1464/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

 

 

betreffend: Zahlensalat in einer Werbeaussendung des BMLRT

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Laut der letzt verfügbaren Einkommensteuerstatistik 2017[1] gab es rund 46.000 Steuerfälle, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erklärten, bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mrd. € wurden 270 Mio. € Einkommensteuer entrichtet (S. 74).

Das Landwirtschaftsministerium kündigte in einer OTS vom 21.2.2020 eine „zwingend notwendige" Entlastung für bäuerliche Familienbetriebe ab 2021 an, das Gesamtvolumen soll 120 Mio. € betragen. Die in der OTS[2] angegebenen Beträge dürften allerdings nicht vollständig sein, denn in Summe ergeben sich etwa 32 Mio. € für 4 Maßnahmen, wobei die letzte Maßnahme keinen Wertangabe enthält:

 

Maßnahmen

Kosten in Mio. €

1.    Absenkung des Anrechungsprozentsatzes von 13% auf 10% bei fiktiven Ausgedinge

9

2.    Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme (Gewinnglättung über 3 Jahr)

5-10

3.    Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage

8,2

4.    Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für hauptberufliche
beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr

5

5.    Anhebung der Umsatzgrenze für buchführungspflichtige
Betriebe

-

 

Gesamtsumme                                                                                              ~32,2

 

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

1)   Wie hoch sind die budgetären Kosten für die Maßnahme 5 „Anhebung der Umsatzgrenze für buchführungspflichtige Betriebe?

a. Wenn keine Angaben gemacht werden können, aus welchem Grund steht diese Maßnahme dann als „Entlastungsmaßnahme“ in der Aufzählung?

2)    Wie erklärt sich der Unterschied zwischen der Summe von rd. 32 Mio. € der in der OTS aufgezählten Einzelmaßnahmen und der ebenfalls genannten Gesamtsumme von 120 Mio. €?

a.    Wenn es sich um die Aufsummierung der Einzelmaßnahmen über 4 Jahre handelt, warum wurde dieser willkürliche Zeithorizont für eine Summenrechnung gewählt, wenn die Summe an die Landwirtschaft tatsächlich nur 30 Mio. € pro Jahr beträgt?

b.    Wenn nicht mehrere Jahre willkürlich aufsummiert wurden, welche weiteren Maßnahmen wurden in der OTS nicht erwähnt, die dann zu jährlichen Steuergeschenken von 120 Mio. € führen?

c.     Hat das Finanzministerium dem Landwirtschaftsministerium bei der Zusammenrechnung der in der OTS genannten Beträge assistiert? Wieso fiel der Unterschied zwischen 120 Mio. € Gesamtsumme und der Summe der beschriebenen Einzelmaßnahmen nicht auf?

3)    Wie viele Steuerfälle erklärten in der Einkommensteuer-Veranlagung für 2015-2018 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft? (Bitte um getrennte Angabe je Jahr).

a. Wie viele davon waren pauschaliert?

4)    Wie hoch war die Gesamtsumme der in den Einkommensteuer-Veranlagungen für 2015­2018 erklärten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft)? (Bitte um getrennte Angabe je Jahr)

a. Wie hoch sind die tatsächlichen, also nicht pauschalierten, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Gesamtsumme)?

5)    Wie hoch war die Gesamtsumme der bescheidmäßig festgesetzten Einkommensteuer, die sich in den Einkommensteuer-Veranlagungen für 2015-2018 aus den erklärten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft errechnet? (Bitte um getrennte Angabe je Jahr)

6)    Wie sieht die Gegenfinanzierung der 120 Mio.€ Steuer- und Abgabensenkung für die landwirtschaftlichen Betriebe aus? Bitte um getrennte Angabe, wie die konkreten Gegenfinanzierungsmaßnehmen aussehen für

a.    die Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes von 13% auf 10% beim fiktiven Ausgedinge,

b.    die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme,

c.     die Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage,

d.    die Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr,

e.    die Anhebung der Umsatzgrenze für die buchführungspflichtigen Betriebe sowie

f.      ggf. der restlichen Maßnahmen, die auf die 120 Mio. € Gesamtsumme fehlen

 



[1] https://statistik.at/wcm/idc/idcplg?IdcService=GET_NATIVE_FILE&RevisionSelectionMethod=LatestReleased
&dDocName=122583

[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200221_OTS0047/koestinger-entlastung-fuer-baeuerliche-familienbetriebe-2021-
zwingend-notwendig