1375/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.04.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Alois Stöger diplomé,

 

Genossinnen und Genossen, an

 

 

die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

 

betreffend Neugestaltung der Sicherheitsvorkehrungen im Bundesamtsgebäude
Radetzkystraße

 

 

Zu Beginn dieses Jahres wurde im Bundesamtsgebäude Radetzkystraße (1030 Wien) ein
neues Sicherheitssystem installiert. Durch die getroffenen Änderungen müssen alle
Personen eine Sicherheitsschleuße passieren, bzw. sind die im Eingangsbereich
untergebrachten Geschäftslokale nicht mehr frei zugänglich. In der Zeit von 2008 bis zum
Jahr 2016 habe ich als Bundesminister in diesem Gebäude gearbeitet und zu keinem
Zeitpunkt einen Anstieg der Sicherheitsgefährdung wahrgenommen.

 

 

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

1)   Wie ist die Gefährdungslage für das Bundesamtsgebäude einzustufen?

 

2)   Wodurch ist die Gefährdungslage angestiegen, sodass die Neugestaltung der Sicherheitsvorkehrungen erforderlich wurde?

 

3)   Nach welchen Kriterien wurden die neuen Sicherheitsvorkehrungen ausgewählt?

 

4)   Durch wen erging der Auftrag für die Erneuerung der Sicherheitsvorkehrungen?

 

5)   Welche Kosten wurden dadurch verursacht?

 

6)   Wie wirkt sich die Erneuerung der Sicherheitsvorkehrungen für jene
Geschäftstreibenden aus, die die Geschäftslokale im Erdgeschoss des
Bundesamtsgebäudes gemietet haben?

 

7)   Wie haben sich die Mieteinnahmen in der Immobilie Radetzkystraße 2, seit 2015
entwickelt?

 

8)   Welche Entwicklung der Mieteinnahmen in der Immobilie Radetzkystraße 2 erwarten
Sie für die nächsten Jahre?