1460/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Einführung einer Cybermiliz

Im Zuge des letzten Landesverteidigungsausschusses am 3. März war die Cybersicherheit Österreichs eines der präsenten Themen. Im Zuge des Hackerangriffs auf das Außenministerium wurde augenscheinlich, wie es um die Cyberdefense des Landes steht: eher schlecht. Auch Bundesministerin Tanner ist laut eigenen Aussagen durchaus bewusst, dass hier eine Stärkung von Bereitstellung der Fähigkeiten und eine Erhöhung der Handlungsfreiheit notwendig wird. Hierfür sind verschiedene Maßnahmen geplant: Die Mitwirkung an einem gesamtstaatlichen Cybersicherheitszentrum, der Ausbau eines Frühwarnsystems und Konzepte, die hybride Bedrohungen mit Cyberdefense verschränken. Zurzeit ist die Cyberdefense noch in die Streitkräftebasis eingegliedert, geplant ist allerdings, wieder ein neues Kommando zu implementieren, um dem Personalabgang entgegenzuwirken. Unter die Stärkung und Bereitstellung von Fähigkeiten fällt auch der prioritäre Ausbau der Cyberabwehrfähigkeit und einer Cybertruppe. Zudem war im Ausschuss von mobilen Einsatzkräften unter Einbeziehung einer spezialisierten Cybermiliz die Rede. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie wird die "Cybermiliz" definiert?

a.    Welche Personen können Teil dieser Cybermiliz sein und wodurch sind diese charakterisiert?

b.    Wie viele Mann sind für den Einsatz in der Cybermiliz geplant?

2.    Gibt es die Cybermiliz bereits?

a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn ja, wie ist diese aufgebaut und wie viel Mannstärke hat sie?

c.     Wenn nein, wann ist die Einführung dieser geplant?

d.    Wenn nein, wo wird diese eingegliedert?

3.    Welche Ausbildung ist nötig, um Teil der Cybermiliz zu werden?

a.    Werden hierfür bereits für das Bundesheer Tätige rekrutiert, oder zusätzlich angestellt?

b.    Wenn es zusätzliche Anstellungen gibt, welche Voraussetzungen gibt es?

c.     Wenn es zusätzliche Anstellungen gibt, wie werden diese finanziert?

d.    Wird die Cybermiliz durch Planstellen abgedeckt?

4.    Welche Aufgaben werden der Cybermiliz zuteil?

a.    Wie sieht die geplante Zusammenarbeit der Cybermiliz mit den weiteren für Cybersicherheit zuständigen Bereichen im Landesverteidigungsministerium aus?