1584/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Dr.in Petra Oberrauner, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Abwicklung des Härtefallfonds durch die Wirtschaftskammer

Im zweiten Covid-19-Gesetz wurde festgelegt, dass das Förderungsprogramm des Bundes zum Härtefallfonds im übertragenen Wirkungsbereich von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) abgewickelt wird. Das Gesetz sieht zudem vor, dass die WKÖ vom Bundesminister für Finanzen und von der Sozialversicherung der Selbständigen sensible Daten der betroffenen Unternehmen erhält, um damit das Ausmaß der Zuschüsse ermitteln zu können.  

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Welche Kosten werden von der Wirtschaftskammer Österreich für die Abwicklung veranschlagt (Bitte um Auflistung der einzelnen Posten der Kostenrechnung)?

2.       Welche Kosten haben Sie für die Abwicklung veranschlagt?

3.       Aus welchen Mitteln werden die Kosten der WKÖ beglichen?

4.       Haben Sie die Kosten mit anderen Formen der Abwicklung, etwa über die Finanzämter, verglichen? Falls ja, bitte um detaillierte Gegenüberstellung der Kostenberechnungen.

Falls nein, warum nicht?  

5.       Wie ist geregelt, wer in der WKÖ Zugriff auf die zur Prüfung der Härtefallfonds-Förderung übermittelten Daten zugreifen kann? Wie viele Personen können in der WKÖ auf die übermittelten Daten zugreifen?

6.       Wie wird die vorgeschriebene Datenlöschung durch die WKÖ von ihnen sichergestellt und überprüft? Ab wann sind Daten nicht mehr erforderlich und in welcher Frist müssen die Daten gelöscht werden, nachdem sie nicht mehr erforderlich sind?

7.       Ab wann gelten die Daten als gelöscht und wie werden sie gelöscht?

8.       Wo und wie werden diejenigen Daten verwahrt, die gemäß §3 (3) Z 1 und Z 2 des zweiten Covid-19-Gesetzes aufbewahrt werden müssen?