1659/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Sonja Hammerschmid,

 

Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend ganztägige Schulformen und Nachmittagsbetreuung

 

Ganztägige Schulen sind ein Garant für einen kindgerechten Schulalltag und leisten einen wichtigen Beitrag zu mehr Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit. Sie unterstützen zudem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In Ganztagsschulen ergänzen sich Lernen, Üben und Spielen in einer altersgerechten Abfolge. Die Bildungsforschung zeigt auch, dass Schülerinnen und Schüler aus Ländern mit flächendeckend ganztägig geführten Schulen bessere Leistungen in Testungen erbringen. Ebenso ist der Bedarf an Nachhilfeunterricht - gerade in Österreich ein großes Thema - aufgrund der schulischen Fördermöglichkeiten in ganztägig geführten Schulen gering.

 

2016 wurde im Bildungsinvestitionsgesetz geregelt, dass die Schulerhalter 750 Millionen Euro für die Verbesserung der schulischen Infrastrukturen ganztägiger Schulformen vom Bund zu Verfügung gestellt bekommen. Geplant war den Prozentsatz von Ganztagsschulen in den Jahren 2017 bis 2025 auf zumindest 40% zu heben und den Schülerinnen und Schülern somit eine qualitätsvolle schulische Betreuung zu bieten, ihre leistungsbezogene und soziale Entwicklung zu unterstützen und die Chancengerechtigkeit unter SchülerInnen hinsichtlich der Bildungslaufbahnen zu fördern. Durch eine 2018 erwirkte Streckung dieser Gelder auf einen Zeitraum bis 2032 wurde der Ausbau ganztägiger Schulformen entscheidend verlangsamt.

 

Im Regierungsprogramm wird von einem "bedarfsgerechten Ausbau ganztägiger Schulformen zur Ermöglichung der Wahlfreiheit für Eltern" gesprochen und dass "ein unverschränktes bzw. verschränktes Angebot auch in jenen Regionen zur Verfügung stehen soll, in denen es dieses bisher nicht gab. Jedoch gibt es keine spezifische Informationen, bis wann, wie viele und in welcher Qualität ganztägige Schulangebote ausgebaut werden sollen. Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1.            Wie viele Schulplätze an ganztägigen Schulformen im Pflichtschulbereich gibt es im Schuljahr 2018/19 und 2019/20? Bitte um Auflistung je Bundesland und getrennt nach pädagogischen Konzept (verschränkt/getrennt/verschränkt und getrennt).

 

2.            Wie viele Schulplätze an ganztägigen Schulformen im AHS Bereich gibt es im Schuljahr 2018/19 und 2019/20? Bitte um Auflistung je Bundesland (verschränkt/getrennt/verschränkt und getrennt).

 

3.            Den Bundesländern stehen laut 2020 32,5 Mio. EUR für den Ausbau ganztägiger Schulformen zu Verfügung. In welchen Ausmaß haben die Bundesländer diesen Betrag bis zum aktuellen Zeitpunkt angefordert? Bitte um Darstellung pro Bundesland.

 

4.            Welche spezifischen Maßnahmen plant das BMBWF zum geplanten Ausbau ganztägiger Schulformen? Bis wann und in welchen Ausmaß (zum Beispiel in % der Gesamtschülerzahl) soll der Ausbau der ganztägigen Schulformen stattfinden?

 

5.            Durch den Ausbau ganztägiger Schulformen steigt auch die Nachfrage nach Nachmittagsbetreuung, die außerhalb von Lernzeiten durch Freizeitpädagoglnnen gedeckt werden muss. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um diesen Bedarf zu decken?

 

6.            Wie viele Freizeitpädagoglnnen sind in APS und AHS beschäftigt? Bitte um Aufschlüsslung pro Bundesland und Schultyp für die Schuljahre 2018/19 und 2019/20. Wieviele Freizeitpädagoglnnen fehlen zur Zeit? Wie wird der Bedarf aktuell abgedeckt?

 

7.            Wie viele ausgebildete Freizeitpädagoglnnen haben seit 2015 den Lehrgang für Freizeitpädagogik abgeschlossen? Bitte um Aufschlüsslung pro Jahr und Bildungseinrichtung.