1631/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2020
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Kurzarbeit in der Corona-Krise seit 16. März 2020

 

FPÖ – Belakowitsch zu Coronavirus: ÖVP-Arbeitsministerin Aschbacher versagt bei Abwicklung der Kurzarbeitsanträge

ÖVP-Wirtschaftsbund beschimpft Gewerkschaft und sabotiert die Unterstützung von Arbeitnehmern und Unternehmern

 

Wien (OTS) - „Das ist wieder einmal typisch ÖVP: Während ÖVP-Arbeitsministerin Aschbacher bei der Abwicklung der Kurzarbeitsanträge auf ganzer Linie versagt – mit Stand 6. April waren von mehr als 26.000 Anträgen lediglich 6.000 und damit nicht einmal ein Viertel bearbeitet – kritisiert Wirtschaftsbund-Generalsekretär Egger die Gewerkschaft. Tatsache ist, dass Aschbacher nicht in der Lage ist, mit ihrem ÖVP-Parteifreund Kopf im Arbeitsmarktservice (AMS) für eine rasche Abarbeitung der einlangenden Anträge zu sorgen. Offensichtlich ist die Bürokratie im Arbeitsministerium und im AMS – und da meine ich ausdrücklich die Köpfe Aschbacher und Kopf – nicht in der Lage, hier rasch zu reagieren und die notwendigen Sachbearbeiter für die Kurzarbeit freizumachen beziehungsweise weitere Mitarbeiter dafür anzustellen“, sagte heute FPÖ-Sozialsprecherin NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch.

„Es werden aber Tag für Tag neue Anträge an das AMS gestellt. Weder Aschbacher noch Kopf haben bis jetzt den Ernst der Lage erkannt und setzen damit Tag für Tag das Schicksal von Arbeitnehmern und Unternehmern grob fahrlässig aufs Spiel. Wenn dann noch ein absolut inkompetenter ÖVP-Wirtschaftsbund-Generalsekretär Egger die Gewerkschaft verantwortlich machen möchte, dann weiß man, woher der Wind weht. Sowohl Aschbacher als auch Kopf sind ÖVP-Wirtschaftsbündler und die gilt es offensichtlich ohne Wenn und Aber zu verteidigen – auch wenn es offensichtliches Totalversagen gibt“, so Belakowitsch. Überhaupt gewinne man den Eindruck, dass die ÖVP-Wirtschaftsbundlobby die Unterstützung von Arbeitnehmern und Unternehmern in der Coronavirus-Krise Linie sabotiert. „Das beginnt bei der schleppenden Behandlung von Kurzarbeitsanträgen und endet beim Super-Murks des sogenannten ‚Härtefonds‘ für Kleinstunternehmer und EPUs. Da müssen sich Familienunternehmer mit Wissen und Willen von Wirtschaftskammerpräsident Mahrer und seinem Generalsekretär Karlheinz Kopf – alle ÖVP-Wirtschaftsbund – vom Kärntner ÖVP-Wirtschaftskammerpräsidenten Mandl als ‚Tausendfüßler‘ abqualifizieren lassen, denen man gnadenhalber eine Erstberatung beim Lebens- und Sozialberater durch Zwangskammerbeiträge finanziert, wenn sie wegen der mangelnden Unterstützung lebensmüde geworden sind. Und mit der Administration des ‚Härtefonds‘ sonnen sich die schwarzen Wirtschaftskämmerer in einem neuen Machtrausch, der drauf und dran ist, kleine und mittelständische Unternehmer in Leibeigenschaft zu halten. Da kann ich Ihnen vonseiten der FPÖ aber nur eines versprechen: Abgerechnet wird zum Schluss, und das nicht nur im Härtefonds, sondern auch mit Ihnen als ÖVP-Wirtschaftsvertreter“, kündigte Belakowitsch an.

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200408_OTS0059/fpoe-belakowitsch-zu-coronavirus-oevp-arbeitsministerin-aschbacher-versagt-bei-abwicklung-der-kurzarbeitsantraege

Die FPÖ hat am 3. April 2020 einen Abänderungsantrag zum § 13 Abs 1 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz eingebracht, der folgendermaßen lautet:

"Die Obergrenze von 4000 Millionen Euro für das Jahr 2020 kann durch Gesetz den Erfordernissen aus der Bewältigung der durch die Bedrohung durch Covid19 resultierenden Gegebenheiten entsprechend angepasst werden."

