1537/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.04.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Aussetzung verpflichtende Lehrevaluation

 

Das Rektorat der Universität Wien setzte die Lehrenden am 31.3.2020 per Newsletter darüber in Kenntnis, dass die gesetzlich verpflichtende Lehrevaluation für das Sommersemester 2020 aufgrund der "coronabedingten Änderungen im Lehrbetrieb" ersatzlos ausgesetzt wird. Es stellen sich daher nun Fragen darüber, inwiefern dies im Rahmen der Universitätsautonomie beschlossen wurde, bzw. ob das BMBWF in diese Entscheidung involviert war und welche Gründe es für die Aussetzung gibt. Gerade in dieser Ausnahmesituation wäre es wichtig zu erfahren, wie gut der LV-Betrieb an den Hochschulen mittels e-Learning und e-Teaching aufrechterhalten werden konnte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.   War dem BMBWF bekannt, dass die Universität Wien die verpflichtende Lehrevaluation für das Sommersemester 2020 aussetzen wird?

a.   Wenn ja, war das BMBWF in die Entscheidung der Universität Wien involviert? Inwiefern?

b.   Wenn nein, warum nicht?

2.   Ist dem BMBWF bekannt, ob andere Universitäten oder Fachhochschulen geplant haben, die verpflichtende Lehrevaluation für das Sommersemester 2020 auszusetzen, bzw. ob dies bereits umgesetzt wurde?

a.   Wenn ja, um welche Hochschulen handelt es sich?

3.   Wurden dem BMBWF von diesen Hochschulen (inklusive der Universität Wien) Gründe für diese Entscheidung genannt?

a.   Wenn ja, welche?

b.   Wenn nein, warum nicht?

4.   Wurde den betroffenen Hochschulen vom BMBWF empfohlen oder angeordnet, die verpflichtende Lehrevaluation für das SoSe 2020 auszusetzen?

a.   Wenn ja, mit welcher Begründung?

b.   Wenn ja, wie wird die Qualität der Lehre für das SoSe 2020 im Nachhinein erhoben?

5.   Wie bewerten Sie eine Aussetzung der verpflichtenden Lehrevaluation für das SoSe 2020?