1431/J XXVII. GP
Eingelangt am 06.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend: Ermittlungen des Finanzministeriums in der Causa Casinos-Vorstand
Sehr geehrter Herr Finanzminister!
Laut Medienberichten[1] liegt dem Finanzministerium ein 8-Seitiges Gutachten der Finanzprokuratur vor. Eine sofortige Abberufung von Peter Sidlo als Vorstand der Casinos Austria müsse auf Grundlage eines ordentlichen Ermittlungsverfahrens erfolgen. Weiters wäre die Bestimmung im Glücksspielgesetz (§ 31b Abs. 9), dernach das Ministerium, wenn die Zuverlässigkeit der Person nicht gegeben ist, die Geschäftsleitung ganz oder teilweise untersagen kann, eine „Kann“-Bestimmung, der Abschluss des Ermittlungsverfahrens sei abzuwarten.
Die Anfragebeantwortung 217/AB vom 13.01.2020 war unter dem mehrfachen Hinweis auf ein laufendes Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, das als Verschlusssache geführt wird, nur gelegentlich Fragen bezogen, zumeist allerdings überblicksartig.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage:
1) Wann
haben Sie die Erstellung des Gutachtens an die Finanzprokuratur in Auftrag
gegeben?
2) Aus welchem Grund bzw. konkreten Anlass, haben Sie die Finanzprokuratur mit der Ausarbeitung dieses Gutachtens beauftragt?
3) Wann haben Sie das Ergebnis, das Gutachten, von der Finanzprokuratur erhalten?
4) Haben Sie das Gutachten an die Medien „geleakt“? Wenn ja, warum? Wenn nein, war vorgesehen, dass das Gutachten an die Medien geht? Wenn nein, haben Sie Nachforschungen angestellt, wie die Weitergabe erfolgt ist und was war das Ergebnis Ihrer Nachforschungen?
5) Wenn Sie das Gutachten an Medien weitergegeben haben, warum haben Sie es nicht auch dem Parlament zur Verfügung gestellt?
6) Warum wollen Sie mit der Zurverfügungstellung des Gutachtens an das Parlament erst zuwarten, bis der Untersuchungsausschuss tagt? Um Beilage des Gutachtens der Finanzprokuratur im Rahmen der Anfragebeantwortung wird gebeten.
7) Wann haben Sie das im Gutachten erwähnte Ermittlungsverfahren begonnen/beauftragt?
8) Wenn Sie kein Ermittlungsverfahren begonnen haben, warum nicht?
9) Wann wurde das Ermittlungsverfahren abgeschlossen?
10)Was ist das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens? Bitte um kurze inhaltliche Darstellung.
11)Wann fanden die
Termine für das Parteiengehör im Rahmen des Ermittlungsverfahrens
statt?
12)Welche konkreten
Maßnahmen haben Sie nach Abschluss und in Folge des Ergebnisses
des Ermittlungsverfahrens gesetzt? Welche Maßnahmen werden Sie noch setzen?
13)Aus welchen
Gründen haben Sie in der Anfragebeantwortung 217/AB die Fragen ,,1 bis 10,
12 und 13" sowie „15 bis 23" zusammengefasst. und nicht einzeln
beantwortet?
14)Auf welcher
rechtlichen Grundlage erfolgte die Nichtbeantwortung der Mehrheit der in der
Anfrage 126/J gestellten Fragen mit dem Hinweis auf ein Verfahren einer anderen
Behörde?
15)Nach welcher
rechtlichen Bestimmung konnten die Beantwortungen von Einzelfragen der
parlamentarischen Anfrage 126/J unterbleiben, weil diese Art. 52 B-VG und/oder
§ 90 GOG-
NR entgegenstehen?
16)Für den
Fall, dass Ihnen die Beantwortung einzelner Fragen der parlamentarischen
Anfrage
126/J aus Gründen des § 91 Abs. 4 GOG-NR nicht möglich war:
welche Gründe waren das?