1627/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2020
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Anfrage

 

der Abg. Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Beraterstäbe der Corona-Taskforce im BMSGPK

Am 10. April 2020 veröffentlichte das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende Mitteilung auf der Homepage:

Coronavirus - Taskforce

Gesundheitsministerium richtet Taskforce ein

Das Gesundheitsministerium hat eine Taskforce mit renommierten Expertinnen und Experten verschiedenster Disziplinen eingerichtet, die zum einen medizinisch-wissenschaftlich berät und zum anderen bestens für Krisenmanagement gerüstet ist.

Mitglieder des hausinternen Stabs der Coronavirus-Taskforce

  1. Bundesminister Rudolf Anschober (Gesundheitsministerium)
  2. Dr. Bernhard Benka, MSc (Gesundheitsministerium)
  3. Dr.in Brigitte Zarfl (Gesundheitsministerium)
  4. DDr.in Meinhild Hausreither (Gesundheitsministerium)
  5. Dr.in Silvia Türk (Gesundheitsministerium)
  6. Mag. Manfred Ditto (Gesundheitsministerium)
  7. Mag.in Dr.in Ruperta Lichtenecker (Gesundheitsministerium)
  8. Mag. Andreas Weinseiss, BA MA (Gesundheitsministerium)
  9. Dr.in Brigitte Piso, MPH (Gesundheitsministerium)
  10. Margit Draxl (Gesundheitsministerium)

 

Mitglieder des Beraterstabs der Coronavirus-Taskforce

 

Quelle: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Taskforce.html

Tag für Tag werden durch die österreichische Bundesregierung und einzelne ihrer Mitglieder Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekanntgegeben. Immer wieder verweisen Mitglieder der Bundesregierung auf Experten und Berater, die zu dieser und jener Maßnahme geraten haben. Auch die einzelnen legistischen Vorlagen im Zusammenhang mit den COVID-19-Gesetzespaketen, einzelnen Verordnungen und Erlässen werden immer wieder mit Hinweis auf Experten und Berater eingebracht, abgeändert und in Kraft gesetzt.

Für die Öffentlichkeit, insbesondere aber die Bürgerinnen und Bürger als Normadressaten ist es zunehmend schwierig zu erkennen, wo eine Letztverantwortung bei einzelnen COVID-19-Maßnahmen liegt. Für die begleitende Nachvollziehbarkeit und Kontrolle durch die Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit, aber auch eine konstruktive Opposition, die Volksanwaltschaft, den Rechnungshof und die Verfassungs-, Verwaltungs-, Zivil- und Strafgerichtsbarkeit ist es aber unbedingt notwendig, offenzulegen und damit transparent zu machen, wer wann, wo und mit welcher Interessenslage zu einer Entscheidung geraten hat oder eine solche Entscheidung tatsächlich in einer Mit- oder Letztverantwortung getroffen hat.

In diesem Zusammenhang stellt sich etwa auch die Frage, warum der Einsatzstab im BMSGPK zur Bekämpfung des Coronavirus bereits mit 28.Februar 2020 eingerichtet worden ist, die Veröffentlichung der Zusammensetzung des „hausinternen Stabs“ bzw. des „Beraterstabs“ erst mit 10.April 2020, also fast eineinhalb Monate später erfolgt ist.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wer ist Mitglied der Coronavirus-Taskforce und wann wurde dieses eingesetzt bzw. gegründet?

2.    Wann wurde der „hausinterne Beraterstab“ der Coronavirus-Taskforce gegründet?

3.    Wer hat die Mitglieder des „hausinternen Beraterstab“ ausgewählt und auf welcher Grundlage?

4.    Welche spezifischen Aufgaben haben die einzelnen Mitglieder des „hausinternen Beraterstab“ der Coronavirus-Taskforce?

5.    Wann fand die erste Sitzung dieses „hausinternen Beraterstabes“ statt?

6.    Wie viele Sitzungen des „hausinternen Beraterstab“ physisch oder auch via Videokonferenz oder anderer technisch-kommunikativer Plattformen fanden statt?

7.    Wann fanden diese Sitzungen des „hausinternen Beraterstab“ bisher statt?

8.    Welche Teilnehmer des „hausinternen Beraterstab“ haben jeweils an diesen Sitzungen tatsächlich teilgenommen?

9.    Welche Tagesordnungen hatten die einzelnen Sitzungen des „hausinternen Beraterstab“?

10. Welche Verfahrensordnung lag der Behandlung der Tagesordnungen im „hausinternen Beraterstab“ jeweils zu Grunde?

11. Gab es im „hausinternen Beraterstab“ Mehrheitsentscheidungen und wenn ja, zu welchen einzelnen Themen, Fragestellungen, Maßnahmen, Gesetzesvorlagen, Verordnungen und Erlässen?

