1588/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sabine Schatz, GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Schändungen von Gedenkstätten in Österreich

 

 

Am 2. Jänner 2020 gab die Gedenkstätte Mauthausen bekannt, dass das niederländische Denkmal am Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers mit fünf Hackenkreuzen beschmiert wurde. Aus der Anfragebeantwortung 1783/AB vom 26.11.2018 zu 1736/J (XXVI.GP) des damaligen Innenministers[1] bzw. der Anfragebeantwortung I560/AB vom 10.03.2020 zu 501/J (XXVII. GP) des aktuellen Innenministers[2] ist bekannt, dass es seit 2013 107 Fälle (Stichtag 3. Februar 2020) von Schändungen von Gedenksteinen/ Denkmälern/ Mahnorten für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocaust in Österreich gegeben hat. Alleine wegen Schändungen der Gedenkstätte Mauthausen wurde seit dem 1. Jänner 2013 wurden bis zum Stichtag 3. Februar 2020 in 22 Fällen ermittelt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres folgende Anfrage:

 

1.      Seit 2013 kam es zu 107 (Stichtag 3. Februar 2020) Schändungen von Gedenksteinen/ Denkmälern/ Mahnorten für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocausts in Österreich. Wie viele dieser Schändungen wurden von Ihrem Ressort als Straftaten mit „rechtsextremistischem[3] Hintergrund“ beurteilt?

2.      Gegen viele Beschuldigte wurde in den Jahren 2009 bis 2020 wegen Schändungen von Gedenksteinen/ Denkmälern/ Mahnorten für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocausts in Österreich ermittelt? (aufgelistet nach Denkmal, Bundesland, Jahr, Ermittlungszeitraum, Geschlecht)

3.      In wie vielen der seit 2009 geführten Ermittlungen wegen Schändungen von Gedenksteinen/ Denkmälern/ Mahnorten für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocausts in Österreich konnte der Staatsanwaltschaft ein oder mehrere konkrete Verdächtige genannt werden?

4.      Wie viele der seit 2009 geführten Ermittlungen wegen Schändungen von Gedenksteinen/ Denkmälern/ Mahnorten für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocausts in Österreich wurden ohne Ergebnis eingestellt/seitens der Staatsanwaltschaft abgebrochen?

5.      Wegen wie vieler Schändungen der Gedenkstätte Mauthausen ermittelte die Polizei zwischen 1.1.2009 und 31.12.2012? (aufgelistet nach Denkmal, Bundesland, Jahr, Ermittlungszeitraum)

6.      Wegen wie vieler Schändungen von Gedenksteinen/Denkmälern/Mahnorten für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocaust ermittelte die Polizei zwischen 1.1.2009 und 31.12.2012? (aufgelistet nach Denkmal, Bundesland, Jahr, Ermittlungszeitraum)

7.      Kam es zwischen dem 3. Februar 2020 und dem 20.April.2020 zu weiteren Schändungen von Gedenksteinen/Denkmälern/Mahnorten für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocausts? aufgelistet nach Denkmal, Bundesland, Jahr, Ermittlungszeitraum)

8.      In wie vielen Fällen wurde die Schändung eines Gedenksteins/Denkmals/Mahnortes für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocausts durch die eine Meldung bei der NS-Meldestelle bekannt?

9.      In wie vielen Fällen wurde die Schändung eines Gedenksteins/Denkmals/Mahnortes für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocausts durch die eine Sachverhaltsdarstellung bekannt?

 

10.  Ist in Ihrem Ressort bekannt, wie viele österreichische StaatsbürgerInnen seit 2009 im Ausland verurteilt wurden, weil sie Gedenksteine/Denkmäler/Mahnorte für Opfer des Nationalsozialismus, des Faschismus und des Holocausts geschändet haben? (aufgelistet nach Jahr, Land, Gedenkstein/Denkmal/Mahnort/Gedenkstätte, Geschlecht)

 

 

 



[1] Online verfügbar unter: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_01783/imfname_723569.pdf, abgerufen am 3. April 2020

[2] Online verfügbar unter: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_00560/imfname_786887.pdf

[3] Vgl. die Definition aus dem Verfassungsschutzbericht 2018: „Die von den österreichischen Staatschutzbehörden verwendete Definition von Rechtsextremismus versteht unter diesem Begriff eine Sammelbezeichnung für politische Auffassungen und Bestrebungen – von fremdenfeindlich/rassistisch bis hin zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung –, die im Namen der Forderung nach einer von sozialer Ungleichheit geprägten Gesellschaftsordnung die Normen und Regeln eines modernen demokratischen Verfassungsstaates ablehnen und diesen mit Mitteln bzw. Gutheißung von Gewalt bekämpfen. Der Terminus Rechtsextremismus ergibt sich aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Verwendungskontexten und den damit korrespondierenden Interpretationen, mit denen er jeweils bezeichnet wird. Die Befürwortung einer Diktatur, Islam- und Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Chauvinismus, Sozialdarwinismus, Rassismus sowie die Verharmlosung und Relativierung des Nationalsozialismus (Revisionismus), prägen das Weltbild rechtsextremer Ideologen und ideologisierter Gruppierungen/Bewegungen, Netzwerke, Szenen und Milieus. Charakteristisch für rechtsextremistische Einstellungs- und Handlungsmuster ist die Verherrlichung eines „völkischen Nationalismus“ mit deutschnationalen bzw. nationalistisch-konservativen Konzepten. Zentrale Wesensmerkmale rechtsextremistischer Ideologie sind antidemokratische und antipluralistische Gesellschaftsauffassungen bei gleichzeitiger Ablehnung des vorherrschenden (d.h. demokratischen) politischen Systems. In seiner äußersten Steigerungsform kann sich Rechtsextremismus bis hin zum (Rechts-) Terrorismus steigern, um systematisch gegen politische Gegner, gegen Opfergruppen rechtsextremistischer Weltanschauungen und gegen staatliche Institutionen bzw. gegen ihre Repräsentanten vorzugehen.“ (S. 29); online verfügbar unter: https://www.bvt.gv.at/401/files/Verfassungsschutzbericht2018.pdf, abgerufen 3. April 2020 sowie die Kategorisierung rechtsextremer Straftaten in selbigem Bericht (a.a.O., S. 33), wonach es 2018 zu insgesamt 1.075 rechtsextremistische, fremdenfeindliche/rassistische, islamfeindliche, antisemitische sowie unspezifische oder sonstige Tathandlungen gekommen ist.