Wäre dieser FPÖ-Antrag durch die Regierungsparteien ÖVP&Grüne unterstützt worden, dann hätte von Anfang an eine viel größere Anzahl an Beschäftigten diese Kurzarbeit in Anspruch nehmen können.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Zeitraum 16. März 2020 bis 31. März 2020 die Kurzarbeit gemäß § 13 Abs. 1 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz in Anspruch genommen?

2.    Wie teilen sich diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die einzelnen Bundesländer auf?

3.    Wie teilen sich diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf die Wirtschaftszweige Herstellung von Waren, Bau, Handel, Verkehr und Lagerei, Beherbergung und Gastronomie, Gesundheits- und Sozialwesen, Arbeitskräfteüberlassung im Zeitraum 16.März 2020 bis 31. März 2020 auf?

4.    Welche Kosten sind dem Bund aus dem Titel dieser Kurzarbeit im Zeitraum 16.März 2020 bis 31. März 2020 erwachsen?

5.    Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Zeitraum 1. April 2020 bis 13. April 2020 die Kurzarbeit gemäß § 13 Abs. 1 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz in Anspruch genommen?

6.    Wie teilen sich diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die einzelnen Bundesländer auf?

 

7.    Wie teilen sich diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf die Wirtschaftszweige Herstellung von Waren, Bau, Handel, Verkehr und Lagerei, Beherbergung und Gastronomie, Gesundheits- und Sozialwesen, Arbeitskräfteüberlassung im Zeitraum 1. April 2020 bis 13. April 2020 auf?

8.    Welche Kosten sind dem Bund aus dem Titel dieser Kurzarbeit im Zeitraum 1. April 2020 bis 13.April 2020 erwachsen?

9.    Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Zeitraum 14. April 2020 bis 30. April 2020 die Kurzarbeit gemäß § 13 Abs. 1 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz in Anspruch genommen?

10. Wie teilen sich diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die einzelnen Bundesländer auf?

11. Wie teilen sich diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf die Wirtschaftszweige Herstellung von Waren, Bau, Handel, Verkehr und Lagerei, Beherbergung und Gastronomie, Gesundheits- und Sozialwesen, Arbeitskräfteüberlassung im Zeitraum 1. April 2020 bis 13. April 2020 auf?

12. Welche Kosten sind dem Bund aus dem Titel dieser Kurzarbeit im Zeitraum 14. April 2020 bis 30.April 2020 erwachsen?

13. Wie viele Anträge auf Kurzarbeit mussten durch mangelhafte Beantragung doppelt und mehrfach an das Arbeitsmarktservice im Zeitraum 16. März 2020 bis 31. März 2020 gestellt werden?

14. Wie viele Anträge auf Kurzarbeit mussten durch mangelhafte Beantragung doppelt und mehrfach an das Arbeitsmarktservice im Zeitraum 1. April 2020 bis 13. April 2020 gestellt werden?

15. Wie viele Anträge auf Kurzarbeit mussten durch mangelhafte Beantragung doppelt und mehrfach an das Arbeitsmarktservice im Zeitraum 14. April 2020 bis 30. April 2020 gestellt werden?

16. Wie teilen sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Zeitraum 16. März 2020 bis 30. April 2020 Kurzarbeit in Anspruch genommen haben, auf die Kategorien

-Kleinstunternehmer (bis 9 Mitarbeiter)

-Kleinunternehmer (bis 49 Mitarbeiter)

-Mittlere Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter)

-Großunternehmen (ab 250 Mitarbeiter) auf?

17. Bei wie vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, konnte durch die Aufnahme einer Kurzarbeit eine Kündigung rückgängig gemacht werden?

18. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden nach einem Abbruch der Kurzarbeit im Zeitraum 16. März 2020 bis 30.April 2020 gekündigt?

19. Welche Kosten sind dem Bund aus dem Titel dieser Kurzarbeit auf Grund der Coronavirus-Krise im Zeitraum 16, März 2020 bis 30. April 2020 erwachsen?

20. Bei wie vielen Anträge kam es im Zeitraum 16. März 2020 bis 30.April zu Verzögerungen wegen Unstimmigkeiten zwischen Unternehmern und Gewerkschaft, - wie das der ÖVP-Wirtschaftsbund medial behauptet hat?