1427/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.04.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verwirrung über Asylwerber und Gesundheitszeugnisse

 

 

Angesichts der jüngsten Entwicklungen in der Coronavirus-Krise hat Österreich, so heißt es zumindest in Medien, de facto einen Einreisestopp für Asylwerber verhängt. Das behauptete zumindest der Generalsekretär des Innenministeriums, Helmut Tomac: „Aufgrund der Coronavirus-Epidemie wird Asylwerbern die Einreise verweigert, wenn sie kein gültiges Gesundheitszeugnis vorweisen können.“

https://orf.at/stories/3159595/

 

Der Homepage des BMI ist zu entnehmen:

„Personen, die aus diesen Ländern nach Österreich einreisen wollen, haben ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich zu führen, das einen negativen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 bestätigt. Das Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Personen, die ein solches Zeugnis nicht vorlegen können, wird die Einreise verwehrt.“

Weiters steht auch folgende Dokument zum Download bereit:

https://bmi.gv.at/bmi_documents/2453.pdf

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Seit wann gilt diese Regelung, wonach Asylwerber nur mit gültigem Gesundheitszeugnis nach Österreich einreisen dürfen?

2.    Wurden die Soldaten im Assistenzeinsatz an der Grenze von dieser Regelung in Kenntnis gesetzt?

3.    Wenn ja, wann?

4.    Wie viele Asylwerber mit Gesundheitszeugnissen wurden seit Inkrafttreten dieser Regelung in Österreich aufgegriffen?

5.    Wo hatten diese Asylwerber den Asylantrag gestellt, aufgegliedert auf die einzelnen Länder?

6.    Warum wird nur aufgrund der Coronavirus-Epidemie Asylwerbern die Einreise verweigert, wenn sie kein gültiges Gesundheitszeugnis vorweisen können?

7.    Wird die versuchte Einreise eines Asylwerbers nach Österreich nicht generell verhindert?

8.    Ist die Einreise von Asylwerbern nicht ohnehin ein Fall für ein Dublin-Verfahren?

9.    Wie viele Fremde mit Gesundheitszeugnis wurden seit Inkrafttreten der neuen Regelung in Österreich aufgegriffen und haben einen Asylantrag gestellt?

10. Wie viele Fremde wurden seither ohne Gesundheitszeugnis in Österreich aufgegriffen und haben einen Asylantrag gestellt?

11. Wie war die Vorgehensweise, wenn Fremde ohne Gesundheitszeugnisse aufgegriffen wurden und dann einen Asylantrag gestellt haben?

12. Wird das Vorliegen eines Gesundheitszeugnisses eines sicheren Drittstaates als Anlass gesehen, sofort ein Dublin-Rückführungsverfahren einzuleiten?

13. Wenn nein, warum nicht?

14. Wurden bereits gefälschte Gesundheitszeugnisse wahrgenommen, da die Vorlage für ein Gesundheitszeugnis bzw. „Ärztliches Zeugnis“ auf der Homepage des BMI herunterzuladen ist?

15. Wer überprüft die Unterschrift und Stampiglie des bescheinigenden Arztes?

16. Wird von der Exekutive im Zuge der Grenzkontrolle überprüft, ob es den ausstellenden Arzt auch wirklich gibt und ob dieser das Zeugnis auch tatsächlich ausgestellt hat?

17. Wird die Grenzkontrolle in den bestehenden offenen Grenzübergängen auf österreichischem Boden durchgeführt?

18. Wenn ja, gilt die Stellung eines Asylantrages bei einem Exekutivbeamten der die Grenzkontrolle auf österreichischem Boden durchführt, als rechtskonform?

19. Wenn nein, warum nicht?

20. Wenn ja, ist es auf Basis der neuen Regelung dennoch möglich, Fremde trotz Asylantragstellung auf österreichischem Boden aufgrund des fehlenden Gesundheitszeugnisses die weitere Einreise zu verweigern?

21. Sehen Sie die Gefahr, dass die neue Regelung einen neuen Asyltourismus aus Ländern auslösen könnte, welche die bei ihnen aufhältigen Fremden weiterschicken wollen und deswegen solche Gesundheitszeugnisse ausstellen?

22. Ist eine Verwaltungsvereinfachung angedacht, sodass Gesundheitszeugnisse von zum Zwecke der Asylantragstellung einreisewilligen Fremden vorab elektronisch eingesandt werden können?

23. Wenn ja, wer wäre dafür zuständig?