1622/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

An die Bundesministerin für Justiz

betreffend Beschaffung und Bereitstellung von Einsatzausrüstung – Schutzwesten

 

Im Bericht der Kronen Zeitung vom 19.November 2018 ist folgendes zu lesen:

 

„Nach dem Kauf von neuen Tasern bekommt die Justizwache demnächst auch neue Schutzwesten. In mehreren Justizanstalten werden nun vier verschiedene Modelle auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft. Am Donnerstag startete Minister Josef Moser den Probebetrieb: „ Sicherheit hat oberste Priorität, daher investieren wir in moderne und sichere Schutzausrüstung.“Ein Jahr lang werden die Schutzwesten – insgesamt 40 Stück – getestet, die Beamten sollen regelmäßig über die Praxistauglichkeit berichten.“

 

Justizwachebeamte sind in Ausübung ihres Dienstes oft erheblichen Gefahren ausgesetzt, denen angemessen begegnet werden muss.

 

Durch übertriebenen Spareifer oder durch grobe Fehlplanung finden unsere Justizwachebeamten jedoch immer wieder Bedingungen vor, die ihre Arbeit zusätzlich erschweren bzw. ihrer Aufgabenerfüllung gefährden.

 

Zum Schutz der Justizwachebeamten und zur Sicherstellung ihrer Aufgabenerfüllung ist es unerlässlich, dass auch die Einsatzausrüstung den höchsten Sicherheits- bzw. Qualitätsstandards entspricht und laufend erneuert wird.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    Welche Modelle von ballistischen Schutzwesten u/o Schlag- und Stichschutzwesten sind in welcher Anzahl aktuell in den Justizanstalten in Verwendung (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)?

2.    Wie hoch war der finanzielle Aufwand?

3.    Bei welchen Dienstverrichtungen bzw. Einsätzen müssen diese ballistischen Schutzwesten u/o Schlag- und Stichschutzwesten getragen werden? Welche diesbezüglichen Regelungen sind durch das Bundesministerium für Justiz wann ergangen?

4.    Bei welchen Dienstverrichtungen bzw. Einsätzen ist das Tragen dieser ballistischen Schutzwesten u/o Schlag- und Stichschutzwesten empfohlen oder den Justizwachebeamten erlaubt / freigestellt? Welche diesbezüglichen Regelungen sind durch das Bundesministerium für Justiz wann ergangen?

5.    Ist bei der Ausführung bzw. Überstellung von allgemein / besonders gefährlichen Personen das Tragen ballistischer Schutzweste bzw. Schlag- und Stichschutzwesten vorgeschrieben, empfohlen oder erlaubt / freigestellt?

a.    Wenn ja, wo und wie ist das geregelt?

6.    Wie viele ballistischen Schutzwesten u/o Schlag- und Stichschutzwesten, deren Tragedauer noch nicht überschritten wurde, stehen den Justizwachebeamten zur Verfügung? (Bitte um Aufschlüsselung nach Modell, Anzahl und Justizanstalt)

7.    Die Tragedauer wie vieler ballistischer Schutzwesten u/o Schlag- und Stichschutzwesten wurden seit 2018 überschritten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Modell, Anzahl und Justizanstalt)

8.    Wie viele ballistische Schutzwesten u/o Schlag- und Stichschutzwesten, deren Tragedauer seit 2018 überschritten wurde, wurden bereits ersetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Modell, Anzahl und Justizanstalt)

9.    Wie viele ballistische Schutzwesten u/o Schlag- und Stichschutzwesten, wurden in den Jahren 2017 – 2019 beschafft? (Bitte um Aufschlüsselung nach Modell, Anzahl, Beschaffungsjahr und Justizanstalt)

10. Ist für die Jahre 2020 bis 2022 die Beschaffung von ballistische Schutzwesten u/o Schlag- und Stichschutzwesten geplant?

a.    Wenn ja, wann, welches Modell bzw. welche Modelle in welcher Stückanzahl für welche Justizanstalten?

b.    Wenn ja, welche Kosten sind dafür veranschlagt bzw. welches Budget ist dafür bereits bereitgestellt?

c.    Wenn nein, warum nicht?

11. Welche zusätzlichen Maßnahmen für die Sicherheit von Justizwachebeamten bei gefährlichen Einsätzen werden sie setzen?

12. Stehen in allen Justizanstalten Alarm- bzw. Einsatzmittelräume für die Einsatzausrüstung zur Verfügung?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn nein, in welchen nicht?

13. Kam es in den Jahren 2015 – 2019 zu einer Reduzierung der bereitgestellten Einsatzausrüstung in den Alarmräumen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Justizanstalten)

a.    Wenn ja, warum?

14. Kam es in den Jahren 2015 – 2019 zur Auflassung bzw. Umwidmung von Alrm- bzw. Einsatzmittelräumen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Justizanstalten)

a.    Wenn ja, warum?                      

15. Ist eine Reduzierung der bereitgestellten Einsatzausrüstung in Alarm- bzw. Einsatzmittelräumen geplant? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

a.    Wenn ja, warum und zu welchem Zeitpunkt soll diese Reduzierung durchgeführt werden?

16. Ist eine Auflassung bzw. Umwidmung von Alarm- bzw. Einsatzmittelräumen geplant? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

a.    Wenn ja, warum und zu welchem Zeitpunkt soll diese Auflassung bzw. Umwidmung durchgeführt werden?

17. Welche Alarmfälle gab es in den Jahren 2015 – 2019? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Justizanstalten und nach Alarmfällen)

18. Wie viele Insassen mussten im direkten Zusammenhang mit diesen Alarmfällen in den Jahren 2015 – 2019 gesichert bzw. unter Kontrolle gebracht werden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und nach Jahre)

19. Wie viele Justizwachebeamte wurden in den genannten Alarmfällen in den Jahren 2015 – 2019 eingesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und nach Jahren)

20. Welche Einsatzausrüstung wurde in den genannten Alarmfällen in den Jahren 2015 – 2019 eingesetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und nach Jahren)

21. Konnte auf die Einsatzausrüstung in allen genannten Fällen rasch genug zugegriffen werden?

a.    Wenn nein, warum nicht?

22. Wie hoch ist die jeweils maximale Zahl an Insassen, die in einem Alarmfall gesichert bzw. unter Kontrolle gebracht werden mussten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten für die Jahre 2015 – 2019)

23. Welche Einsatzausrüstung wird von den Einsatzgruppen in welcher Zahl im Alarmfall maximal benötigt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

24. An welchen Orten in der Justizanstalt werden die einzelnen Teile der Einsatzausrüstung gelagert, wenn sie sich nicht im Alarm- bzw. Einsatzmittelraum befindet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten und nach Ausrüstungsgegenständen)

25. Wie lange verzögert sich die geschätzte Zugriffszeit auf die benötigte Einsatzausrüstung, wenn diese nicht einem Alarm- bzw. Einsatzmittelraum entnommen werden kann? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten)

26. Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um in trotz allenfalls verzögertem Zugriff die Sicherheit aufrecht zu erhalten?

27. Falls es zur Abschaffung von Alarmräumen oder zu einer Reduzierung der darin bereitgestellten Einsatzausrüstung ohne alternative Maßnahmen für die Sicherheit im Alarmfall kam, wie begründen Sie diese Entscheidung?