1684/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.04.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Umgang mit Buchhaltungsdaten in der Wirtschaftskammer im Rahmen der COVID-19-Hilfe

 

Laut den Veröffentlichungen von Finanzminister Gernot Blümel in der Pressekonferenz am 20.04.2020 wurden bis dato mehr als 144.000 Anträge von der Wirtschaftskammer bearbeitet. Somit kann auch davon ausgegangen werden, dass 144.000 Unternehmer der Wirtschaftskammer Einsicht in ihre Buchhaltung gewährt haben. Jedenfalls haben sich diese Unternehmer_innen verpflichtet, auf Jahre hinaus den Organen der Wirtschaftskammer ihre Daten offenzulegen. Diese Daten werden nach der Verarbeitung 10 Jahre in der Wirtschaftskammer aufbewahrt. 

In diesem Zusammenhang stellt sich für uns NEOS die Frage, wie mit diesen sensiblen Unternehmensdaten in der Wirtschaftskammer umgegangen wird. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie sieht der Bearbeitungsprozess im Detail aus?

2.    Wo findet die Bearbeitung in der Wirtschaftskammer statt?

3.    Wie viele Angestellte bzw. wie viele FTE werden für die Bearbeitung dieser Anträge durch die Wirtschaftskammer eingesetzt?

4.    Wie viele Arbeitsstunden fallen im Zuge der Bearbeitung an? 

5.    Wie hoch sind die Kosten die für diese Bearbeitung anfallen?

6.    Wird die Wirtschaftskammer für ihre Tätigkeit im Rahmen der COVID-19-Hilfe von der Republik entschädigt?

a.    Wenn ja, wie hoch ist die Entschädigung? 

b.    Wenn nein, wie begründet man von Seiten der Wirtschaftskammer, dass Pflichtmitglieder für die Tätigkeit, die auch Nicht-Mitglieder betrifft, aufkommt?

7.    Was passiert mit den Daten, die der Wirtschaftskammer von Seiten der Antragsteller_innen übermittelt werden?

 

8.    Werden die von den Antragsteller_innen eingereichten Daten von der Wirtschaftskammer auf Richtigkeit überprüft?

a.    Wenn ja, wie erfolgt die Prüfung?

b.    Wenn ja, werden dabei zusätzlich Unternehmensdaten eingesehen?

c.    Wenn nein, wo wird die Richtigkeit der Daten geprüft?

9.    Wer von Seiten der Wirtschaftskammer hat Zugriff auf die Daten der Antragsteller_innen?

10. Wer von Seiten der Wirtschaftskammer kann Einsicht in die Buchhaltungsdaten der Antragsteller_innen? 

11. Wie wird von Seiten der Wirtschaftskammer sichergestellt, dass die Daten der Antragssteller_innen nicht auch von Konkurrent_innen aus derselben Branche eingesehen werden können?

12. Wie wird man von Seiten der Wirtschaftskammer sicherstellen, dass die DSGVO berücksichtigt ist?