1578/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Ruth Becher,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Umgang mit Corona COVID-19 innerhalb der Sicherheitsbehörden“

Während der Corona-Krise kommt den Sicherheitsorganen eine wesentliche Rolle für die Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, sowie der Durchsetzung der corona-bezogenen gesetzlichen Beschränkungen zu.

Dabei sind die BeamtInnen angehalten, mit gutem Beispiel voranzugehen und alle gängigen Schutzmaßnahmen zu beachten. Wie alle ArbeitnehmerInnen dürfen sie sich erwarten, so gut wie möglich vor Ansteckungen in Dienstausübung seitens des Arbeitgebers geschützt zu werden - sei es durch entsprechende Vorgehensweisen und Leitlinien, als auch durch die Bereitstellung angemessener Schutzausrüstung. Dies ist beispielsweise im Bereich der Kriminalpolizei immanent wichtig, da laut den TV-Pressekonferenzen von Innenminister Karl Nehammer insbesondere ältere und damit besonders corona-vulnerable Personen Opfer von kriminellen Machenschaften werden. Es gibt zahlreiche Schilderungen von Seiten der Bevölkerung, aber auch aus der KollegInnenschaft, die Zweifel an dem ausreichenden Schutz der BeamtInnen aufkommen lassen. Ein Fallbeispiel ist die Ansteckung eines Kriminalbeamten des Kriminalkommissariats West. Der erkrankte Beamte hat sich laut Schilderungen bei seiner Frau angesteckt, die in einem Spital arbeitet und angeblich schon am 2.4.2020 positiv auf Corona getestet worden war. Trotz der Erkrankung seiner Frau, hat der Beamte weiter Dienst versehen. Kriminalbeamte des Kriminalkommissariates West wurden laut Schilderung am 6. 4. 2020 mittels Email in Kenntnis gesetzt, dass einer ihrer Kollegen aus ihrer Dienstgruppe positiv auf Corona getestet wurde. Die Gesundheitsbehörden wurden laut Schilderung in Kenntnis gesetzt und die Durchführung eines Tests auf Corona zugesagt. Bis zum Test versehen die KollegInnen des Infizierten weiterhin Dienst, sogar Außendienst mit BürgerInnenkontakt in deren häuslichem Umfeld, da sie in der Tatortsgruppe Dienst versehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.     Wieviele BeamtInnen wurden als Verdachtsfälle/bestätigte COVID-19-Fälle geführt? Bitte um separate Ausweisung von April 2020 und Mai 2020 sowie Sicherheitswache-BeamtInnen und KriminalbeamtInnen.

2.     Wann und wie wurden die Wiener BeamtInnen (SW, Kriminalpolizei) im Tragen von Schutzmasken und in der Wahrung eines Sicherheitsabstands unterwiesen?

3.     Wie groß war jeweils, am Beispiel der Infektion eines Beamten im Kriminalkommissariats West, die zeitliche Vakanz zwischen Verdacht, Testung, Bekanntwerden des positiven Testergebnisses, Informieren der Kollegenschaft des Betroffenen, Dienstfreistellung/Krankenstand des Betroffenen und Testung seiner unmittelbaren KollegInnen?

4.     Inwieweit trifft es zu, dass PolizistInnen bzw. KriminalbeamtInnen, die unmittelbaren Kontakt mit infizierten KollegInnen hatten, ihren Dienst weiter versehen und nicht unmittelbar freigestellt werden?

5.     Inwieweit trifft es zu, dass eine im Punkt 4 genannte Vorgehensweise auch auf Tatortgruppen zutrifft, die etwa bei Einbrüchen die Wohnungen oder Kellerabteile (auch älterer) geschädigter Personen aufsuchen und in persönlichen Kontakt treten?

6.     Welche Isolierungsmaßnahmen waren im März 2020 bzw. April 2020 im Bereich der Sicherheitswache bzw. der Kriminalpolizei vorgesehen um die Ausbreitung und Gefährdung Dritter auszuschließen? Wie oft und in welcher Weise kamen diese Vorschriften in Wien im März 2020 und April 2020 konkret zur Anwendung?

7.     Wieviele coronabezogene Krankenstandstage sind BeamtInnen in Wien im März 2020 und April 2020, gegliedert in SW und KriminalbeamtInnen angefallen?

8.     Wieviele Schutzmasken wurden im Bereich der Verwaltung im März 2020 bzw. im April 2020 in Relation zum aktiven Personalstand ausgegeben?