1612/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.04.2020
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ANFRAGE
der Abgeordneten Edith Mühlberghuber
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend COVID-19 und Unterhaltsvorschuss
Die Coronakrise trifft viele Familien und hier vor allem Alleinverziehende und deren Kinder. Mit einer kürzlich beschlossenen Gesetzesänderung sollte sichergestellt werden, dass Unterhaltsvorschüsse des Staates für Kinder, wenn kein Unterhalt gezahlt wird, rascher ausgezahlt werden können.
Laut www.justiz.gv.at werden Verfahren zu Kindesunterhalt bzw. Anträge auf Unterhaltsvorschuss trotz der aktuellen Maßnahmen unverändert durchgeführt. Wer einen Unterhaltstitel (zB Gerichtsbeschluss oder vor dem Kinder- und Jugendhilfeträger abgeschlossene Unterhaltsvereinbarung) hat, kann bis 30.4.2020 Unterhaltsvorschuss selbst dann gewährt bekommen, wenn zuvor kein Exekutionsantrag eingebracht wurde. Die Gewährung erfolgt jedoch für längstens ein halbes Jahr.
Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie viele Verfahren zum Kindesunterhalt sind derzeit anhängig und wie viele Kinder sind davon betroffen?
2. Wie viele diesbezügliche Anträge wurden nach dem oben angeführten Gesetzesbeschluss eingebracht?
3. Wie viele Verfahren zum Kindesunterhalt wurden seit Beginn der Coronakrise durchgeführt und abgeschlossen?
4. Wie hat sich die oben angeführte Gesetzesänderung auf die Verfahrensdauer ausgewirkt?
5. Wie hat sich die Zahl von Anträgen in Bezug auf Kindesunterhalt seit Beginn der Coronakrise entwickelt?
6. Wie viele Anträge auf Unterhaltsvorschuss sind derzeit anhängig und wie viele Kinder sind davon betroffen?
7. Wie viele dieser Anträge wurden nach dem oben angeführten Gesetzesbeschluss eingebracht?
8. Wie viele Verfahren zum Unterhaltsvorschuss wurden seit Beginn der Coronakrise durchgeführt und abgeschlossen?
9. Wie hat sich die oben angeführte Gesetzesänderung auf die Verfahrensdauer ausgewirkt?
10. Wie hat sich die Zahl von Anträgen in Bezug auf Unterhaltsvorschuss seit Beginn der Coronakrise entwickelt?
11. Sind die bislang aufgrund der Coronakrise beschlossenen Gesetzesänderungen in Zusammenhang mit Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss aus Ihrer Sicht ausreichend?