der österreichischen Bundesregierung über weiteres Vorgehen beraten?

 

27)       Was waren die Ableitungen aus allen hierzu getroffenen Gesprächen?

 

28)       Wer hat auf Basis dieser Meldung alle Maßnahmen zu weiterem Vorgehen in dieser Causa getroffen? Was ist hierzu die gesetzliche Grundlage?

 

29)       Warum wurde der Schi-Betrieb nicht bereits am 5. März eingestellt?

 

30)       Warum wurde die Quarantäne nicht bereits am 5. März angeordnet?

 

31)       Wurden wirtschaftliche Interessen in die Entscheidungsfindung mit einbezogen?

a. Wenn ja, welche und in welchem Ausmaß wurden diese berücksichtigt?

 

b. Entsprach dies den Vorgaben des vom Gesundheitsministerium verfassten Notfallplans?

 

32)       Wann meldeten sich unter der Hotline 1450 die ersten Anrufer aus Ischgl bzw. einem anderen Tiroler Schigebiet mit entsprechenden Corona-Symptomen?

 

33)       Wann wurde der erste Covid-19 Test in Tirol durchgeführt?

 

34)       Wie viele Testungen wurden im Zeitraum von 25.2.-7.3.2020 in Tirol im Unterschied zu den anderen Bundesländern in Österreich durchgeführt? (Bitte um vergleichende Darstellung aller Bundesländer, jeweils nach Bundesland, den erfolgten Testungen dort im genannten Zeitraum und der Zahl der positiv getesteten Personen)

 

a. Wie viele davon in Ischgl?

 

b. Wie viele davon in der Region vom Arlberg?


35)       Wie viele Menschen haben in Tirol im Zeitraum von 25.2.-7.3.2020 den Behörden mitgeteilt, dass sie entsprechende Symptome zeigen und daher gerne auf Coronavirus getestet werden würden?

 

a. Wie viele davon in Ischgl?

 

b. Wie viele davon in der Region vom Arlberg?

 

 

Das Ö1-Morgenjournal vom Dienstag, den 24. März 2020 berichtete von fünf Freunden, die Anfang März auf Schiurlaub in St. Anton am Arlberg gewesen seien, sich dort angesteckt hätten und trotz vorhandener eindeutiger Symptome am Ende des Urlaubs (datiert mit 7. März) bei Anrufen bei der Hotline 1450 mitgeteilt bekommen hätten, dass für sie keine Testungen vorgesehen seien. Um 200€ je Test, so der Bericht, hätten sie sich diesen dann privat "organisiert".

 

36)       Wie vielen Personen wurde ein Test verwehrt?

 

37)       Wie viele von ihnen mussten sich privat testen lassen?

 

38)       Wie viele davon waren letztlich doch positiv?

 

39)       Unter welchen Voraussetzungen wurden Menschen mit Symptomen zu dem Zeitpunkt getestet?

 

40)       Wieso wurden Menschen, trotz vorhandener Symptome, nicht getestet?

 

41)       Wie viele Tests in Österreich mussten insgesamt privat "organisiert" werden?

 

a. Wie viele davon wurden letztlich positiv getestet?

 

42)       Laut § 3 Abs. 1 Z la Epidemiegesetz ist jedes Labor, das den Erreger einer meldepflichtigen Krankheit diagnostiziert, zur Anzeige verpflichtet. Wird dem Folge geleistet, auch wenn die Testungen privat erfolgt?

 

Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen eingeleitet. Diese gehen dem Verdacht nach, dass ein Gastronomiebetrieb Ende Februar einen positiven Test einer Mitarbeiterin nicht den Gesundheitsbehörden gemeldet habe. Auch deutsche Medien berichteten darüber. „Die Welt" (26.03.2020) berichtete etwa: "Das Land Tirol hatte der Staatsanwaltschaft eine Anfrage des ZDF mit dem entsprechenden Verdacht weitergeleitet. "Es ist unbekannt, um welchen Betrieb es sich dabei handeln soll und ob tatsächlich Meldepflichten verletzt wurden", teilte die Staatsanwaltschaft mit. Daher werde nun ermittelt."

