1577/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.04.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend COVID19-Finanzierungsagentur (COFAG)

Am 10.2.2020 wurde einem Bericht des Standard zufolge die SASR Alpha Einundsiebzigste Beteiligungsverwaltungs GmbH durch die Anwaltskanzlei Schönherr gegründet. Am 27.3.2020 erfolgte die Umgründung und Übertragung der nunmehr COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) an die ABBAG. Die COFAG soll einen Großteil der Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid19-Epidemie abwickeln. Bereits im Vorfeld der Gründung der COFAG gab es Kritik, dass diese Aufgabe nun der COFAG und nicht etwa dem aws übertragen werden soll. Vermutet wurde ein politischer Hintergrund, was mit der Besetzung der Co-Geschäftsführung der COFAG mit einem ehemaligen Mitarbeiter eines ÖVP-Finanzministers und einem ehemaligen Mitarbeiter aus dem grünen Parlamentsklub ganz offensichtlich auch der Fall ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wann wurde von Ihnen der Auftrag zur Gründung der COFAG erteilt?

2.       Warum wurde die Anwaltskanzlei Schönherr mit der rechtlichen Begleitung der Gründung beauftragt?

3.       Welche Vorgaben wurden für die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags gemacht?

4.       Welches Honorar erhält Schönherr dafür?

5.       Welche Zuständigkeiten hat der Aufsichtsrat?

6.       Nach welchen Kriterien wurden die Mitglieder des Aufsichtsrats der COFAG ausgewählt?

7.       Wie viele Bewerbungen für den COFAG-Aufsichtsrat gab es?

8.       Wer hat die Auswahl vorgenommen?

9.       Wer sind die Mitglieder des COFAG-Aufsichtsrates?

10.   Welches Entgelt erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates?

11.   Mit welchen Quoren entscheidet der Aufsichtsrat?

12.   Welche Anforderungen wurden an die Geschäftsführung der COFAG gestellt?

13.   Warum wurde bei der COFAG eine gemeinsame Geschäftsführung bestellt, während bei der ÖBAG ein Alleinvorstand eingesetzt ist?

14.   Bis zu welcher Schwelle dürfen die Co-Geschäftsführer ohne Befassung des Aufsichtsrates oder der Gesellschafter entscheiden?

15.   Wer ist befugt, die Geschäftsführung zu bestellen?

16.   Wie wurden die beiden schlussendlichen Geschäftsführer der COFAG ausgewählt?

17.   Warum haben sich diese beiden Personen gegen die anderen BewerberInnen durchgesetzt?

18.   Gab es eine Weisung Ihrerseits an die ABBAG oder die Mitglieder des Aufsichtsrates der COFAG betreffend die Bestellung der Geschäftsführung?

19.   Mit wem wurde innerhalb der Bundesregierung die Besetzung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der COFAG abgestimmt?

20.   Ist die Einrichtung weiterer Gremien der Gesellschaft geplant?

a.       Wenn ja, wie werden diese besetzt und welche Aufgaben kommen diesen zu?

21.   Ist geplant, Ausschüsse mit Entscheidungsbefugnis einzurichten?

a.       Wenn ja, wie viele Mitglieder gehören diesen an, wer sind diese Mitglieder und wie wurden sie ausgewählt?

b.      Wer wurde zum/zur Vorsitzenden und wer zu seinem/ihren StellvertreterInnen ernannt?

c.       Wie sind die Beschlusserfordernisse eines solchen Ausschusses?

d.      Was sind die konkreten Zuständigkeiten?

22.   Ist es ein Zufall, dass der vor der Umgründung der Gesellschaft im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer den selben Nachnamen wie einer der nunmehrigen Geschäftsführer hat oder handelt es sich tatsächlich um Brüder?

23.   Wie hoch ist das Entgelt der beiden Geschäftsführer jeweils?

24.   Welche Entschädigungen bzw. Entgelte erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates?

25.   Für welchen Zeitraum sind die Geschäftsführer, die Mitglieder des Aufsichtsrates bzw. Mitglieder weiterer Gremien bestellt?

26.   Wurden für die jeweiligen Gremien Geschäftsordnungen beschlossen und wenn ja, welchen Inhalt haben diese?

27.   Besteht zwischen beiden eine Aufgabenteilung und wenn ja, welche?

28.   Wie viele Personen sind bei der COFAG beschäftigt?

29.   Wie viele Personen sind an die COFAG entliehen?

30.   Mit wem hat die COFAG seit ihrer Gründung bereits Werk- bzw. Dienstleistungsverträge abgeschlossen?

31.   Zu welchen Konditionen ist die COFAG bei der ABBAG eingemietet?

32.   Welche Ansuchen um Garantien oder Zuschüsse sind bereits bei der COFAG eingelangt?

33.   Wie hoch sind die Aktiva der COFAG?

34.   Bestehen in Hinblick auf die COFAG bereits Garantien- bzw. Haftungen der ABBAG, der ÖBAG oder des BMF?

a.       Wenn ja, für welchen Zweck in welcher Höhe?

35.   Wurden durch das BMF, die ÖBAG oder die ABBAG Zahlungen an die COFAG geleistet?

36.   Wie erhalten Sie Informationen über die Geschäftstätigkeit der COFAG?

37.   Welche Informationen sind Ihnen laut Gesellschaftsvertrag der COFAG zur Verfügung zu stellen?

38.   Ist eine Aufstockung des Stammkapitals der COFAG geplant?

39.   Welchen internen und externen Kontrollinstanzen unterliegt die Gebarung der COFAG?

40.   Wer sollen die Mitglieder des Beirats sein und wer entscheidet über die Zusammensetzung des Beirats?

41.   Welche Rechte des Beirats sind im Gesellschaftsvertrag geregelt?

42.   Sind die Fristen für die Befassung des Beirats im Gesellschaftsvertrag geregelt?

43.   Sind die Wesentlichkeitsschwellen für die Anhörung des Beirats im Gesellschaftsvertrag festgelegt?

a.       Wenn ja, wo liegen diese?

b.      Wenn nein, wer bestimmt diese?

44.   Warum besteht ein Beirat, ev. Ausschüsse, eine Geschäftsführung und ein Aufsichtsrat parallel und wurden diese beiden Gremien nicht verschmolzen?