1656/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Meri Disoski, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Frauenmorde

 

BEGRÜNDUNG 

 

Am 23. Februar 2020 hat mutmaßlich deren Ex-Freund eine 34-jährige Frau getötet. Es war der sechste Mord an einer Frau im Jahr 2020 in Österreich. Fünf Tage später wurde ein 16-jähriges Mädchen mutmaßlich von ihrem Ex-Freund lebensgefährlich verletzt. Faktisch wöchentlich wird in Österreich eine Frau von ihrem (Ex-) Partner ermordet oder lebensgefährlich verletzt. Laut Tätigkeitsbericht der Wiener Interventionsstelle sind Trennungs- bzw. Scheidungssituationen die gefährlichste Zeit für Frauen und in 92 Prozent der polizeilichen Wegweisungen wurde im Vorfeld bereits eine Straftat begangen (vgl. Tätigkeitsbericht 2017, S. 3).

Dies trifft auch auf die beiden im Februar 2020 getöteten Frauen zu.

Im Fall der ermordeten 34-Jährigen berichten Medien, dass der Ex-Freund die Frau seit ihrer Trennung gestalkt und bedroht haben solle. Lt. Bericht der Tageszeitung ,Österreich‘ soll die Frau der Polizei gegenüber ihre Befürchtungen, dass ihr Ex-Freund gewalttätig werden könne, geäußert haben. Dazu Österreich: „Weil die Trennung offenbar turbulent verlief und der 34-Jährige seiner Traumfrau nun offen drohte, bekam Sara L. Todesangst. (…) Am Mittwoch, dem 12. Februar, ging sie schon zur Polizei, um ihre Befürchtung zu äußern - da der Jurist aus Steyr-Land auch bei ihr eingebrochen haben soll.“

Über diesen Einbruch soll die Frau ihre NachbarInnen informiert und im Anschluss um Hilfe ersucht haben. Eine Tageszeitung veröffentlichte die angebliche WhatsApp-Nachricht an die NachbarInnen: „Wie ihr sicher mitbekommen habt wurde bei mir vor zwei Tagen eingebrochen, das Problem dabei, es ist mein Ex-Freund. Es hat sich herausgestellt, dass er psychische Probleme hat. Nun belagert er unser Haus! Die Polizei ist schon eingeschaltet! Wenn ihr sein Auto oder ihn seht, dann ruft sofort die Polizei! Wir gehen davon aus, dass er bewaffnet ist! Er ist ohne zu übertreiben sehr GEFÄHRLICH.“[1]
Die Tageszeitung „Österreich“ veröffentlichte diese angebliche WhatsApp-Nachricht im selben Wortlaut am 25.2.2020.

Der Vater der Ermordeten wurde in OE24 wie folgt zitiert: „Sie hat aus Todesangst um Polizeischutz gefleht.“[2]

Am 28.2.2020 wurde ein 16-Jähriges Mädchen mutmaßlich von ihrem Ex-Freund mit einem Messer attackiert und lebensbedrohlich verletzt. Der Kurier berichtet, dass sie bereits davor wegen Körperverletzung eine Anzeige bei der Polizei gegen ihn erstattet habe, trotzdem sei der mutmaßliche Täter nicht in U-Haft genommen, sondern nur auf freiem Fuß angezeigt worden.[3] Seither schwebt die 16 Jährige Frau in Lebensgefahr.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende 

 

 

ANFRAGE 

 

1.    Ist es zutreffend, dass die 34-jährige Frau vor ihrer Ermordung die Polizei aufgesucht hat?

2.    Wenn ja: Wann genau suchte sie die Polizei auf?

3.    Wenn ja: Hat die Polizei aufgrund der von ihr gemachten Angaben eine Gefährdungsanalyse durchgeführt?

4.    Wenn ja: Zu welchem Ergebnis kam diese Analyse?

5.    Wenn nein: Wieso nicht?

6.    Nach welchen Kriterien werden in solchen Fällen Gefährdungsanalysen durchgeführt?

7.    Ist es zutreffend, dass die 34-jährige Frau bei der Polizei Personenschutz angefragt hat?

8.    Wenn ja: Wie reagierten die PolizeibeamtInnen? Welche Maßnahmen ergriffen sie?

9.    Wurde ein Betretungs- oder Annäherungsverbot gegen den mutmaßlichen Mörder ausgesprochen?

10. Wenn nein: Wieso nicht?

11. Welche anderen Maßnahmen wären noch zur Verfügung gestanden?

12. Wurden diese ergriffen?

13. Wenn nein: Warum nicht?

14. Ist Ihnen, Ihrem Ministerium die angebliche, von verschiedenen Tageszeitungen veröffentlichte und in der Anfragebegründung zitierte Whatsapp-Nachricht der ermordeten Frau bekannt?

15. Medien berichten, dass der mutmaßliche Mörder bereits polizeilich in Zusammenhang mit Körperverletzung bekannt gewesen sein soll. Trifft dies zu?

16. Wenn ja: Wieso wurden in Folge keine besonderen Maßnahmen zum Schutz der Frau getroffen?

17. Werden Sie eine Evaluierung des Vorgehens der Polizei anordnen?

18. Wenn ja: Wann wird diese Evaluierung durchgeführt werden und bis wann liegen die Ergebnisse zu dieser Evaluierung vor?

19. Wann und in welcher Form werden Sie die Öffentlichkeit über die Ergebnisse und etwaige daraus abgeleiteten Maßnahmen informieren?

20. Ist es zutreffend, dass im Falle des 16-jährigen Mädchens gegen den vermutlichen Täter bereits eine früher datierende Anzeige wegen Körperverletzung vorlag?

21. Wenn ja: Wieso wurde kein Betretungsverbot gegen den Verdächtigen erlassen?

22. Ein Polizeisprecher wird in diesem Zusammenhang am 28.2. im Kurier wie folgt zitiert: „Warum es das nicht gegeben hat, klären wir gerade intern ab“. Welche Ergebnisse haben diese Abklärungen ergeben?

23. Wie hoch war die Zahl der österreichweit ausgesprochenen Betretungsverbote in Zusammenhang mit Gewalt an Frauen/häuslicher Gewalt - aufgeschlüsselt nach Bundesländern - in den letzten zehn Jahren?

 



[1] https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/steiermark/Beauty-Lady-von-ihrem-Ex-erschossen/418574221; abgerufen am 10.3.2020.

[2] https://www.oe24.at/oesterreich/chronik/steiermark/Beauty-Lady-hingerichtet-Ihr-Vater-erhebt-schwere-Vorwuerfe/418757327; abgerufen am 10.3.2020

[3] https://kurier.at/chronik/wien/mordversuch-in-wien-16-jaehrige-in-akuter-lebensgefahr/400766994; abgerufen am 10.3.2020.