1490/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
betreffend Familienleistungen EU-VO 883 2004, Part X

 

Gemäß der EU-Verordnung 883/2004 und der Durchführungsverordnung 987/2009 sind Familienleistungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu berücksichtigen. Die EU-Verordnungen müssen von 32 Staaten angewendet werden. Gemäß Artikel 68 der EU-VO 883/2004 gibt es Rangfolgen, die bei Familienangehörigen Erwerbstätigkeit, Rentenansprüche, Wohnortansprüche und Wohnort des Kindes berücksichtigen.

 

Österreich ist für Familienleistungen vorrangig zuständig, wenn der Elternteil in Österreich Rentenanspruch hat und der andere Elternteil in einem EU-, EWR-Staat oder der Schweiz Wohnortanspruch hat. Das Kind lebt in Österreich. Der Bezieher bekommt volle Familienleistungen aus Österreich. Der nachrangig zuständige Träger bezahlt nichts - außer, seine Familienleistung ist höher als die österreichische Leistung. Ist die Leistung des Trägers einkommensabhängig, wird weniger bis gar keine Differenzzahlung überwiesen.

 

 

Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Kinder waren von der oben angeführten Konstellation jeweils in den
Jahren 2018 und 2019 getrennt aufgeschlüsselt betroffen?

2.    Für wie viele dieser Kinder gab es Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld?

3.    Wie viele Bezieher waren von dieser Konstellation jeweils in den Jahren 2018 und
2019 getrennt aufgeschlüsselt betroffen?

4.    In welchen Staaten waren die Bezieher und wie viele Bezieher waren es jeweils aufgeschlüsselt, die Familienleistungen vom Finanzamt erhalten haben?

5.    Für wie viele dieser Bezieher gab es Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld?

6.    In welchen Staaten waren die Bezieher und wie viele Bezieher waren es jeweils aufgeschlüsselt, die Familienleistungen von den Krankenkassen erhalten haben?


7.    Wie viel bezahlte bei dieser Konstellation das Finanzamt gesamt an
Familienleistungen getrennt nach Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag,
Schulstartgeld, Geschwisterstaffelung und Mehrkindzuschlag in den angefragten
Jahren?

8.    Wie viel wurde von den zuständigen Trägern an Kinderbetreuungsgeld in den
Jahren 2018 und 2019 überwiesen?

9.    Gab es Staaten, die eine Differenzzahlung überwiesen hatten?

10. Wenn ja, welche Staaten?

11. Wieviel haben die Träger gesamt an Differenzzahlungen aufgeschlüsselt pro Staat überwiesen?

12. Wieviel davon waren Leistungen die als gleichartig zur Familienbeihilfe anzusehen
waren?

13. Wieviel davon waren Leistungen die als gleichartig zum Kinderabsetzbetrag anzusehen waren?

14. Wieviel davon waren Leistungen die als gleichartig zur Geschwisterstaffelung anzusehen waren?

15. Wieviel davon waren Leistungen die als gleichartig zum Schulstartgeld anzusehen waren?

16. Wieviel davon waren Leistungen die als gleichartig zum Mehrkindzuschlag anzusehen waren?

17. Wieviel davon waren Leistungen die als gleichartig zum Kinderbetreuungsgeld anzusehen waren?