 

43)       Von welchem Labor wurde dieser Test durchgeführt, von dem hier berichtet wird?

 

44)       Wurden die Gesundheitsbehörden durch das Labor informiert?

 

a. Wenn ja, wer wurde zu welchem Zeitpunkt und von wem informiert?

 

45)       Wer hat entschieden, dass der Gastronomiebetrieb nicht geschlossen werden soll?

 

46)       Waren Sie von dem Testergebnis sowie der Entscheidung den Betrieb nicht zu schließen informiert?

 

a. Entsprach dies den Vorgaben des vom Gesundheitsministerium verfassten Notfallplans?

 

„Krone"-Recherchen (25.3.2020) zu Folge wurden am 7. März Ärztinnen der Landessanitätsdirektion nach Ischgl entsandt, um Corona-Abstriche durchzuführen. Ein Arzt wird wie folgt zitiert: "Wir durften nur von der Behörde definierte Personen testen. Meine Kollegen und ich spürten aber, dass das Virus schon tief im Land angekommen war. Wir waren uns einig, dass viel mehr Tests notwendig wären." Können Sie diese Informationen bestätigen?

 

47)       Waren sie von der Entsendung der Ärztinnen in Ischgl informiert?

 

48)       Wie viele Abstriche wurden angeordnet?

 

49)       Wie viele Abstriche wurden gemacht?

 

50)       Warum durften nur von Behörden definierte Personen getestet werden?

 

51)       Warum wurden nicht mehr Tests angeordnet, nachdem andere Länder bereits Reisewarnungen (!) in betreffende Regionen ausgesprochen hatten?

 

52)       Entsprach all dies den Vorgaben des vom Gesundheitsministerium verfassten Notfallplans?

 

Darüber hinaus berichtete die Krone davon, dass dennoch eigenmächtige Abstriche in der Apres-Ski-Bar Kitzloch vorgenommen wurden. Die positiven Testergebnisse seien tags darauf festgestanden.

 

53)       Wie viele dieser Abstriche wurden eigenmächtig genommen? Wie viele davon waren positiv?

 

54)       Entsprach dies den Vorgaben des vom Gesundheitsministerium verfassten Notfallplans?

 

55)       Droht dem entsandten Personal rechtliche und personelle Konsequenzen für das eigenmächtige Vorgehen?

 

56)       Warum wurde die Ski-Bar Kitzloch nicht unverzüglich nach Vorliegen der Testergebnisse geschlossen?

 

a. Entsprach dies den Vorgaben des vom Gesundheitsministerium verfassten Notfallplans?

 

b. Welche Kriterien wurden zur Beurteilung der Situation herangezogen?

 

c. Wer hat die Entscheidung getroffen, dass dies nicht unmittelbar erfolgen soll?

 

d. Wurden Sie oder Ihr Ministerium zur Entscheidungsfindung beigezogen?

 

i. Wenn ja, wer?

 

ii. Wenn nein, warum nicht?

 

e. Wurden Sie oder Ihr Ministerium über die Entscheidung informiert?

 

i. Wenn ja, wer?

 

ii. Wenn nein, warum nicht?

 

Das Land Tirol ließ das "Kitzloch" und weitere Apres-Ski-Lokale erst am 10. März schließen. Eine Quarantäne für Ischgl soll es aber nicht geben, erklärt die Tiroler Landesregierung zu diesem Zeitpunkt.

 

57)       Entsprach dies den Vorgaben des vom Gesundheitsministerium verfassten Notfallplans?

 

58)       Welche Kriterien wurden zur Beurteilung der Situation herangezogen?

 

59)       Wer hat die Entscheidung getroffen, dass dies nicht unmittelbar erfolgen soll?

 

60)       Wurde das Gesundheitsministerium oder Bundesministerium zur Entscheidungsfindung durch LH Platter beigezogen?

 

a. Wenn ja, wer wurde zu welchem Zeitpunkt informiert?

 

b. Wenn ja, was wurde ihm seitens der Bundesregierung geraten?

