1616/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Corona-Party im Wirtschaftsministerium

 

Am 17. April veröffentlichte ein Blogger auf dem Internetportal „fischundfleisch“ seine Beobachtungen vom Vortag. Dabei beschrieb er fünf Personen, die sich am Balkon des Wirtschaftsministeriums mit Getränken in der Hand angeregt unterhielten. Die Tageszeitung „Der Standard“ berichtet in seiner Online-Ausgabe vom 18. April unter dem Titel „Corona-Party auf dem Balkon: Ministerium verwarnt Mitarbeiter“ über den Vorfall und vor allem, wie das Ministerium mit den betroffenen Mitarbeitern umgegangen ist. Dort war zu lesen: „…Ein Sprecher des Wirtschaftsressorts bezeichnet das Verhalten der fünf Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums am Samstag als "völlig inakzeptabel". Man habe sich daher zu einem "schnellen und scharfen Schritt" entschieden und gegen die Mitarbeiter eine Verwarnung ausgesprochen, berichtete der Sprecher und betonte, dass es "gar nicht geht", sich in Zeiten wie diesen zu fünft auf dem Balkon versammle…“

Angesichts der Tatsache, dass zahlreiche Bürger mit drastischen Strafen bedacht wurden, wie beispielsweise eine Mutter, deren Kinder andern Kindern zu nahe gekommen sind und dafür eine Strafe in Höhe von € 500.- ausgefasst hat, oder eine Frau, die auf einer Parkbank die Sonnenstrahlen genoss und offenbar zur Sitznachbarin keinen Meter Abstand hielt und dafür eine Strafe in Höhe von € 360.- aufgebrummt bekam, scheint im Gegensatz dazu das Verhalten der Ministeriumsmitarbeiter mit einer Verwarnung jedoch erledigt zu sein.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

1.    Ist die Verwarnung der Mitarbeiter nach der Corona-Party rechtlich angemessen?

2.    Wenn ja, sind die Geldstrafen für das „gemeine Volk“ dann auch angemessen?

3.    Wenn nein, warum wurden die Mitarbeiter, deren Identität ja im Wirtschaftsministerium bekannt ist, nicht auch mit einer Geldstrafe bedacht?

4.    Handelt es sich bei diesen fünf Ministeriumsmitarbeiter um sogenannte „Lebensgefährder“?

5.    Wenn nein, warum nicht?