1509/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

betreffend: Maßnahmen für bäuerliche Familienbetriebe

 

 

Sehr geehrte Frau Bundesministerin!

Laut der letzt verfügbaren Einkommensteuerstatistik 2017[1] gab es rund 46.000 Steuerfälle, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erklärten, bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mrd. € wurden 270 Mio. € Einkommensteuer entrichtet (S. 74).

Das Landwirtschaftsministerium kündigte in einer OTS vom 21.2.2020 eine „zwingend notwendige" Entlastung für bäuerliche Familienbetriebe ab 2021 an, das Gesamtvolumen soll 120 Mio. € betragen. Die in der OTS[2] angegebenen Beträge dürften allerdings nicht vollständig sein, denn in Summe ergeben sich etwa 32 Mio. € für 4 Maßnahmen, wobei die letzte Maßnahme keinen Wertangabe enthält:

 

Maßnahme                                           Kosten in Mio. €

9
 


1.    Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes von 13% auf
10% beim fiktiven Ausgedinge

5-10
 


2.    Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme
(Gewinnglättung über 3 Jahre)

8,2
 


3.    Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage

 

4.    5-Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich
beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr

5.    Anhebung der Umsatzgrenze für buchführungspflichtige
Betriebe

   Gesamtsumme                                                                                                  ~32,2

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

 

Anfrage:

 

1)    Wie hoch sind die budgetären Kosten für die Maßnahme 5 „Anhebung der Umsatzgrenze für buchführungspflichtige Betriebe?

 

a.    Wenn keine Angaben gemacht werden können, aus welchem Grund steht diese Maßnahme dann als „Entlastungsmaßnahme" in der Aufzählung?

 

2)    Wie erklärt sich der Unterschied zwischen der Summe von rd. 32 Mio. € der in der OTS aufgezählten Einzelmaßnahmen und der ebenfalls genannten Gesamtsumme von 120 Mio. €?

 

a.    Wenn es sich um die Aufsummierung der Einzelmaßnahmen über 4 Jahre handelt, warum wurde dieser willkürliche Zeithorizont für eine Summenrechnung gewählt, wenn die Summe an die Landwirtschaft tatsächlich nur 30 Mio. € pro Jahr beträgt?

 

b.    Wenn nicht mehrere Jahre willkürlich aufsummiert wurden, welche weiteren Maßnahmen wurden in der OTS nicht erwähnt, die dann zu jährlichen Steuergeschenken von 120 Mio. € führen?

 

3)    Wie sieht die Gegenfinanzierung der 120 Mio.€ Steuer- und Abgabensenkung für die landwirtschaftlichen Betriebe aus? Bitte um getrennte Angabe, wie die konkreten Gegenfinanzierungsmaßnehmen aussehen für

a.    die Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes von 13% auf 10% beim fiktiven Ausgedinge,

b.    die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme,

c.    die Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage,

d.    die Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr,

e.    die Anhebung der Umsatzgrenze für die buchführungspflichtigen Betriebe sowie

f.      ggf. der restlichen Maßnahmen, die auf die 120 Mio. € Gesamtsumme fehlen



[1] http://statistik.at/wcm/idc/idcplg?ldcService=GET_NATlVE_FILE&RevisionSelectionMethod=LatestReleased&dDocName=122583

[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200221_OTS0047/koestinger-entlastung-fuer-baeuerliche-familienbetriebe-2021-zwingend-notwendig