 

c. Wenn nein, warum nicht?

 

61)       Wurde das Gesundheitsministerium oder Bundesministerium über die Entscheidung durch LH Platter informiert?

 

a. Wenn ja, wer wurde zu welchem Zeitpunkt informiert?

 

b. Wenn nein, warum nicht?

 

62)       Warum wurde nicht unverzüglich nach Vorliegen der ersten Testergebnisse die Quarantäne der betroffenen Schi-Gebiete angeordnet?

a. Entsprach dies den Vorgaben des vom Gesundheitsministerium verfassten Notfallplans?

 

63)       Nach welchen Kriterien wurde laut des vom Gesundheitsministerium verfassten Notfallplans schließlich doch die Quarantäne der betroffenen Schi-Gebiete ausgerufen? Bitte um Begründung warum dies zu dem gewählten Zeitpunkt dann am 13. März erfolgte?

 

a. Wer hat die Entscheidung getroffen, dass dies nicht unmittelbar erfolgen soll?

 

b. Wer hat die Entscheidung getroffen, dass dies genau am 13. März erfolgen soll?

 

i. Wurde LH Platter in diese Entscheidung eingebunden?

 

ii. Hat sich dieser für die Quarantäne der betroffenen Schi-Orte ausgesprochen?

 

iii. Warum wurde diese Entscheidung drei Tage zuvor vom Landeshauptmann Platter nicht getroffen?

 

Die ZIB2 berichtete am 23. März darüber, dass der Tourismusverband Ischgl die Beherbergungsbetriebe bereits vorab über die bevorstehende Quarantäne informiert hätte. Daraufhin forderten viele Betriebe Medienberichte zu Folge ihre Mitarbeiter dazu auf, den Ort noch schnell zu verlassen. Ist dem so?

 

64)       Entsprach dies den Vorgaben des vom Gesundheitsministerium verfassten Notfallplans?

 

65)       Wie viele Menschen konnten so das Virus weiterverbreiten?

 

66)       Wurden Sie durch den zuständigen Landeshauptmann Platter informiert, dass der Tourismusverband Ischgl vorzeitig Informationen weitergeleitet hat?

 

Der Verbraucherschutzverein Österreich (VSV) brachte eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein, weil die Tiraler Behörden die Sperren von Hotels und Pisten hinausgezögert haben sollen. Spätestens seit 5. März müssten die Behörden gewusst haben, dass von Ischgl eine graße Coronavirus-Ansteckungsgefahr ausging.

 

67)       Laut § 43 Abs. 6 Epidemiegesetz hätte das Gesundheitsministerium informiert werden sollen. Wurde dem Folge geleistet?

 

68)       Im Umgang mit der Pandemie in Tiral insbesondere in Ischgl und anderen Schiorten dieser Region sind ganz offensichtlich Fehler passiert. In wessen Verantwortung und Zuständigkeiten Bereich sind diese Fehler zu verorten?

 

69)       Haben Sie die Tiraler Behörden jemals zur besonderen Berichtslegung aufgefordert?

 

70)       Haben Sie dem Tiraler Landeshauptmann oder der Bezirkshauptmannschaft Landeck jemals eine Weisung erteilt?

 

a. Wenn ja, wann mit welchem Inhalt?

 

b. Wenn nein, warum haben Sie darauf verzichtet, durch Wahrnehmung Ihrer Pflichten als oberstes Organ mittels Weisung eine Verschlimmerung der Situation und somit eine Gefährdung der Bevölkerung zu verhindern?

 



[1] https://www.sueddeutsche.de/politik/ischgl-coronavirus-tirol-1.4855289

[2] https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_87525436/tid_amp/coronavirus-von-ischgl-verbreitete-

sich-covid-19-in-ganz-europa.html?_twitter_impression=true

[3] https://m.focus.de/politik/ausland/oesterreichs-behoerden-haben-gepennt-viren-party-in-ischgl-der-grosse-

fehler-des-corona-kanzlers-kurz id_11779833.html

[4] https://www.sueddeutsche.de/politik/ischgl-coronavirus-tirol-1.4855289