1410/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.04.2020
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, MMMag. Dr. Axel Kassegger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend Engagement des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten bezüglich der Rückholung österreichischer Touristinnen und Touristen während der Coronavirus Krise
Wie auf der Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (in Folge: BMEIA) ersichtlich, ist eine der persönlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Ministerium die Fähigkeit, auch „unter starkem Druck und in Krisensituationen gleichbleibend gute Leistungen zu erbringen“1. Um dies zu bekräftigen erklärten Sie: „Meine Mitarbeiter im Außenministerium und die Botschaften weltweit arbeiten rund um die Uhr daran, so vielen Österreicherinnen und Österreichern wie möglich bei der Heimreise zu helfen und sie sicher nach Hause zu bringen“2. Das BMEIA hat in Wien hierzu eine Krisenhotline für im Ausland befindliche österreichische Touristinnen und Touristen eingerichtet.
In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende
Anfrage
1. Ist es für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMEIA verpflichtend für besagte Krisenhotline zu arbeiten?
a. Wenn nein, wie viele der 548 im Inland befindlichen BMEIA-Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter3 haben sich freiwillig für die Mitarbeit bei der Rückholung der
österreichischen Touristinnen und Touristen aus dem Ausland gemeldet?
b. Wenn nein, wie viele der sich freiwillig meldenden Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des BMEIA betreuen die Krisenhotline des BMEIA?
c. Wenn nein, wie viele der besagten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMEIA arbeiten ganztags, wie viele halbtags an der Krisenhotline des BMEIA?
2. Wie viele der im Inland befindlichen 548 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMEIA sind seit Ausbrechen des Coronavirus in Österreich in Krankenstand, Karenz oder einem anderen Sonderurlaub?
3. Ist es richtig, dass neben den BMEIA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Landesverteidigung (in Folge: BMLV) für die Arbeit an der Krisenhotline des BMEIA herangezogen werden?
a. Wenn ja, benötigt das BMEIA Unterstützung anderer Ministerien aufgrund eines
Mangels an sich freiwillig für die Arbeit an der Krisenhotline meldenden BMEIA- Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
b. Wenn ja, wie viele der besagten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMLV arbeiten ganztags, wie viele halbtags an der Krisenhotline des BMEIA?
4. Aus welchem Grund sind die Fiebermessungen am Eingang des BMEIA, die bisher durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums vorgenommen wurden, nun an eine Fremdfirma ausgelagert worden?
a. Für wie lange ist diese Fremdarbeit bestellt?
b. Wie hoch sind die Kosten, die durch die Auslagerung an die Fremdfirma
monatlich entstehen?
1https://www.bmeia.gv.at/das-ministerium/karrieremoeglichkeiten/laufbahn-im-bmeia/hoeherer-auswaertiger-dienst/
2https://www.tt.com/artikel/16810121/vermutlich-noch-rund-23-500-oesterreicher-im-ausland
3https://www.bmeia.gv.at/das-ministerium/das-bmeia-stellt-sich-vor/