12. Hatte der Bundesminister im „hausinternen Beraterstab“ die Letztentscheidung und wenn ja, zu welchen einzelnen Themen, Fragestellungen, Maßnahmen, Gesetzesvorlagen, Verordnungen und Erlässen?

13. Wer war insbesondere für die Abgleichung von Gesetzesvorlagen, Verordnungen und Erlässen mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen bzw. den Bürger-und Menschrechten im „hausinternen Beraterstab“ verantwortlich?

14. Bei welchen Sitzungen des „hausinternen Beraterstabes“ fand eine Diskussion und eine Willensbildung über die Abgleichung von Gesetzesvorlagen, Verordnungen und Erlässen mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen bzw. den Bürger-und Menschrechten statt?

15. Welche weiteren Experten aus dem BMSGPK, der Gesundheit Österreich GmbH und der AGES wurden bei welchen einzelnen Themen, Fragestellungen, Maßnahmen, Gesetzesvorlagen, Verordnungen und Erlässen beigezogen?

16. Wann wurde der „externe Beraterstab“ der Coronavirus Taskforce gegründet?

17. Wer hat die Mitglieder des „externen Beraterstabes“ ausgewählt und auf welcher Grundlage?

18. Welche spezifischen Aufgaben haben die einzelnen Mitglieder des „externen Beraterstabes“ der Coronavirus-Taskforce?

19. Wann fand die erste Sitzung dieses „externen Beraterstabes“ statt?

20. Wie viele Sitzungen des „externen Beraterstabes“ physisch oder auch via Videokonferenz oder anderer technisch-kommunikativer Plattformen fanden statt?

21. Wann fanden diese Sitzungen des „externen Beraterstabes“ bisher statt?

22. Welche Teilnehmer des „externen Beraterstabes“ haben jeweils an diesen Sitzungen tatsächlich teilgenommen?

23. Welche Tagesordnungen hatten die einzelnen Sitzungen des „externen Beraterstabes“?

24. Welche Verfahrensordnung lag der Behandlung der Tagesordnungen im „externen Beraterstab“ jeweils zu Grunde?

25. Gab es im „externen Beraterstab“ Mehrheitsentscheidungen und wenn ja, zu welchen einzelnen Themen, Fragestellungen, Maßnahmen, Gesetzesvorlagen, Verordnungen und Erlässen?

26. Hatte der Bundesminister oder der Bundeskanzler im „externen Beraterstab“ die Letztentscheidung und wenn ja, zu welchen einzelnen Themen, Fragestellungen, Maßnahmen, Gesetzesvorlagen, Verordnungen und Erlässen?

27. Wer war insbesondere für die Abgleichung von Gesetzesvorlagen, Verordnungen und Erlässen mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen bzw. den Bürger-und Menschrechten im „externen Beraterstab“ verantwortlich?

28. Bei welchen Sitzungen des „externen Beraterstabes“ fand eine Diskussion und eine Willensbildung über die Abgleichung von Gesetzesvorlagen, Verordnungen und Erlässen mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen bzw. den Bürger-und Menschrechten statt?

29. Welche weiteren Experten aus dem BMSGPK, der Gesundheit Österreich GmbH und der AGES wurden bei welchen einzelnen Themen, Fragestellungen, Maßnahmen, Gesetzesvorlagen, Verordnungen und Erlässen beigezogen?

30. Welche weiteren Experten aus anderen Bundesministerien, aus den Landesregierungen bzw. Landessanitätsdirektionen, der Ärztekammer, der Apothekerkammer, der Krankenanstalten und Universitätskliniken bzw. aus anderen EU-Staaten oder Drittstaaten wurden welchen einzelnen Themen, Fragestellungen, Maßnahmen, Gesetzesvorlagen, Verordnungen und Erlässen beigezogen?

31. Auf der Grundlage welcher Vertragsverhältnisse wurden die Mitglieder des „externen Beraterstabes“ beigezogen bzw. übten sie diese Funktion alle ehrenamtlich bzw. im Rahmen ihrer sonstigen beruflichen Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung aus?

32. Sollte es bei einzelnen Mitgliedern des „externen Beraterstabes“ eine Vertragsbeziehung gegeben haben bzw. gegeben, in welcher Höhe fand dann eine Abgeltung der Leistungen jeweils statt?