1621/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2020
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Anfrage

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Freizeitangebote im Strafvollzug der Justizanstalten

 

Eine intensive pädagogische Betreuung der Insassen des Strafvollzugs wird allgemein als sinnvoll anerkannt, sofern sie ausdrücklich kriminogene Faktoren adressieren und eine kriminalpräventive Wirkung erwarten lassen.

 

Im österreichischen (Jugend-)Strafvollzug wird, neben schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, auch der Freizeitgestaltung ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt. Es gibt in allen österreichischen Justizanstalten Gefangenenbüchereien (auch fremdsprachige Literatur). Neben der Möglichkeit von Radio und Fernsehgeräten werden unter anderem Hobby-, Musik-, und Theatergruppen angeboten. Ein anderer Schwerpunkt liegt im sportlichen Bereich.

 

Allerdings stellt sich gerade in Zeiten weitreichender Einsparungsmaßnahmen im Justizbereich vermehrt die Frage, welche Freizeitangebote eine Wirkung im Sinn des § 20 StVG erwarten lassen und welche nicht.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    Welche Freizeitangebote werden in den Justizanstalten angeboten (bitte um Aufschlüsselung nach Art und Inhalt der Angebote, den Zielgruppen sowie nach Justizanstalten für die Jahre 2015 - 2019)?

2.    Adressieren diese Programme kriminogenen Faktoren und lassen sie kriminalpräventiven Wirkungen erwarten (bitte jeweils um Beantwortung für alle einzelnen Angebote)?

a.    Wenn ja, worauf genau beruhen diese Wirkungsannahmen? (bitte jeweils um Beantwortung für alle einzelnen Angebote)?

3.    Welche Maßnahmen hat das Justizministerium seit Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes ergriffen, um die Effektivität von Freizeitangeboten hinsichtlich der Legalbewährung von Insassen zu objektivieren (wissenschaftliche Evidenz)?

4.    Wurden kostenpflichtige Leistungen für das Freizeitangebot von externen Anbietern zugekauft?

a.    Wenn ja, welche (bitte um Aufschlüsselung nach Art und Inhalt der Angebote sowie nach Anbietern, Zielgruppen und Justizanstalten für die Jahren 2015 - 2019)?

b.    Wenn ja, wie hoch fallen die (monatlichen) Kosten jeweils aus (aufgeschlüsselt nach Angeboten und externen Anbietern für die Jahre 2015 - 2019)?

 

5.    Gibt es für den Jugendvollzug eigene Freizeitangebote?

a.    Wenn ja, welchem pädagogischen Modell folgen diese Angebote, wer hat auf welcher Informationsgrundlage über ihre Einführung entschieden und nach welchen Kriterien wird in welchen zeitlichen Abständen ihre Sinnhaftigkeit bzw. Kosten-Nutzen-Bilanz überprüft?

b.    Wenn ja, gibt es bei der Teilnahme an Freizeitangeboten im Jugendvollzug eine Trennung zwischen weiblichen und männlichen Insassen?

c.    Wenn nein, warum gibt es bei der Teilnahme an Freizeitangeboten im Jugendvollzug keine Trennung zwischen weiblichen und männlichen Insassen?

6.    Wie viele weibliche und männliche Insassen nahmen jeweils an den Freizeitangeboten teil (bitte um Aufschlüsselung nach Geschlecht, Alter und allfälligen externen Anbietern sowie nach Justizanstalten für die Jahren 2015 – 2019)?

7.    Welche Kosten fallen dafür jeweils an (Bitte um Aufschlüsselung der Kosten unter genauer Darlegung der zur Kostenberechnung herangezogenen Faktoren).